Praktikum - Praktische Einblicke gewinnen

Ein Praktikum ist für Schüler und Betriebe eine gute Möglichkeit, sich kennenzulernen. Schüler können verschiedene Berufe erproben und mit Ausbildungsbetrieben in Kontakt kommen. Unternehmen lernen Geschick, Interessen und persönliches Auftreten des möglichen Azubis kennen.
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Verschiedene Praktikaarten

Es gibt verschiedene Formen von Praktika, für die unterschiedliche Regelungen gelten.
  • Berufsorientierendes Schülerpraktikum: Das "Schulpraktikum" ist ein Pflichtpraktikum, das über die Schulen initiiert wird. Es dauert meist ein bis vier Wochen und ist während der Schulzeit Pflicht. Es richtet sich an Schüler aller Schulformen und ermöglicht es, ein Berufsfeld sowie das Unternehmen kennenzulernen. Praktikanten durchlaufen oft verschiedene Abteilungen und übernehmen nach einer Einarbeitung einfache Aufgaben. Ziel ist es, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.
  • Regelmäßige Praxistage: Regelmäßige Praxistage sind einzelne Praktikumstage, die über das Schuljahr verteilt stattfinden und von der Schule vorgeschrieben sind. Ziel ist es, die Berufsorientierung zu stärken, Schlüsselqualifikationen zu entwickeln und den Betrieben die Möglichkeit zu geben, potenzielle Auszubildende kennenzulernen.
  • Freiwilliges (Ferien-) Praktikum: Das "Ferienpraktikum" ist freiwillig. Es wird ohne schulischen Bezug während der Ferien absolviert. Die Dauer wird individuell mit dem Betrieb vereinbart. Es richtet sich an Schüler aller Schulformen.
  • Fachpraktikum: Das Fachpraktikum ist eine Pflichtveranstaltung für Schüler beruflicher Schulen (z. B. Berufsfachschule oder Fachoberschule), die je nach Bildungsgang zwischen mehreren Tagen pro Woche und mehrmonatigen Blockpraktika dauert. Es ergänzt den Theorieunterricht durch praktische Erfahrungen und orientiert sich an der Fachrichtung des Bildungsgangs. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb ist vorgesehen.
In allen Fällen gilt: Das Praktikum dient allein der Berufsorientierung der Schüler. Daher ist eine Vergütung nicht üblich, oft werden aber Fahrtkosten erstattet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Pauschale Regelungen für Schülerpraktikanten existieren nicht. Individuelle Absprachen können (und sollten) aber in einem Praktikantenvertrag vereinbart werden. Die vertraglichen Vereinbarungen müssen sich innerhalb bestimmter gesetzlicher Vorgaben bewegen.
Welche Gesetze und Vorschriften sind vor allem zu beachten?
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Sozialversicherung
  • Gesundheitsvorschriften
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Unfallversicherung
Das generelle Verbot von Kinderarbeit für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt nicht für die Beschäftigung im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Schulzeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG). Auch Jugendliche, die zwar 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, stehen unter dem besonderen Schutz des JArbSchG. Auf schulpflichtige Jugendliche, die die allgemeinbildenden Schulen besuchen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung (§ 2 ArbSchG).

