Die Wahl dauert nur wenige Minuten – ob online oder per Brief. Es ist technisch sichergestellt, dass jedes Mitglied nur einmal wählen kann – entweder online oder per Briefwahl – und dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Anfang November erhalten alle wahlberechtigten Unternehmen die Wahlunterlagen per Post. Die Stimmabgabe durch den Wahlausübungsberechtigten darf nur persönlich und unbeobachtet sowie nur einmal – entweder in elektronischer Form oder per Briefwahl – erfolgen.
Sollten Sie für mehrere Unternehmen wahlberechtigt sein, erhalten Sie für jede Firma einen eigenen Stimmzettel und einen eigenen Online-Zugangscode. Bitte füllen Sie auch diese aus und stecken Sie bitte jeden Stimmzettel einzeln für jedes Unternehmen in den dafür vorgesehenen Rücksendeumschlag.
Online-Wahl
Um an der Online-Wahl teilzunehmen, öffnen Sie die Startseite dieser Wahlwebsite (
www.ihkwahl-luebeck.de). Bis zum 7. Dezember, 18 Uhr finden Sie hier den Link zur Abstimmung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Endgerät gemäß
Paragraf 12b Absatz 2 der Wahlordnung gegen Schadsoftware geschützt ist (Virenschutz) und Ihre Privatsphäre bei der Ausübung der Online-Wahl gewahrt ist. Starten Sie das Online-Wahlsystem durch Klick auf den Link zur Stimmabgabe.
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Ihre Login-Daten finden Sie auf dem Anschreiben in Ihren Wahlunterlagen.
Nun können Sie Ihre Stimme(n) abgeben, indem Sie in das Ankreuzfeld hinter dem gewünschten Kandidaten klicken. Beachten Sie die für Ihren Wahlbezirk und Ihre Wahlgruppe festgelegte maximale Stimmanzahl. Nachdem Sie alle gewünschten Kandidaten gewählt haben, klicken Sie auf den Button „Weiter“.
Nun haben Sie Gelegenheit, Ihre Stimme(n) noch einmal zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu korrigieren. Wenn Sie Ihre Stimmabgabe korrigieren möchten, klicken Sie auf den Button „Zurück“. Um Ihre Stimmabgabe unveränderlich zu speichern, klicken Sie auf den Button „Stimme abgeben“.
Ihre Stimme wurde erfolgreich abgegeben. Sie können das Browserfenster nun schließen.
Sie können vom 8. November 2021 (ab 0 Uhr) bis zum 7. Dezember 2021 (bis 18 Uhr) Ihre Stimme online abgeben.
Briefwahl
Für die Briefwahl enthalten Ihre Wahlunterlagen zwei Dokumente und zwei Umschläge: Stimmzettel, Wahlberechtigung, Stimmzettelumschlag (ohne Frankierfeld) und Rücksendeumschlag (mit Frankierfeld). Kreuzen Sie den gewünschten Bewerber oder die gewünschte Bewerberin eindeutig an. Berücksichtigen Sie bitte die maximale Stimmanzahl für Ihre Wahlgruppe. Diese finden Sie über der Kandidatenliste auf dem Stimmzettel. Achten Sie darauf, dass Kommentare, Änderungen und Hinzufügungen den Stimmzettel ungültig machen.
Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den Wahlumschlag ein und verschließen Sie diesen. Im Wahlumschlag darf ausschließlich der Stimmzettel enthalten sein.
Unterschreiben Sie den Wahlschein und füllen Sie ihn mit Ihren persönlichen Daten aus. Der unterschriebene Wahlschein ist zwingend zur gültigen Stimmabgabe erforderlich.
Legen Sie den
verschlossenen Wahlumschlag (der
ausschließlich den Stimmzettel enthalten darf) und den
ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den
Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeit, damit Ihr Rücksendeumschlag rechtzeitig beim Wahlausschuss eingeht, das Porto zahlen wir für Sie. Alternativ können Sie den Umschlag auch in der IHK in Lübeck oder in den Geschäftsstellen Ahrensburg oder Norderstedt abgeben. Wichtig ist, dass der Umschlag spätestens am Dienstag, 7. Dezember 2021, 18 Uhr, bei der IHK eingeht.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Briefwahlunterlagen bis zum 7. Dezember 2021 (18 Uhr) bei der IHK eingegangen sein müssen.
Die Vollversammlungswahl ist keine politische Wahl. Im höchsten IHK-Gremium gibt es weder Parteien noch Fraktionen. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in branchenspezifischen Wahlgruppen zur Wahl. Diese Einteilung soll sicherstellen, dass alle Branchen entsprechend ihrer Größe und Bedeutung im IHK-Bezirk angemessen in der Vollversammlung repräsentiert sind. In der Vollversammlung selbst vertreten die Mitglieder das Gesamtinteresse der Wirtschaft.
Für die Wahlperiode 2022 bis 2027 wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen eine neue Vollversammlung der IHK zu Lübeck. Dabei sind 64 Sitze in 13 Wahlgruppen zu besetzen. Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:
Wahlgruppe 01 (Industrie)
Gewerbetreibende, die unter Anwendung fabrikmäßiger und kaufmännischer Einrichtungen Waren erzeugen oder veredeln. Zu dieser Wahlgruppe gehören auch: Bergbau, Kaliindustrie, Erdölgewinnung, Kieswerke, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsgewinnung und -verwertung sowie Druckereien.
Wahlgruppe 02 (Groß- und Außenhandel)
Gewerbetreibende, die hauptsächlich nicht von ihnen selbst hergestellte Waren in größerem Umfange vertreiben und in der Regel nicht an den Verbraucher absetzen, sowie Handelsvertretungen und sonstige Handelsvermittlungen.
Wahlgruppe 03 (Einzelhandel)
Gewerbetreibende, die Waren im Einzelverkauf an den Verbraucher absetzen.
Wahlgruppe 04 (Dienstleistung, allgemein)
Dienstleistungsunternehmen, die nicht unter die Wahlgruppen 05 bis 14 fallen, insbesondere Unternehmen der Vermietung beweglicher Sachen, Wach- und Sicherheitsdienste, Hausmeisterdienste sowie des Gesundheitswesens.
Wahlgruppe 05 (Bauwirtschaft und Bauträgerunternehmen)
Unternehmen aus den Bereichen Hoch-, Tief- und Straßenbau, Abbruch; Bauträger und Projektentwickler.
Wahlgruppe 06 (Datenverarbeitung und Telekommunikation)
Unternehmen der Telekommunikation, Datenverarbeitungsdienste, Datenbanken, Softwarehäuser sowie allgemeine Informationsdienstleistungen.
Wahlgruppe 07 (Gastgewerbe und Tourismus)
Das Gastgewerbe, die Hotellerie, sonstige Touristikunternehmen, Reisebüros und Reiseveranstalter.
Wahlgruppe 08 (Grundstücksmakler, Immobilien- und Vermögensverwaltung)
Grundstücksmakler, Haus- und Objektverwaltungen, Wohnungs- und Vermögensverwaltungen.
Wahlgruppe 09 (Handelsvermittlung)
Entfällt (jetzt Wahlgruppe 02)
Wahlgruppe 10 (Kreditinstitute und Versicherungen)
Banken, Sparkassen, öffentlich rechtliche Finanzierungsinstitute und andere Kreditunternehmen, Leasing und Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen
Unternehmen aus den Bereichen Omnibus-, Taxi- und Mietwagenverkehre, gewerblicher Güterkraftverkehr, Post- und Kurierdienste, Unternehmen aus den Bereichen See-, Küsten- und Binnenschifffahrt, Luftfahrt sowie Nebentätigkeiten für diese Gewerbe; Speditionen und Verkehrsvermittlungsunternehmen.
Wahlgruppe 12 (Medien, Werbung, Kultur, Sport und Unterhaltung)
Unternehmen aus den Bereichen Verlagswesen, Video- und Filmproduktion sowie -verleih und -vertrieb, Filmtheater, Hörfunk- und Fernsehproduktion, Veranstaltungsdienstleistungen, Unternehmen der Unterhaltungsbranche sowie der Werbung und Werbemittelverbreitung, Sport und Fitnesscenter.
