Nr. 9013

Die persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

Veranstaltungsdetails

Die Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegen einer Sorgfaltspflicht bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten und können bei Verletzung dieser in die persönliche Haftung genommen werden. Der Zusatz "mit beschränkter Haftung" führt viele in die Irre. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet unter Umständen persönlich für Steuern und Sozialabgaben. Ferner treffen ihn Aufklärungspflichten bei einer schlechten finanziellen Lage der Gesellschaft. Im Rahmen der Veranstaltung stellen wir Ihnen anhand von Beispielsfällen wichtige Haftungsrisiken vor und geben Tipps zur Haftungsvermeidung.

 

Inhalt

 

Haftung der Geschäftsführer gegenüber der GmbH

  • Haftung in der Gründungsphase
  • Haftungsrisiken beim Betreiben einer GmbH
  • Haftungsrisiken in der Krise

 

Haftung der Geschäftsführer gegenüber Dritten

  • Haftung bei der Vertretung der GmbH
  • Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben
  • Haftung in der Insolvenz
  • Haftung bei Wettbewerbsverstößen
  • Haftung bei nicht rechtzeitiger Einreichung des Jahresabschlusses

 

Referent:

Rechtsanwalt und Notar Carsten Ribbrock, LL. M. (M & A), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kanzlei HOECK SCHLÜTER VAAGT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

 

Der Referent verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung sowie Verhandlung von Gesellschaftsverträgen, der Beratung von Gesellschaftergeschäftsführern und Fremdgeschäftsführern in allen für sie relevanten Fragestellungen. 

VA-Nr.: 9013

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

IHK Flensburg
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