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Auszubildende aus dem Ausland rekrutieren

Hohes Interesse an einer Ausbildung in Deutschland.
Die duale Berufsausbildung in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Viele junge Menschen im Ausland sind grundsätzlich an ihr interessiert. Dieses Kapitel unterstützt Sie dabei, auch für Ausbildungsplätze neue zukünftige Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Dafür werden im Folgenden zunächst die rechtlichen Voraussetzungen geklärt. Schwäbische Unternehmen erhalten zunehmend Bewerbungen von jungen Menschen aus Drittstaaten, die den Wunsch haben, eine duale Ausbildung in Deutschland aufnehmen zu dürfen. Da in einigen Branchen starker Bewerbermangel herrscht, sind auch Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland bei Ausbildungsbetrieben in der Region sehr gefragt.

Rechtliche Voraussetzungen

Die rechtliche Grundlage einer dualen Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen ist auch bei internationalen Auszubildenden das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung unterscheiden sich allerdings je nach Herkunftsland:

Azubis aus EU-Staaten

  • Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten können ohne Altersbeschränkung ohne zusätzliche Genehmigung eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren. Dasselbe gilt für Angehörige eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz).

Azubis aus Drittstaaten

Eine duale Berufsausbildung in Deutschland ist auch für Menschen ohne Altersbeschränkung aus Drittstaaten möglich.
Dafür brauchen sie ein Visum. Dieses muss Ihr Azubi bei der zuständigen Auslandsvertretung in seinem Herkunftsland beantragen – siehe dazu auch das Kapitel „Rechtliche Rahmenbedingungen“.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland möglich? Und was müssen Ausbildungsbetriebe beachten?

Um ein Visum zum Zwecke der Ausbildung zu beantragen, muss der/die Bewerber/-in einen Termin bei der deutschen Botschaft in dem jeweiligen Herkunftsland vereinbaren. Die Wartezeiten sind oftmals sehr lang, weshalb das fachkräftebeschleunigte Verfahren zu empfehlen ist. Termine können in der Regel online über die Homepage der jeweiligen deutschen Botschaft vereinbart werden.

Ein Ausbildungsvisum kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
  •  Vorliegen eines im Verzeichnis der IHK Schwaben eingetragenen Ausbildungsvertrages, das Startdatum der Ausbildung muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen als der Termin bei der Botschaft
  •  Nachweis über Deutschkenntnisse anhand eines offiziellen Sprachzertifikates (idealerweise B1-Niveau), um nachweisen zu können, dass der Auszubildende dem Berufsschulstoff folgen kann und Aussicht auf Erfolg in der Ausbildung besteht

Die aufgeführten Voraussetzungen für ein Visum können abweichen. Die Entscheidung ob die Voraussetzungen für ein Visum vorliegen, wird von der jeweiligen Auslandsvertretung getroffen.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird.
Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten sind die örtlichen Ausländerbehörden zuständig.

Weitere rechtliche Regelungen

Vor der Ausbildung

- Einreise zur Suche eines Ausbildungsplatzes: Für Studieninteressierte war es schon bislang möglich, zur Studienplatzsuche einzureisen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können seit dem 01. März 2020 auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.
Vorausgesetzt werden dabei Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, ein Höchstalter von 25 Jahren und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung. Auch hier ist die BaföG-Höhe ein Orientierungswert.
- Deutschsprachkurs zur Vorbereitung: Wer eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung hat, darf einen Deutschsprachkurs oder einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs besuchen.
Sie können Ihren Azubi unterstützen, indem Sie einen Kurs vermitteln und für die Kosten aufkommen. Informationen zu Deutschkurs-Angeboten finden Sie im Onlineportal „Make it in Germany“. Besonders empfehlenswert ist die berufsbezogene Sprachförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Während der Ausbildung

