Kleiner Arbeitsschutztag - Grundpflichten im Arbeitsschutz
Veranstaltungsdetails
Kleinere Betriebe kommen bei den vielen, verschiedenen Rechtsanforderungen, die an Sie gestellt werden, im betrieblichen Alltag an Ihre Grenzen. Leider fällt auch manchmal das Thema Arbeitsschutz im Tagesgeschäft aus dem Blickfeld. Dabei geht es um den Schutz der wichtigsten Ressource: Die Mitarbeiter. Das Arbeitsschutzrecht wurde immer wieder angepasst und statt kleinteiliger Regelungen als Basis der Grundpflichten die Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze eingeführt.
Die Veranstaltung soll Klarheit über die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern im Arbeitsschutz bringen und praktische, einfach umsetzbare Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung oder für Betriebsanweisungen darstellen, frei verfügbare Hilfsmittel und gute technische Lösungen wie online Unterweisungen oder spezielle Aps vorstellen. Ergänzend wird vorgestellt, wie durch die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen von sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen die eigene innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation gestärkt werden kann.
Programm:
12.30 Uhr | Ankommen und Begrüßungskaffee |
13 Uhr | Begrüßung |
13.05 Uhr | Grundpflichten im Arbeitsschutz |
13.50 Uhr | Praktische Umsetzung in kleinen Betriebe |
14.35 Uhr | Unterstützung der Betriebe zum Arbeitsschutz bei ausgelagerten Arbeitsplätzen |
15.20 Uhr | Ausblick und Fragerunde |
15.30 Uhr | Imbiss und Austausch |
Circa 16 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Handwerkskammer Lübeck, der Drägerwerk AG & Co. KGaA, der Hansestadt Lübeck, der Bockholdt GmbH & Co. KG, der FKC Consult GmbH, der Diakonie Nord Nord Ost und Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) statt.