Berufliche Bildung
Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)
Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung für junge Fachkräfte der Wirtschaft in den ersten Berufsjahren will die Begabtenförderung Berufliche Bildung zur Herstellung gleicher Chancen junger Berufstätiger beitragen. Unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit und der Chancengleichheit zielt sie darauf ab, besonders leistungsbereite und leistungsfähige junge Menschen, die sich für den beruflichen Bildungsweg entschieden haben, so zu fördern, dass damit die Attraktivität der dualen Berufsausbildung gesteigert und der Fachkräftenachwuchs gesichert wird.
Hier finden Sie die Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.
Wer kann sich bewerben?
Für das Weiterbildungsstipendium können sich junge Absolventen der Berufsausbildung bewerben, wenn sie
- unter 25 Jahre alt sind (anrechnungsfähige Zeiten wie zum Beispiel Erziehungszeiten, Grundwehrdienst, Zivildienst werden berücksichtigt).
- den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser als oder gleich 87 Punkten (1,9) bestanden haben.
Die Aufnahme in das Stipendium erfolgt auf Antrag, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist.
Einsendeschluss für das Förderjahr 2028 bei der IHK Schwaben ist der 10. September 2027.
Beginn des Förderjahres ist immer der 1. Januar.
Die Kammer entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, berät und betreut die Kandidaten über sämtliche Fördermodalitäten, ermittelt die Höhe des Förderbetrages, zahlt die Fördermittel aus und überwacht ihre sachgerechte Verwendung.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen.
- Die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
- Die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.
Welche Kosten sind förderfähig?
- Teilnahmegebühren
- Fahrtkosten (Maßnahme findet außerhalb des Wohnorts statt)
- Aufenthalts- und Übernachtungskosten
- notwendige Arbeitsmittel
Von den Gesamtkosten trägt der Stipendiat einen Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme.
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre.
Fördersumme
Der Zuschuss hat sich am 1. Januar 2025 auf 3.045 Euro pro Förderjahr erhöht. In drei Jahren darf der Gesamtförderbetrag von 9.135 Euro nicht überschritten werden.
Wie kann ich mich bewerben?
Um das Stipendium zu beantragen, muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 660 KB) mit den notwendigen Anlagen per Post vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.
Ein vollständiger Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
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Vollständig ausgefülltes AntragformularFür die Angaben zur “Beabsichtigten ersten Weiterbildung” gilt:-Beginnt Ihre Weiterbildung vor dem nächsten Aufnahmetermin (1. Januar 2028), beachten Sie bitte Punkt 3.1.2 der Förderrichtlinien. Das bedeutet: die Bewerbungsunterlagen müssen bei der IHK sein, bevor Sie mit der Weiterbildung beginnen.-Die Angabe von Monat und Jahr der ersten geplanten Weiterbildung ist zwingend erforderlich.
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Kopie des IHK-AbschlusszeugnissesFalls Sie Ihr Prüfungszeugnis noch nicht erhalten haben, genügt vorläufig auch eine Kopie Ihrer Ergebnismitteilung.
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Beschäftigungsbestätigung (kein Arbeitsvertrag) Ihres Arbeitgebers.Ihr Arbeitgeber kann einen eigenen Vordruck verwenden. Beachten Sie in diesem Fall bitte Folgendes: Die Beschäftigungsbestätigung muss- aktuell sein (nicht älter als drei Monate)- von der Personalabteilung auf Geschäftsbogen mit Datum und Unterschrift ausgestellt werden- Arbeitszeit und Stellenbezeichnung beinhalten- Ihre regelmäßigen Wochenarbeitsstunden und die Vertragslaufzeit (d.h. “befristet bis …” oder “unbefristet”, nicht “ungekündigt”!) enthalten.
Bitte beachten Sie:
Bewerbungen für das Aufnahmejahr 2028 können nur bei Eingang eines vollständigen Antrags per Post bis spätestens 10. September 2027 berücksichtigt werden.
Bewerbungen für das Aufnahmejahr 2028 können nur bei Eingang eines vollständigen Antrags per Post bis spätestens 10. September 2027 berücksichtigt werden.
Adresse:
IHK Schwaben
Begabtenförderung
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
IHK Schwaben
Begabtenförderung
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
