Exportkontrolle und Codierung
Veranstaltungsdetails
Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Bedingungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.
Inhalte des Seminars
1. Einführung in die Exportkontrolle
- Systematik und Struktur der Exportkontrolle
- Grundbegriffe, Definitionen, Rechtsvorschriften
- Ausführer im Zollrecht und im Außenwirtschaftsrecht
- Zusammenhänge Zoll, BAFA, Abgrenzung der US-Re-Exportkontrolle
- Länderbezogene Exportkontrolle und Genehmigungscodierungen
- Personenbezogene Exportkontrolle
2. Schwerpunkt: Güterbezogene Exportkontrolle
- EU-Dual-Use-VO, Ausfuhrliste, Anti-Folter-VO
- