Wie wird gewählt?
Die Wahl dauert nur wenige Minuten – ob online oder per Brief. Es ist technisch sichergestellt, dass jedes Mitglied nur einmal wählen kann – entweder online oder per Briefwahl – und dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
Anfang November erhalten alle wahlberechtigten Unternehmen die Wahlunterlagen per Post. Die Stimmabgabe durch den Wahlausübungsberechtigten darf nur persönlich und unbeobachtet sowie nur einmal – entweder in elektronischer Form oder per Briefwahl – erfolgen.
Sollten Sie für mehrere Unternehmen wahlberechtigt sein, erhalten Sie für jede Firma einen eigenen Stimmzettel und einen eigenen Online-Zugangscode. Bitte füllen Sie auch diese aus und stecken Sie bitte jeden Stimmzettel einzeln für jedes Unternehmen in den dafür vorgesehenen Rücksendeumschlag.
Online-Wahl
Briefwahl
Wahlgruppen und Wahlbezirke
- Wahlgruppen
Für die Wahlperiode 2022 bis 2027 wählen die IHK-zugehörigen Unternehmen eine neue Vollversammlung der IHK zu Lübeck. Dabei sind 64 Sitze in 13 Wahlgruppen zu besetzen. Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:
Wahlgruppe 01 (Industrie)
Gewerbetreibende, die unter Anwendung fabrikmäßiger und kaufmännischer Einrichtungen Waren erzeugen oder veredeln. Zu dieser Wahlgruppe gehören auch: Bergbau, Kaliindustrie, Erdölgewinnung, Kieswerke, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsgewinnung und -verwertung sowie Druckereien.Wahlgruppe 02 (Groß- und Außenhandel)
Gewerbetreibende, die hauptsächlich nicht von ihnen selbst hergestellte Waren in größerem Umfange vertreiben und in der Regel nicht an den Verbraucher absetzen, sowie Handelsvertretungen und sonstige Handelsvermittlungen.Wahlgruppe 03 (Einzelhandel)
Gewerbetreibende, die Waren im Einzelverkauf an den Verbraucher absetzen.Wahlgruppe 04 (Dienstleistung, allgemein)
Dienstleistungsunternehmen, die nicht unter die Wahlgruppen 05 bis 14 fallen, insbesondere Unternehmen der Vermietung beweglicher Sachen, Wach- und Sicherheitsdienste, Hausmeisterdienste sowie des Gesundheitswesens.Wahlgruppe 05 (Bauwirtschaft und Bauträgerunternehmen)
Unternehmen aus den Bereichen Hoch-, Tief- und Straßenbau, Abbruch; Bauträger und Projektentwickler.Wahlgruppe 06 (Datenverarbeitung und Telekommunikation)
Unternehmen der Telekommunikation, Datenverarbeitungsdienste, Datenbanken, Softwarehäuser sowie allgemeine Informationsdienstleistungen.Wahlgruppe 07 (Gastgewerbe und Tourismus)
Das Gastgewerbe, die Hotellerie, sonstige Touristikunternehmen, Reisebüros und Reiseveranstalter.Wahlgruppe 08 (Grundstücksmakler, Immobilien- und Vermögensverwaltung)
Grundstücksmakler, Haus- und Objektverwaltungen, Wohnungs- und Vermögensverwaltungen.Wahlgruppe 09 (Handelsvermittlung)
Entfällt (jetzt Wahlgruppe 02)Wahlgruppe 10 (Kreditinstitute und Versicherungen)
Banken, Sparkassen, öffentlich rechtliche Finanzierungsinstitute und andere Kreditunternehmen, Leasing und Kapitalanlagegesellschaften, VersicherungenWahlgruppe 11 (Landverkehr, Schifffahrt, Luftfahrt, Speditionsgewerbe)
Unternehmen aus den Bereichen Omnibus-, Taxi- und Mietwagenverkehre, gewerblicher Güterkraftverkehr, Post- und Kurierdienste, Unternehmen aus den Bereichen See-, Küsten- und Binnenschifffahrt, Luftfahrt sowie Nebentätigkeiten für diese Gewerbe; Speditionen und Verkehrsvermittlungsunternehmen.Wahlgruppe 12 (Medien, Werbung, Kultur, Sport und Unterhaltung)
Unternehmen aus den Bereichen Verlagswesen, Video- und Filmproduktion sowie -verleih und -vertrieb, Filmtheater, Hörfunk- und Fernsehproduktion, Veranstaltungsdienstleistungen, Unternehmen der Unterhaltungsbranche sowie der Werbung und Werbemittelverbreitung, Sport und Fitnesscenter.Wahlgruppe 13 (Unternehmens-, technische und sonstige Beratung)
Unternehmen der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Bilanzbuchhaltung und Buchführungshilfe, der Unternehmensberatung, der Forschung und Entwicklung, der Markt- und Meinungsforschung, des Prüf- und Sachverständigenwesens.Wahlgruppe 14 (Vermittler im Kredit- und Versicherungsgewerbe)
