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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - was muss der Einzelhandel, Dienstleister und das Gastgewerbe beachten?

Veranstaltungsdetails

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen digitale Produkte und Dienstleistungen, die sich an den Endverbraucher richten, ab dem 28. Juni 2025 den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.  

Die gesetzliche Neuerung stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) im Handel und Dienstleistungssektor vor neue Herausforderungen, da bspw. Online-Shops, E-Commerce-Plattformen und Online-Buchungssysteme für Unterkünfte zukünftig unter das Gesetz fallen. Diese digitalen Dienstleistungen müssen die festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich und nutzbar sind. 

Was verbirgt sich hinter dem Begriff digitale Barrierefreiheit? Für wen gilt das Gesetz und welche gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt werden? Wie kann digitale Barrierefreiheit realisiert werden? In unserem zweiteiligen Webinar werden die rechtlichen Grundlagen erläutert. Außerdem erfahren Sie, warum die Beachtung von digitaler Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen wichtig ist und wie Sie diese in einfachen Schritten erreichen können.  

Bitte treffen Sie bei der Anmeldung die Auswahl an welchen Blöcken Sie teilnehmen wollen. 

10. September 2024: Sensibilisierung & Recht

14:00 Uhr Sensibilisierung 

Anja Borberg, Mittelstand-Digital Zentrum Handel 

14:30 Uhr Rechtliche Grundlagen 

Elisa Rudolph, Bundesverband E-Commerce und Versandhandel
Deutschland e.V.

 

17. September 2024: Umsetzung

14:00 Uhr Workshop zur Umsetzung 

Johanna Pfenning, Institut für Technologie und Arbeit e.V. 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen, Hotellerie, die digitale Dienstleistungen anbieten.

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