  • Beschäftigung: Wer in Deutschland eine qualifizierte (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung absolviert, darf zusätzlich einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Sie muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
  • Abbruch der Ausbildung: Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, muss der Unternehmer/Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen der zuständigen Ausländerbehörde die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses melden. Ansonsten droht ein Bußgeld
  • Wechsel in Beschäftigung: Azubis können bereits während der Ausbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft annehmen. Damit geht der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung einher. Die Wechselmöglichkeit besteht allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die Arbeitsagentur.
  • Wechsel in Ausbildung: Internationale Studierende können eine Berufsausbildung beginnen, statt ihr Studium fortzuführen. Dafür erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung.
  • Wechsel innerhalb der EU: Für junge Menschen, die nur einen Teil einer Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten und die bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gilt: In den meisten Fällen erhalten sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Nachhilfe: Die passenden Bildungsträger in Ihrer Region


Aichach-Friedberg
BIB Augsburg gGmbH

Dillingen / Lauingen
Die Kolping Akademie

Unterallgäu / Memmingen
Ausbildungsbegleitende Hilfen

Oberallgäu / Kempten
Bildung&Beruf | Angebot Deutschkurse
DAA Kempten

Ostallgäu / Kaufbeuren
Ausbildungsbegleitende Hilfen abH - Die Kolping Akademie

Ostallgäu / Lindau
Ausbildungsbegleitende Hilfen – www.bfz.de
private Sprachschule Lindau - www.dialoge.com

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Nach der Ausbildung

  • Anschlussaufenthalt: Nach Abschluss der Berufsausbildung kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit kann der internationale Azubi einen seinem Berufsabschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen und uneingeschränkt arbeiten.
  • Niederlassungserlaubnis: Ebenso wie Hochschulabsolventen können ausländische Absolventen einer Berufsausbildung in Deutschland nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Erfolgreich internationale Auszubildende rekrutieren