Wahlgruppe 13 (Unternehmens-, technische und sonstige Beratung)
Unternehmen der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Bilanzbuchhaltung und Buchführungshilfe, der Unternehmensberatung, der Forschung und Entwicklung, der Markt- und Meinungsforschung, des Prüf- und Sachverständigenwesens.
Wahlgruppe 14 (Vermittler im Kredit- und Versicherungsgewerbe)
Unternehmen, die sich mit der Vermittlung von Krediten, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistungen befassen.
Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Im Wahlbezirk I (Hansestadt Lübeck) in den Wahlgruppen
01 Industrie: 3 Mitglieder
02 Groß- und Außenhandel: 1 Mitglied
03 Einzelhandel: 1 Mitglied
04 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk II (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Wahlgruppen
01 Industrie: 1 Mitglied
02 Groß- und Außenhandel: 1 Mitglied
03 Einzelhandel: 1 Mitglied
04 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk III (Kreis Ostholstein) in den Wahlgruppen
01 Industrie: 2 Mitglieder
02 Groß- und Außenhandel: 1 Mitglied
03 Einzelhandel: 2 Mitglieder
04 Dienstleistung, allgemein: 1 Mitglied
Im Wahlbezirk IV (Kreis Segeberg) in den Wahlgruppen
01 Industrie: 3 Mitglieder
02 Groß- und Außenhandel: 3 Mitglieder
03 Einzelhandel: 2 Mitglieder
04 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk V (Kreis Stormarn) in den Wahlgruppen
01 Industrie: 4 Mitglieder
02 Groß- und Außenhandel: 3 Mitglieder
03 Einzelhandel: 2 Mitglieder
05 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk VI (kammerbezirksweit) in den Wahlgruppen
05 Bauwirtschaft und Bauträgerunternehmen: 2 Mitglieder
06 Datenverarbeitung und Telekommunikation: 2 Mitglieder
07 Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft: 3 Mitglieder
08 Grundstücksmakler, Immobilien- und Vermögensverwaltung: 4 Mitglieder
09 Handelsvermittlung: entfällt
10 Kreditinstitute und Versicherungen: 2 Mitglieder
11 Landverkehr, Schifffahrt, Luftfahrt, Speditionsgewerbe: 3 Mitglieder
12 Medien, Werbung, Kultur, Sport und Unterhaltung: 3 Mitglieder
13 Unternehmens-, technische und sonstige Beratung: 4 Mitglieder
14 Vermittler im Kredit- und Versicherungsgewerbe: 2 Mitglieder
Wählerlisten und Wahlablauf
Die Wählerlisten verzeichnen die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen in den jeweiligen Wahlgruppen und Wahlbezirken. Diese Wählerlisten konnten in der Zeit vom 12. bis zum 16. Juli 2021 in den Geschäftsstellen der IHK eingesehen werden. Danach stellte der Wahlausschuss die Wählerlisten fest. Unternehmen, die erst nach der genannten Frist, zum Beispiel durch Neugründung, IHK-zugehörig werden, haben die Möglichkeit, bis zum 6. Dezember 2021 nachzuweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.
“Mit der Beteiligung an der Wahl zur Vollversammlung leistet man einen wichtigen Beitrag, um der Selbstverwaltung der Wirtschaft Rückenwind zu geben. Selbstbestimmung durch Selbstverwaltung lauten die Stichworte. Das Votum ist eine Stimme für die Stärkung des Mittelstands, denn darauf fokussiert sich die Arbeit der Unternehmerinnen und Unternehmer, die ehrenamtlich in der Vollversammlung mitwirken und demokratisch entscheiden.”
- Bernd Jorkisch, Bernd Jorkisch GmbH & Co. KG, Daldorf
Wahlzeit
Die wahlberechtigten Unternehmen erhalten die Wahlunterlagen für die Briefwahl und den Zugangscode für die alternative Online-Wahl Anfang November per Post zugesandt. Die Wahlfrist, innerhalb der die den IHK-zugehörigen Unternehmen übersandten Wahlunterlagen zurückgesandt und bei der IHK zu Lübeck eingegangen sein müssen, ist der 8. November bis 7. Dezember 2021 um 18 Uhr. Die Adresse lautet (bereits auf den Wahlbriefen aufgedruckt): IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck.