Vollversammlungswahl
Die Vollversammlungswahl ist keine politische Wahl. Im höchsten IHK-Gremium gibt es weder Parteien noch Fraktionen. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in branchenspezifischen Wahlgruppen zur Wahl. Diese Einteilung soll sicherstellen, dass alle Branchen entsprechend ihrer Größe und Bedeutung im IHK-Bezirk angemessen in der Vollversammlung repräsentiert sind. In der Vollversammlung selbst vertreten die Mitglieder das Gesamtinteresse der Wirtschaft.
Wie wird gewählt?
Die Wahl dauert nur wenige Minuten – ob online oder per Brief. Es ist technisch sichergestellt, dass jedes Mitglied nur einmal wählen kann – entweder online oder per Briefwahl – und dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
Anfang November erhalten alle wahlberechtigten Unternehmen die Wahlunterlagen per Post. Die Stimmabgabe durch den Wahlausübungsberechtigten darf nur persönlich und unbeobachtet sowie nur einmal – entweder in elektronischer Form oder per Briefwahl – erfolgen.
Sollten Sie für mehrere Unternehmen wahlberechtigt sein, erhalten Sie für jede Firma einen eigenen Stimmzettel und einen eigenen Online-Zugangscode. Bitte füllen Sie auch diese aus und stecken Sie bitte jeden Stimmzettel einzeln für jedes Unternehmen in den dafür vorgesehenen Rücksendeumschlag.
Online-Wahl
Briefwahl
Wahlgruppen und Wahlbezirke
© Anders Björk
© Anders Björk
Wählerlisten und Wahlablauf
Die Wählerlisten verzeichnen die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen in den jeweiligen Wahlgruppen und Wahlbezirken. Diese Wählerlisten konnten in der Zeit vom 12. bis zum 16. Juli 2021 in den Geschäftsstellen der IHK eingesehen werden. Danach stellte der Wahlausschuss die Wählerlisten fest. Unternehmen, die erst nach der genannten Frist, zum Beispiel durch Neugründung, IHK-zugehörig werden, haben die Möglichkeit, bis zum 6. Dezember 2021 nachzuweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.
© Fotoatelier Braune“Mit der Beteiligung an der Wahl zur Vollversammlung leistet man einen wichtigen Beitrag, um der Selbstverwaltung der Wirtschaft Rückenwind zu geben. Selbstbestimmung durch Selbstverwaltung lauten die Stichworte. Das Votum ist eine Stimme für die Stärkung des Mittelstands, denn darauf fokussiert sich die Arbeit der Unternehmerinnen und Unternehmer, die ehrenamtlich in der Vollversammlung mitwirken und demokratisch entscheiden.”
- Bernd Jorkisch, Bernd Jorkisch GmbH & Co. KG, Daldorf
Wahlzeit
Die wahlberechtigten Unternehmen erhalten die Wahlunterlagen für die Briefwahl und den Zugangscode für die alternative Online-Wahl Anfang November per Post zugesandt. Die Wahlfrist, innerhalb der die den IHK-zugehörigen Unternehmen übersandten Wahlunterlagen zurückgesandt und bei der IHK zu Lübeck eingegangen sein müssen, ist der 8. November bis 7. Dezember 2021 um 18 Uhr. Die Adresse lautet (bereits auf den Wahlbriefen aufgedruckt): IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck.