Kurz informiert: Forschungszulage
Veranstaltungsdetails
Mit der steuerlichen Forschungszulage erhalten Unternehmen Anreize, um in ihre Innovationskraft zu investieren. Unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe des Unternehmens können bis zu 25% Forschungszulage (KMU 35 %) für Forschung und Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen werden. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) fördert privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Zulage im folgenden Wirtschaftsjahr. Die Festsetzungsfrist beim zuständigen Finanzamt beträgt 4 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind und für das die Forschungszulage beantragt wird. Für die Beantragung wird eine Bescheinigung der begünstigten F&E Vorhaben benötigt, die bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beantragt wird.
Aktuelle veröffentlichte Zahlen der Bescheinigungsstelle zeigen, dass die Forschungszulage eine wichtige Innovationsförderung für Unternehmen ist. Seit dem Beginn dieser Förderung im Jahr 2020 wurden über 27.000 Anträge gestellt. Knapp 85 % der antragstellenden Unternehmen waren KMUs.
Erfahren Sie in diesem Vortrag alles Wissenswerte zur Forschungszulage, wie Sie die Bescheinigung auf Forschungszulage beantragen, welche praktischen Erfahrungen gemacht wurden und wie die Innovationsberatung der WTSH Sie dabei unterstützen kann.
Den Zugangslink zum Webinar erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung. Das Webinar wird über Microsoft-Teams stattfinden.