Vollversammlungswahl

Warum wählen?

Eine starke Industrie- und Handelskammer bedeutet eine starke Stimme für die regionale Wirtschaft. Mit ihrer Stimmabgabe stärken die IHK-Mitglieder die Selbstverwaltung, die demokratische Meinungsbildung und die Freiheit der Wirtschaft im Hansebelt.
In einer Zeit sich rasch und häufig ändernder politischer und ökonomischer Rahmenbedingungen benötigen die Unternehmen Verlässlichkeit und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld. Diese Voraussetzungen gehören zum Gesamtinteresse der Wirtschaft, das die IHK zu Lübeck vertritt. Grundidee der IHK ist es, die Vielfalt der Unternehmensinteressen in der Region zu bündeln und mit demokratischer Meinungsbildung und Abstimmung das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft zu formulieren. Die gesetzliche Mitgliedschaft aller gewerblichen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche, Rechtsform und Beitragshöhe, gibt allen Mitgliedern die Möglichkeit, sich in den Meinungsbildungsprozess der IHK einzubringen. Die IHK bezieht die unterschiedlichen Interessen bei der Ermittlung des Gesamtinteresses abwägend und ausgleichend ein.
Der Wahlausschuss
Die Leitung der Vollversammlungswahl liegt in der Hand der Wirtschaft. Aus ihrer Mitte haben die Mitglieder der IHK-Vollversammlung einen fünfköpfigen Wahlausschuss gewählt. Dieser hat die Zuordnung der Branchen in den Wahlgruppen bestimmt und die Wählerlisten freigegeben. Nach Überprüfung der Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten hat der Ausschuss die Kandidatenliste freigegeben und so das Wahlverfahren formell eingeleitet. Nach der Wahl überwacht er die Auszählung der Stimmen. Mitglieder des Wahlausschusses sind IHK-Vicepräses Dr. Arno Probst (Vorsitzender), Thekla Menne, Beatrix Wendland, Jörg Bonkowski und Ulf Hahn.
Anders als bei Verbänden sichert die gesetzliche Mitgliedschaft jederzeit eine repräsentative Struktur der IHKs und die Unabhängigkeit gegenüber Partikularinteressen. Angesichts der breiten und vielfältigen Mitgliederstruktur der IHK fällt die Vollversammlung ihre Entscheidungen demokratisch nach dem Mehrheitsprinzip. Dabei berücksichtigt sie selbstverständlich auch relevante Mindermeinungen. Die IHK kann sich öffentlich zu allen Sachverhalten äußern, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in ihrem Bezirk haben.
“Die Vollversammlung ist in guter demokratischer Manier das wichtigste Gremium der IHK, wo Beschlüsse zu wirtschaftspolitischen Fragen, zur betrieblichen Ausbildung und wichtigen IHK-Projekten getroffen werden. Und auch über den Einsatz der Mittel – die Verwendung Ihrer Beiträge – wird hier entschieden. Darum sollten Sie sich über die Zusammensetzung der Vollversammlung Gedanken machen und mitentscheiden, wer Ihre Interessen und Standpunkte am besten vertreten könnte. Denn schließlich wählt die Vollversammlung auch ‚Ihren‘ Präses sowie das Präsidium und damit ‚das Gesicht‘ Ihrer IHK. Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und wählen Sie!“
- Christiane Vieten, vietenplus, Ahrensburg
Die gesetzliche Mitgliedschaft hat eine freiheitssichernde Funktion. Dort, wo private Initiative nicht ausreicht, vermeidet sie direkte Staatsverwaltung und setzt auf die Mitwirkung der Wirtschaft. Dem Freiheitsgedanken entspricht, dass die Mitarbeit in den Gremien und bei der Aufgabenerfüllung der IHK den Mitgliedern als Recht zur Verfügung steht.
In der IHK zu Lübeck entscheidet die Wirtschaft, vertreten durch die ehrenamtlich engagierten Unternehmer, in der Vollversammlung über die Anwendung und Finanzierung der übertragenen Aufgaben. Insgesamt engagieren sich rund 2.300 Persönlichkeiten ehrenamtlich in der IHK zu Lübeck.