Thema Regelung Rechtsgrundlage
Arbeitszeiten
Kinder (bis 14 Jahre): höchstens sieben Stunden täglich, max. 35 Stunden wöchentlich.
Jugendliche (15 bis 17 Jahre): nicht mehr als acht Stunden täglich, nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich
Nachtruhe: 20:00 bis 06:00 Uhr; Ausnahmen sind möglich
Beschäftigungsdauer: fünf Tage in der Woche.
Beschäftigungsverbot: An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen; branchenbezogene Ausnahmen sind möglich. Werden die Praktikanten ausnahmsweise an solchen Tagen beschäftigt, so müssen sie an einem anderen Tag in derselben Kalenderwoche freigestellt werden.
Volljährige Schülerpraktikanten: JArbSchG gilt nicht, Arbeitszeit darf regelmäßig acht Stunden am Tag nicht überschreiten.
§ 7 Nr. 2 JArbSchG
§ 8 Abs. 1 ArbSchG
§ 14 ArbSchG
§ 15 JArbSchG
§§ 16, 17, 18 JArbSchG
Ruhepausen
Ruhepausen sind nicht in die Arbeitszeit einzuberechnen, müssen im Voraus feststehen und mind. 15 Minuten betragen.
Praktikanten unter 18 Jahren sind zu gewähren:
30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden; mindestens 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Die erste Pause muss spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit stattfinden.
Als Ruhepause ist dabei nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten zu bezeichnen.
Volljährige Praktikanten:
30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit und 45 Minutenbei mehr als neun Stunden Arbeitszeit.
§ 11 JArbSchG
§ 11 Abs. 1 Abs. 2 JArbSchG
§ 1 JArbSchG i.V.m § 4 ArbZG
Bezahlung
Zweck des Praktikums:
Kennenlernen des Berufsfeldes
Vergütung:
In der Regel keine Vergütung; gesetzlicher Mindestlohn gilt nicht.
§ 22 Abs. 2 MiLoG
Urlaub Der Schülerpraktikant hat mangels Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis keinen Anspruch auf Urlaub. § 19 JArbSchG gilt nicht
Arbeitsschutz
Praktikanten dürfen keine Arbeiten verrichten, die sie körperlich oder seelisch zu sehr belasten.
Ausnahmen: Schutz ist durch Praktikumsbetreuer oder anderen Fachkundigen gewährleistet.
Gefahrstoffverordnungen mit speziellen technischen Regeln und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Entsprechende Belehrungen des Praktikanten müssen vor Praktikumsbeginn durchgeführt und sollten quittiert werden.
§§ 22 - 24 JArbSchG
Versicherung
Das klassische Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung.
Haftpflichtversicherung: schließt der Schulträger ab.
Unfallversicherung: Unfälle, die während des Praktikums oder auf dem Weg zwischen Praktikumsstelle und Wohnung stattfinden, werden durch die Unfallversicherung der Schule abgedeckt.
Sozialversicherungsbeiträge: Sofern kein Arbeitsentgelt geleistet wird, sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Schülerpraktika ohne schulische Aufsicht (z. B. freiwilliges Praktikum/Ferienpraktikum): Für Unfälle ist die Berufsgenossenschaft des Betriebes zuständig. Vermögens- und Sachschäden werden einzelfallabhängig von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des Praktikanten bzw. der Eltern übernommen.
Für ausführliche Informationen ist es ratsam, sich an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zu wenden.
Vertrag
Praktikumsverträge stellen die Zusammenarbeit von Beginn an auf eine klar definierte Basis und vermeiden etwaige Missverständnisse.
Bei Schülerpraktikanten: Praktikumsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Schulordnungen geregelt. Ein separater Vertrag ist demnach nicht zwingend erforderlich, dennoch ist eine schriftliche Vereinbarung zu empfehlen.
Quelle: DIHK

Praktikumsleitfaden

Ein Schülerpraktikum ist deine Chance, die Zukunft schon heute auszuprobieren. Unverbindlich und ohne großen Aufwand.
Ok, ein bisschen Vorarbeit ist notwendig. Aber da helfen wir dir.
Viel wichtiger sind die vielen Vorteile, die so ein Praktikum für dich hat:
  • Top oder Flop: Teste in der Praxis, ob dein Traumberuf wirklich dein Traum ist.
  • Blicke hinter die Kulissen: Lerne das Berufsleben kennen und finde heraus, ob der Betrieb zu dir und deinen Erwartungen passt.
  • Pluspunkt im Lebenslauf: Für spätere Bewerbungen ist praktische Erfahrung auf jeden Fall ein Vorteil.
  • Vom Praktikum direkt in die Ausbildung: Wenn dir dein Praktikum Spaß macht, ist der Weg direkt zum Ausbildungsvertrag mit mehr weit. Damit sparst du dir später Bewerbungen und Vorstellungsgespräche.
Interesse geweckt? Dann findest Du in unserem Praktikumsleitfaden jede Menge Infos und Tipps, was du beachten solltest, damit dein Praktikum ein Erfolg wird.
Die IHK hat mit dem neuen Praktikumsleitfaden einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern zu geleistet. Praktika sind nicht nur eine wertvolle Chance für junge Menschen, praxisnahe Einblicke in verschiedene Berufsbereiche zu gewinnen, sondern auch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen beruflichen Zukunft. Der Leitfaden bietet sowohl Schülern, Lehrern als auch Unternehmen wertvolle Informationen und konkrete Handlungshilfen, um Praktika effektiv und zielgerichtet zu gestalten. Ich sehe es als unsere Verantwortung, den Nachwuchs auf ihrem beruflichen Weg zu unterstützen und den Dialog zwischen Schulen und Unternehmen zu fördern. Ich bin überzeugt, dass dieser Leitfaden eine wichtige Rolle dabei spielen wird, junge Talente optimal zu fördern und Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren.
Martin Döring, Vorsitzender des Berufsbildungsausschuss der IHK Schwaben

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