Wichtig bei der internationalen Rekrutierung von Auszubildenden sind eine gute Regionen- und Zielgruppenanalyse sowie die individuelle Ansprache der jungen Leute. Verlassen Sie sich bei der Beurteilung von Bewerbern nicht bloß auf Schulnoten, sondern achten Sie auf die für Sie relevanten Kompetenzen.
Beachten Sie darüber hinaus diese Angebote:
  • Vermittlungsservice: Hilfreich bei der Suche nach ausbildungswilligen Jugendlichen aus Europa ist der Vermittlungsservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Er arbeitet eng mit den Arbeitsverwaltungen der EU-Länder zusammen. Die ZAV veröffentlicht Ihre Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz und vermittelt Ihnen geeignete Bewerber. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Arbeitsagentur. Diese schaltet dann die ZAV ein, um Sie zu beraten und bei der Stellenausschreibung zu unterstützen.
  • Beratung: Kleine und mittelständische Unternehmen werden bei der Integration von jugendlichen Auszubildenden umfassend unterstützt durch das Programm „Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen“.
  • Förderung:  Die duale Berufsausbildung von Jugendlichen aus EU-Staaten kann auch finanziell unterstützt werden durch das Förderprogramm MobiPro-EU. In diesem Rahmen können Jugendliche einen vorbereitenden Sprachkurs im Herkunftsland sowie eine sprachliche, fachliche und sozialpädagogische Praktikums- und Ausbildungsbegleitung in Anspruch nehmen.
  • Kooperation: Prüfen Sie die Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Betrieben und Partnern. Hinweise dazu erhalten Sie bei Ihrer IHK oder bei Ihrem Arbeitgeberverband.
  • Informationen zum deutschen Bildungssystem: Stellen Sie bei der Ansprache von Jugendlichen die Vorteile der dualen Berufsausbildung heraus und verweisen Sie auf weitere Informationsquellen - wie z.B. den IHK Ratgeber "Ausbildung in Deutschland" für Flüchtlinge und GOVET (German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training) vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Zur mehrsprachigen GOVET-Website gehört auch ein jugendgerechter Erklärfilm zur dualen Berufsausbildung.
Der oder die richtige Kandidat/-in
Finden Sie Jugendliche und junge Erwachsene, die bereit sind, für die Ausbildung umzuziehen.
Beachten Sie dabei:
  • Benennen Sie einen Ansprechpartner/ Paten, fördern Sie gemeinsame Aktivitäten von Mitarbeitern in der Freizeit. Das fördert die Integration.
  • Je älter und selbstständiger ein Bewerber, desto verlässlicher ist er erfahrungsgemäß auch für Sie. Hinzu kommt: Die Volljährigkeit eines Kandidaten macht rechtlich vieles einfacher.
  • Wenn die Kandidaten bereits in einer eigenen Wohnung leben oder schon mal die Region gewechselt haben – umso besser.
  • Gerade bei Jugendlichen sollten die Eltern einbezogen werden: Überzeugte Eltern unterstützen ihr Kind, den Schritt zu machen und durchzuhalten.
  • Wenn Sie mehrere Auszubildende aus derselben Heimatregion gewinnen können, erleichtert das die betriebliche und soziale Integration.
Erfolgsfaktor Sprache
Sprachkenntnisse sind wesentlich für den Ausbildungserfolg. Schon im Herkunftsland besuchen viele Jugendliche Deutschkurse, aber auch während der Ausbildung. Allgemein gilt ein mittleres Niveau (B1) als zwingend erforderlich, um dem Berufsschulunterricht folgen zu können. Besser wäre ein Niveau B2 oder C1 um Anforderungen der Berufsschule, der IHK-Prüfungen und im beruflichen Alltag gut meistern zu können.
  • Informationen zu Deutschkurs-Angeboten finden Sie im Onlineportal „Make it in Germany“.
  • Besonders empfehlenswert ist die berufsbezogene Sprachförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahme ist kostenlos, Sie müssen Ihren Azubi lediglich für Kurse während der Arbeitszeit freistellen. Weitere Hinweise erteilt Ihre Kammer oder das Jobcenter.
  • Eine erste Einschätzung ihrer Deutschkenntnisse erhalten Jugendliche im Selbsttest auf der Webseite des Goethe-Instituts.
Nach der Einstellung
  • Umfassende Unterstützung: Viele Jugendliche ziehen zur Ausbildung erstmals selbst um – Ihre internationalen Azubis tun das sogar über weite Strecken. Sorgen Sie also dafür, dass der Umzug problemlos gelingt. Und lassen sie den Neuankömmling auch in der Folgezeit nicht allein.
  • Willkommenskultur: Ihre internationalen Azubis müssen sich im Betrieb wohlfühlen. Hierzu trägt eine gelebte Willkommenskultur wesentlich bei. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Kapitel „Integration ausländischer Fachkräfte“.
Bei Schwierigkeiten
  • Externe Mentoren: Wenn Prüfungen schwerfallen, das Heimweh überwiegt oder sonstige Probleme aufkommen, können Azubis oder auch Sie als Unternehmen die Initiative VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) einschalten: Erfahrene Mentoren helfen Auszubildenden bei Problemen aller Art und können als Mittler zwischen Azubi und Betrieb auftreten.
  • Fördermaßnahmen: Nutzen Sie auch andere Fördermaßnahmen etwa zur Vorbereitung auf die Ausbildung oder zur sprachlichen Förderung. Sprechen Sie hierfür Ihre Agentur für Arbeit an.
Praktikanten aus dem Ausland
Ein beliebter Weg, mögliche Auszubildende auf ihre Eignung für das Unternehmen abzuklopfen, ist ein Praktikum vor einer dualen Berufsausbildung.
Hinweise speziell zu Praktika von Studierenden aus dem Ausland bietet die Infoseite der Bundesagentur für Arbeit „Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende“.

Weitere Informationen


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Die Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds gefördert.