Vollversammlungswahl

Wie wird gewählt?

Die Wahl dauert nur wenige Minuten – ob online oder per Brief. Es ist technisch sichergestellt, dass jedes Mitglied nur einmal wählen kann – entweder online oder per Briefwahl – und dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus

Anfang November erhalten alle wahlberechtigten Unternehmen die Wahlunterlagen per Post. Die Stimmabgabe durch den Wahlausübungsberechtigten darf nur persönlich und unbeobachtet sowie nur einmal – entweder in elektronischer Form oder per Briefwahl – erfolgen.
Sollten Sie für mehrere Unternehmen wahlberechtigt sein, erhalten Sie für jede Firma einen eigenen Stimmzettel und einen eigenen Online-Zugangscode. Bitte füllen Sie auch diese aus und stecken Sie bitte jeden Stimmzettel einzeln für jedes Unternehmen in den dafür vorgesehenen Rücksendeumschlag.

Online-Wahl

Um an der Online-Wahl teilzunehmen, öffnen Sie die Startseite dieser Wahlwebsite (). Bis zum 7. Dezember, 18 Uhr finden Sie hier den Link zur Abstimmung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Endgerät gemäß Paragraf 12b Absatz 2 der Wahlordnung gegen Schadsoftware geschützt ist (Virenschutz) und Ihre Privatsphäre bei der Ausübung der Online-Wahl gewahrt ist. Starten Sie das Online-Wahlsystem durch Klick auf den Link zur Stimmabgabe.
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Ihre Login-Daten finden Sie auf dem Anschreiben in Ihren Wahlunterlagen.
Nun können Sie Ihre Stimme(n) abgeben, indem Sie in das Ankreuzfeld hinter dem gewünschten Kandidaten klicken. Beachten Sie die für Ihren Wahlbezirk und Ihre Wahlgruppe festgelegte maximale Stimmanzahl. Nachdem Sie alle gewünschten Kandidaten gewählt haben, klicken Sie auf den Button „Weiter“.
Nun haben Sie Gelegenheit, Ihre Stimme(n) noch einmal zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu korrigieren. Wenn Sie Ihre Stimmabgabe korrigieren möchten, klicken Sie auf den Button „Zurück“. Um Ihre Stimmabgabe unveränderlich zu speichern, klicken Sie auf den Button „Stimme abgeben“.
Ihre Stimme wurde erfolgreich abgegeben. Sie können das Browserfenster nun schließen.
Sie können vom 8. November 2021 (ab 0 Uhr) bis zum 7. Dezember 2021 (bis 18 Uhr) Ihre Stimme online abgeben.

Briefwahl

Für die Briefwahl enthalten Ihre Wahlunterlagen zwei Dokumente und zwei Umschläge: Stimmzettel, Wahlberechtigung, Stimmzettelumschlag (ohne Frankierfeld) und Rücksendeumschlag (mit Frankierfeld). Kreuzen Sie den gewünschten Bewerber oder die gewünschte Bewerberin eindeutig an. Berücksichtigen Sie bitte die maximale Stimmanzahl für Ihre Wahlgruppe. Diese finden Sie über der Kandidatenliste auf dem Stimmzettel. Achten Sie darauf, dass Kommentare, Änderungen und Hinzufügungen den Stimmzettel ungültig machen.
Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den Wahlumschlag ein und verschließen Sie diesen. Im Wahlumschlag darf ausschließlich der Stimmzettel enthalten sein.
Unterschreiben Sie den Wahlschein und füllen Sie ihn mit Ihren persönlichen Daten aus. Der unterschriebene Wahlschein ist zwingend zur gültigen Stimmabgabe erforderlich.
Legen Sie den verschlossenen Wahlumschlag (der ausschließlich den Stimmzettel enthalten darf) und den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den Rücksendeumschlag und verschließen Sie diesen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeit, damit Ihr Rücksendeumschlag rechtzeitig beim Wahlausschuss eingeht, das Porto zahlen wir für Sie. Alternativ können Sie den Umschlag auch in der IHK in Lübeck oder in den Geschäftsstellen Ahrensburg oder Norderstedt abgeben. Wichtig ist, dass der Umschlag spätestens am Dienstag, 7. Dezember 2021, 18 Uhr, bei der IHK eingeht.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Briefwahlunterlagen bis zum 7. Dezember 2021 (18 Uhr) bei der IHK eingegangen sein müssen.

Wahlgruppen und Wahlbezirke

Die Vollversammlungswahl ist keine politische Wahl. Im höchsten IHK-Gremium gibt es weder Parteien noch Fraktionen. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in branchenspezifischen Wahlgruppen zur Wahl. Diese Einteilung soll sicherstellen, dass alle Branchen entsprechend ihrer Größe und Bedeutung im IHK-Bezirk angemessen in der Vollversammlung repräsentiert sind. In der Vollversammlung selbst vertreten die Mitglieder das Gesamtinteresse der Wirtschaft.

Wählerlisten und Wahlablauf

Die Wählerlisten verzeichnen die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen in den jeweiligen Wahlgruppen und Wahlbezirken. Diese Wählerlisten konnten in der Zeit vom 12. bis zum 16. Juli 2021 in den Geschäftsstellen der IHK eingesehen werden.  Danach stellte der Wahlausschuss die Wählerlisten fest. Unternehmen, die erst nach der genannten Frist, zum Beispiel durch Neugründung, IHK-zugehörig werden, haben die Möglichkeit, bis zum 6. Dezember 2021 nachzuweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.
“Mit der Beteiligung an der Wahl zur Vollversammlung leistet man einen wichtigen Beitrag, um der Selbstverwaltung der Wirtschaft Rückenwind zu geben. Selbstbestimmung durch Selbstverwaltung lauten die Stichworte. Das Votum ist eine Stimme für die Stärkung des Mittelstands, denn darauf fokussiert sich die Arbeit der Unternehmerinnen und Unternehmer, die ehrenamtlich in der Vollversammlung mitwirken und demokratisch entscheiden.”
- Bernd Jorkisch, Bernd Jorkisch GmbH & Co. KG, Daldorf

Wahlzeit

Die wahlberechtigten Unternehmen erhalten die Wahlunterlagen für die Briefwahl und den Zugangscode für die alternative Online-Wahl Anfang November per Post zugesandt. Die Wahlfrist, innerhalb der die den IHK-zugehörigen Unternehmen übersandten Wahlunterlagen zurückgesandt und bei der IHK zu Lübeck eingegangen sein müssen, ist der 8. November bis 7. Dezember 2021 um 18 Uhr. Die Adresse lautet (bereits auf den Wahlbriefen aufgedruckt): IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck.