Die persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers
Veranstaltungsdetails
Die Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegen einer Sorgfaltspflicht bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten und können bei Verletzung dieser in die persönliche Haftung genommen werden. Der Zusatz "mit beschränkter Haftung" führt viele in die Irre. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet unter Umständen persönlich für Steuern und Sozialabgaben. Ferner treffen ihn Aufklärungspflichten bei einer schlechten finanziellen Lage der Gesellschaft. Im Rahmen der Veranstaltung stellen wir Ihnen anhand von Beispielsfällen wichtige Haftungsrisiken vor und geben Tipps zur Haftungsvermeidung.
Inhalt
Haftung der Geschäftsführer gegenüber der GmbH
- Haftung in der Gründungsphase
- Haftungsrisiken beim Betreiben einer GmbH
- Haftungsrisiken in der Krise
Haftung der Geschäftsführer gegenüber Dritten
- Haftung bei der Vertretung der GmbH
- Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben
- Haftung in der Insolvenz
- Haftung bei Wettbewerbsverstößen
- Haftung bei nicht rechtzeitiger Einreichung des Jahresabschlusses
Referent:
Rechtsanwalt und Notar Carsten Ribbrock, LL. M. (M & A), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kanzlei HOECK SCHLÜTER VAAGT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Der Referent verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung sowie Verhandlung von Gesellschaftsverträgen, der Beratung von Gesellschaftergeschäftsführern und Fremdgeschäftsführern in allen für sie relevanten Fragestellungen.
VA-Nr.: 9013