Fachkraft Zoll und Exportabwicklung (IHK-Zertifikat)
Veranstaltungsdetails
Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeitende im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht einzusetzen. Der Online-Zertifikatslehrgang "Fachkraft Zoll und Exportabwicklung" vermittelt praxisnahes Fachwissen und unterstützt Unternehmen dabei, dem Fachkräftemangel zielgerichtet zu begegnen.
Zielsetzung des Lehrgangs
In insgesamt rund 104 Unterrichtsstunden erwerben die Teilnehmenden fundierte und praxisorientierte Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Der Lehrgang setzt sich zusammen aus:
- 64 Stunden Selbstlerneinheiten (KW 38 bis 47) mit wöchentlich freier Zeiteinteilung
- vier Ganztageswebinare (8.30 bis ca. 15 Uhr)
- fünf Webpräsenzstunden
- einem Abschlusstest im Online-Format (Notebook mit Kamera wird benötigt)
Die Teilnehmenden erweitern ihr Fachwissen systematisch und bauen geprüftes Spezialwissen auf. Nach Abschluss des Lehrgangs sind sie in der Lage,
- zollrechtliche Regelungen und Zusammenhänge sicher zu verstehen und praxisgerecht einzuordnen,
- Export- und Importverfahren unter Nutzung relevanter Anträge und Dokumente korrekt abzuwickeln,
- Rechtsvorschriften einzuhalten und deren Umsetzung im Unternehmen zu überprüfen sowie
- Zoll- und Exportprozesse abteilungsübergreifend miteinander zu vernetzen.
Zulassungsvoraussetzungen
Für Ihre Teilnahme am Lehrgang sind keine spezifischen Vorkenntnisse erforderlich. Kaufmännische Grundkenntnisse werden jedoch vorausgesetzt.
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Für diesen Lehrgang können Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einen Weiterbildungsbonus beantragen, mit dem bei positiver Beurteilung bis zu 60 Prozent der Lehrgangskosten erstattet werden.
Zum Online-Antrag: A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein | IB.SH
Hinweise zur Antragstellung
- Antragsberechtigt sind Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein
- Der/die Arbeitgeber/-in muss sich mit (mindestens) 40 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
- Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn online zu stellen (elektronischer Personalausweis erforderlich).
- Gefördert werden 60 Prozent der Lehrgangskosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Weiterbildung im Kalenderjahr
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Abschluss "Fachkraft Zoll und Exportabwicklung" nicht um einen Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz handelt.
Organisatorischer Ablauf
Der Zertifikatslehrgang ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) unter der Nr. 690518 zugelassen und gliedert sich wie folgt:
21.09.2026, 17.30 Uhr - Webinar: Begrüßung der Teilnehmer
26.09.2026, 8.30 bis ca. 15 Uhr - Webinar: Einreihung von Waren in den Zolltarif
08.10.2026, 18 bis 20.30 Uhr - Webinar: Grundlagen grenzüberschreitende Umsatzsteuer
10.10.2026, 8.30 bis ca. 15 Uhr - Webinar: Grundlagen Warenursprung und Präferenzen
27.10.2026, 18 bis 19.30 Uhr, Webinar: Grundlagen Incoterms
07.11.2026, 8.30 bis ca. 15 Uhr - Webinar: Schwerpunkt Exportkontrolle
10.11.2026, 18 bis 20 Uhr - Webinar: Grundlagen der Zollanmeldung
27.11.2026, 9 bis 10.30 Uhr: Abschlusstest online, mit Aufsicht
Selbstlerneinheiten
In den Kalenderwochen 38 bis 47 bearbeiten die Teilnehmenden wöchentlich Selbstlerneinheiten. Jede Einheit schließt mit einer kurzen Online-Leistungsüberprüfung ab. Der zeitliche Aufwand beträgt etwa drei Stunden pro Woche.
Möchten Sie in Zukunft über diese oder ähnliche Veranstaltungen informiert werden? Dann abonnieren Sie unser Serviceangebot "Außenwirtschaft".