Die Wahl 2024
Wahlbekanntmachung: Wahlen zur Vollversammlung
Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wählen die !HK-zugehörigen Unternehmen eine neue Vollversammlung der IHK zu Kiel. Dabei sind 60 Sitze zu besetzen.
Wahlbezirke
Wahlbezirk 1 Kiel, Kreis Plön
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Wg.-Nr.
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Wahlgruppe
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Sitze
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|---|---|---|
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6
|
Großhandel
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1
|
|
7
|
Einzelhandel
|
3
|
|
8
|
Verbrauchernahe Dienstleistungen
|
1
|
|
9
|
Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft
|
1
|
|
14
|
Grundstücksmakler, Immobilienmanagement-Unternehmen
|
1
|
|
16
|
Wirtschaftsberatung, Forschung und Entwicklung
|
1
|
|
18
|
Medien, Werbung, Kultur, Sport, Erziehung, Unterricht und Unterhaltung
|
2
|
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21
|
Übrige Dienstleistungen
|
1
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Wahlbezirk 2 Neumünster, Kreis Rendsburg-Eckernförde
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Wg.-Nr.
|
Wahlgruppe
|
Sitze
|
|---|---|---|
|
6
|
Großhandel
|
1
|
|
7
|
Einzelhandel
|
3
|
|
8
|
Verbrauchernahe Dienstleistungen
|
1
|
|
9
|
Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft
|
1
|
|
14
|
Grundstücksmakler, Immobilienmanagement-Unternehmen
|
1
|
|
16
|
Wirtschaftsberatunq, Forschunq und Entwicklunq
|
1
|
|
18
|
Medien, Werbung, Kultur, Sport, Erziehung, Unterricht und Unterhaltung
|
1
|
|
21
|
Übrige Dienstleistungen
|
1
|
Wahlbezirk 3 Kreise Pinneberg und Steinburg
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Wg.-Nr.
|
Wahlqruppe
|
Sitze
|
|---|---|---|
|
6
|
Großhandel
|
1
|
|
7
|
Einzelhandel
|
4
|
|
8
|
Verbrauchernahe Dienstleistungen
|
1
|
|
9
|
Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft
|
1
|
|
14
|
Grundstücksmakler, Immobilienmanagement-Unternehmen
|
1
|
|
16
|
Wirtschaftsberatung, Forschung und Entwicklung
|
2
|
|
18
|
Medien, Werbung, Kultur, Sport, Erziehung, Unterricht und Unterhaltung
|
1
|
|
21
|
Übrige Dienstleistungen
|
2
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Im gesamten Bezirk der IHK ohne Unterteilung in Wahlbezirke werden gewählt:
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Wg.-Nr.
|
Wahlgruppe
|
Sitze
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|---|---|---|
|
1
|
Vorleistungsgüterindustrie
|
2
|
|
2
|
Investitionsgüterindustrie
|
2
|
|
3
|
Konsumqüterindustrie
|
3
|
|
4
|
Bauwirtschaft und Bauträgerunternehmen
|
2
|
|
5
|
Handelsvermittlung
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1
|
|
10
|
Kraftverkehr
|
1
|
|
11
|
Schifffahrt, Luftfahrt, Speditionsqewerbe
|
1
|
|
12
|
Kreditinstitute und Versicherungen
|
3
|
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13
|
Vermittler im Kredit- und Versicherungsgewerbe
|
2
|
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15
|
Datenverarbeitunq und Telekommunikation
|
3
|
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17
|
Umweltschutz mit Gartenbau, Baumschulen und Reinigung
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2
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19
|
Energieversorgung (ohne regenerative Energien)
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2
|
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20
|
Regenerative Energien
|
2
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Wählerlisten und Wahlablauf
Die Wählerlisten verzeichnen die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen in den jeweiligen Wahl-gruppen und Wahlbezirken. Diese Wählerlisten können in der Zeit vom 4. September bis zum 18. September 2023 zu den üblichen Dienstzeiten in den folgenden Geschäftsstellen der IHK in
- Kiel, Bergstraße 2,
- Rendsburg, Hollesenstraße 4 und
- Elmshorn, Kaltenweide 6
eingesehen werden.