Unternehmen, die sich mit der Vermittlung von Krediten, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistungen befassen. - Wahlbezirke
Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:
- I Hansestadt Lübeck
- II Kreis Herzogtum Lauenburg
- III Kreis Ostholstein
- IV Kreis Segeberg
- V Kreis Stormarn
- VI IHK-Bezirk (komplett)
Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:Im Wahlbezirk I (Hansestadt Lübeck) in den Wahlgruppen
- 01 Industrie: 3 Mitglieder
- 02 Groß- und Außenhandel: 1 Mitglied
- 03 Einzelhandel: 1 Mitglied
- 04 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk II (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Wahlgruppen
- 01 Industrie: 1 Mitglied
- 02 Groß- und Außenhandel: 1 Mitglied
- 03 Einzelhandel: 1 Mitglied
- 04 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk III (Kreis Ostholstein) in den Wahlgruppen
- 01 Industrie: 2 Mitglieder
- 02 Groß- und Außenhandel: 1 Mitglied
- 03 Einzelhandel: 2 Mitglieder
- 04 Dienstleistung, allgemein: 1 Mitglied
Im Wahlbezirk IV (Kreis Segeberg) in den Wahlgruppen
- 01 Industrie: 3 Mitglieder
- 02 Groß- und Außenhandel: 3 Mitglieder
- 03 Einzelhandel: 2 Mitglieder
- 04 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk V (Kreis Stormarn) in den Wahlgruppen
- 01 Industrie: 4 Mitglieder
- 02 Groß- und Außenhandel: 3 Mitglieder
- 03 Einzelhandel: 2 Mitglieder
- 05 Dienstleistung, allgemein: 2 Mitglieder
Im Wahlbezirk VI (kammerbezirksweit) in den Wahlgruppen
- 05 Bauwirtschaft und Bauträgerunternehmen: 2 Mitglieder
- 06 Datenverarbeitung und Telekommunikation: 2 Mitglieder
- 07 Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft: 3 Mitglieder
- 08 Grundstücksmakler, Immobilien- und Vermögensverwaltung: 4 Mitglieder
- 09 Handelsvermittlung: entfällt
- 10 Kreditinstitute und Versicherungen: 2 Mitglieder
- 11 Landverkehr, Schifffahrt, Luftfahrt, Speditionsgewerbe: 3 Mitglieder
- 12 Medien, Werbung, Kultur, Sport und Unterhaltung: 3 Mitglieder
- 13 Unternehmens-, technische und sonstige Beratung: 4 Mitglieder
- 14 Vermittler im Kredit- und Versicherungsgewerbe: 2 Mitglieder
Wählerlisten und Wahlablauf
Die Wählerlisten verzeichnen die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen in den jeweiligen Wahlgruppen und Wahlbezirken. Diese Wählerlisten konnten in der Zeit vom 12. bis zum 16. Juli 2021 in den Geschäftsstellen der IHK eingesehen werden. Danach stellte der Wahlausschuss die Wählerlisten fest. Unternehmen, die erst nach der genannten Frist, zum Beispiel durch Neugründung, IHK-zugehörig werden, haben die Möglichkeit, bis zum 6. Dezember 2021 nachzuweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Feststellung der Wählerlisten entstanden ist. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.
“Mit der Beteiligung an der Wahl zur Vollversammlung leistet man einen wichtigen Beitrag, um der Selbstverwaltung der Wirtschaft Rückenwind zu geben. Selbstbestimmung durch Selbstverwaltung lauten die Stichworte. Das Votum ist eine Stimme für die Stärkung des Mittelstands, denn darauf fokussiert sich die Arbeit der Unternehmerinnen und Unternehmer, die ehrenamtlich in der Vollversammlung mitwirken und demokratisch entscheiden.”
- Bernd Jorkisch, Bernd Jorkisch GmbH & Co. KG, Daldorf
Wahlzeit
Die wahlberechtigten Unternehmen erhalten die Wahlunterlagen für die Briefwahl und den Zugangscode für die alternative Online-Wahl Anfang November per Post zugesandt. Die Wahlfrist, innerhalb der die den IHK-zugehörigen Unternehmen übersandten Wahlunterlagen zurückgesandt und bei der IHK zu Lübeck eingegangen sein müssen, ist der 8. November bis 7. Dezember 2021 um 18 Uhr. Die Adresse lautet (bereits auf den Wahlbriefen aufgedruckt): IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck.