Ausbildung im Ausland

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung

Gesetzliche Grundlage

Auszubildende können bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit im Ausland verbringen (§ 2 Abs. 3 BBiG), wenn die Lerninhalte dort der Ausbildungsordnung für den Beruf entsprechen. Ein Auslandsaufenthalt kann im Rahmen eines Gruppenaustauschs stattfinden oder individuell organisiert werden. Er ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Informationen und Förderprogramme

Umfangreiche Informationen zu Auslandsaufenthalten während und im Anschluss an die Ausbildung finden Sie im Portal “Auslandsberatung-Ausbildung - Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung”.

Vertragliche Regelungen

Jeder Auslandsaufenthalt muss als "Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte" in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Das ist auch noch nachträglich möglich. Es ist außerdem sinnvoll, einen Vertrag zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Betrieb und dem Azubi zu schließen.
Eine Verrechnung der Dauer des Auslandsaufenthaltes mit Urlaubsansprüchen ist nicht zulässig, denn er ist ein Teil der Ausbildung. Sie wird weder unterbrochen noch im Anschluss verlängert.
Der Ausbildungsbetrieb muss die IHK über einen Auslandsaufenthalt seiner Azubis informieren. Wenn der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen dauert, muss der Ausbildungsplan mit der IHK abgestimmt werden.
Das Berichtsheft muss auch im Ausland geführt werden.

Ausbildungsvergütung

Azubis bekommen während ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin ihre Ausbildungsvergütung. Gegebenenfalls kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass er einen Teil davon übernimmt.

Freistellung Berufsschule

Der Auszubildende muss für den Auslandsaufenthalt von seiner Berufsschule freigestellt werden. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, der versäumte Schulstoff muss aber selbstständig nachgearbeitet werden.

“Kaufmann/-frau International Certificate Programm”

Das ‘Kaufmann International Certificate Programm’ ist das Pilotprojekt aus dem Kursangebot der AHK Irland zur professionellen Sprachentwicklung. Irland kommt als englisch-sprachigem Land in der EU nunmehr eine umso größere Bedeutung zu. Die Tradition der englischsprachigen Qualifikation und Berufsausbildung wird aktiv in den Vordergrund gerückt und ausgebaut.
Der Lehrplan des dreiwöchigen Business-Englischkurses basiert auf der deutschen kaufmännischen-Berufsausbildung und schließt einen Einblick in irische Kulturthemen und auch Exkursionen zu Unternehmen ein. Der durch Muttersprachler geleitete Unterricht behandelt Themen wie: Entrepreneurship, European & Irish Law und Intercultural Businesses. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Kurses wird ein vom Kammernetz zertifiziertes Zeugnis verliehen. Zudem ist Erasmus+ bereit, das Programm in Irland zu fördern.