Einsprüche gegen die Wählerlisten (wie zum Beispiel die Zuordnung zu Wahlgruppen) und Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten sind bis zum 25. September 2023 bei der IHK zu Kiel, Bergstraße 2 in 24103 Kiel schriftlich oder per E-Mail: ihk-wahl@kiel.ihk.de einzulegen.
Ist eine natürliche Person mehrfach wahlausübungsberechtigt, so kann sie bis zum 18. Sep-tember 2023 einen Antrag auf gebündelte Stimmenabgabe schriftlich oder per E-Mail: ihk-wahl@kiel.ihk.de stellen, § 3 Abs. 8 der Wahlordnung. Das entsprechende Formular steht auf unserer Wahlwebseite unter www.diewahl2024.de zum Download zur Verfügung.
Danach stellt der Wahlausschuss die Wählerlisten fest.
Unternehmen, die erst nach der genannten Frist, zum Beispiel durch Neugründung IHK-zugehörig werden, haben die Möglichkeit, bis zum 21. Februar 2024 nachzuweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.
Wahlvorschläge
Wir bitten die !HK-zugehörigen Unternehmen, Wahlvorschläge gesondert nach Wahlgruppen und ggf. Wahlbezirken in der Zeit vom 4. September bis zum 18. September 2023 um 12 Uhr schriftlich bei der IHK zu Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel oder per Email: ihk-wahl@kiel.ihk.de einzureichen. Jeder Wahlvorschlag kann eine beliebige Anzahl von Kandidatinnen und Kan-didaten enthalten. Selbstvorschläge sind zulässig. Insgesamt soll in jeder Wahlgruppe min-destens eine Person mehr zur Wahl stehen, als zu wählen ist.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des !HK-zugehörigen Unterneh-mens und dessen Anschrift aufzuführen.
Außerdem nötig ist eine Erklärung der Kandidierenden, dass sie zur Annahme der Wahl be-reit sind und dass ihnen keine Tatsachen bekannt sind, die die Wählbarkeit nach der Wahl-ordnung ausschließen (§ 6 WO). Entsprechende Formulare stehen auf unserer Wahlwebsei-te unter www.diewahl2024.de zum Download zur Verfügung. Selbstverständlich können die Unterlagen bei uns auch telefonisch unter der Telefonnummer 0431 5194-218 oder per Email ihk-wahl@kiel.ihk.de angefordert werden.
Bitte übersenden Sie uns die Wahlvorschläge per E-Mail als PDF-Dokument an ihk-wahl@kiel.ihk.de oder per Post.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützer-Unterschriften.
Wahlzeit
Die wahlberechtigten Unternehmen erhalten die Wahlunterlagen per Post zugesandt. Die Wahl findet elektronisch auf dem Wahlportal www.onlinewahl-kiel.de statt. Mit dem im An-schreiben enthaltenen QR-Code können Sie direkt auf Ihrem Smartphone Ihre Stimme ab-geben oder sich an Ihrem PC mit dem ebenfalls im Anschreiben enthaltenen Passwort ein-loggen und dann Ihre Stimme abgeben. Alternativ können Wahlberechtigte vor Ort in den folgenden Geschäftsstellen zu den üblichen Dienstzeiten in
- Kiel, Bergstraße 2,
- Rendsburg, Hollesenstraße 4 und
- Elmshorn, Kaltenweide 6
ihre Stimme an dem dort bereit gestellten PC abgeben.
Die Wahlfrist, innerhalb der !HK-zugehörige Unternehmen ihre Stimme online abgegeben haben müssen, beginnt am 1. Februar 2024 und endet am 28. Februar 2024 um 12:00 Uhr.
Einzelheiten zur Wahl finden Sie in der Wahlordnung.
Kiel, den 22. August 2023
Der Wahlausschuss
Dr. Glenny Holdhof, Vorsitzende
Daniel Hammler, Beisitzer
Martin Lochte-Holtgreven, Beisitzer
Dr. Glenny Holdhof, Vorsitzende
Daniel Hammler, Beisitzer
Martin Lochte-Holtgreven, Beisitzer