Vollversammlungswahl

Was macht die IHK?

Von der Wirtschaft für die Wirtschaft – unter diesem Motto engagieren sich Unternehmer ehrenamtlich in der IHK-Vollversammlung und übernehmen damit Verantwortung für die regionale Wirtschaft.
Die IHK zu Lübeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist von Unternehmergeist geprägt und arbeitet eigenverantwortlich, unabhängig und selbstbestimmt. Alle sechs Jahre wählen die rund 65.000 IHK-Mitglieder die Vollversammlung als ihre Vertretung. Jedes Unternehmen hat – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme. Auch in der Vollversammlung hat jedes Mitglied nur eine Stimme. Das höchste Gremium der IHK beschließt die Leitlinien und Positionen der IHK sowie die Höhe der Gebühren und Mitgliedsbeiträge.
Als kundenorientierter Dienstleister für die Unternehmen berät und unterstützt die IHK ihre Mitglieder von der Gründung über die Finanzierung bis hin zur Übergabe an einen Nachfolger. Das Know-how aus der Praxis der ehrenamtlich engagierten Unternehmer in der Vollversammlung, den Ausschüssen und der Ausbildungsprüfung fließt dabei in die tägliche Arbeit der hauptamtlichen IHK-Mitarbeiter ein.
Zudem ist die IHK zu Lübeck der einzige Interessenvertreter sämtlicher gewerbetreibenden Unternehmen in der Hansestadt Lübeck sowie in den Kreisen Ostholstein, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Ihre Stimme findet in Politik und Verwaltung auf lokaler, regionaler und Landesebene Gehör. Diese unmittelbare Einflussnahme auf die Rahmenbedingungen zeichnet die IHK-Arbeit aus.
Die IHK erfüllt mehr als 50 Aufgaben, die ihr der Staat übertragen hat. Dazu zählen die Organisation der Ausbildung und ihrer Prüfungen, das Ausstellen von Ursprungszeugnissen, Sach- und Fachkundeprüfungen, die Bestellung von vereidigten Sachverständigen oder das Erlaubnisverfahren für Finanzanlagenvermittler. Eine neutrale und unabhängige Institution, unterstützt durch den Sachverstand aus den Unternehmen, kann diese Aufgaben selbstständig, wirtschafts- und praxisnah, bürokratiearm und effizient wahrnehmen. Ohne IHK müsste der Staat diese Aufgaben selbst ausführen und etwa Ämter für Ausbildungsprüfungen einrichten, ohne auf das ehrenamtliche Engagement der Unternehmer zurückgreifen zu können. 

IHK-Erfolge von 2016 bis 2021

Die Mitglieder der Vollversammlung haben in der zurückliegenden
Wahlperiode die Belange der regionalen Wirtschaft in zahlreichen
Projekten und Initiativen eingebracht. Unter anderem haben sie:
  • sich als relevante, verlässliche und vertrauensvolle Berater der
  • Politik bewährt, besonders während der Coronakrise;
  • entscheidend bei der Planungsbeschleunigung, beim Bundesverkehrswegeplan
  • und bei der Wasserstoffstrategie der norddeutschen
  • Länder mitgewirkt;
  • sich bei der Landtagswahl 2017 und bei den Koalitionsverhandlungen
  • mit klaren Forderungen gegenüber der Politik positioniert;
  • deutlich die Pläne zum Unternehmenssanktionsrecht kritisiert
  • und Verbesserungen bei der Erbschaftssteuer angemahnt;
  • eine Fehmarnbelt-Strategie für die Zukunft des Hansebelt gestaltet;
  • flexibel und innovativ an der Landesstrategie für künstliche Intelligenz
  • mitgearbeitet;

  • sich effektiv in die Gestaltung der Leitlinien der Energiepolitik
  • Schleswig-Holsteins eingebracht;
  • unbürokratisch und wirtschaftsnah das Paragraf-34-Erlaubnisverfahren
  • nach der Gewerbeordnung ausgebaut;
  • sich zukunftsorientiert für Bildung engagiert – etwa durch die Institutionalisierung
  • des Vereins „Haus der kleinen Forscher“, die
  • Förderung von bilingualem Unterricht in Lübeck und die Integration
  • Geflüchteter mit einem Willkommenslotsen;
  • den Hochschulstandort in der Region durch die Gründung der Dualen
  • Hochschule Schleswig-Holstein gefördert;
  • sich beim Regionalmanagement im Hansebelt eingebracht;
  • die einzige ländergrenzenübergreifende gemeinsame Geschäftsstelle
  • mit der Handelskammer Hamburg in Norderstedt für mehr
  • Kundennähe ausgebaut;
  • zur Imagestärkung des Unternehmertums die Initiative „Mein Unternehmen
  • Zukunft“ ins Leben gerufen.