Aus- & Weiterbildung
Nutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs während der Prüfung
Prüflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können die Nutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs für ihre Prüfung beantragen.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Es sind ausschließlich zweisprachige, gedruckte Wörterbücher in Papierform zugelassen.
- Digitale Wörterbücher oder Anwendungen (z. B. Apps) sind nicht erlaubt.
- Das Wörterbuch darf keine handschriftlichen Notizen, Kommentare, Markierungen oder sonstigen Einträge enthalten.
- Duden oder andere einsprachige Wörterbücher sind nicht zugelassen.
Antragstellung
Die Nutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs muss bereits im Rahmen der Online-Prüfungsanmeldung über das IHK-Portal beantragt werden. Bitte geben Sie dort an, dass Sie ein zweisprachiges Wörterbuch verwenden möchten.
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 5 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Schwaben:
„Auf Antrag des Prüflings kann in berechtigten Fällen ein unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter gebundener Form in der gewählten Fremdsprache in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen Prüfungsgegenstand eine Fremdsprache ist. Der Antrag nach Satz 1 ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 12) zu stellen.“
Hinweis für Prüfungen in Baden-Württemberg
Für Prüflinge, die ihre Prüfung im Bundesland Baden-Württemberg ablegen, gelten die Regelungen der jeweils prüfenden Kammer. Diese können von den Vorgaben der IHK Schwaben abweichen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall direkt bei der für Ihre Prüfung zuständigen Kammer über die dort geltenden Bestimmungen zur Nutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs.
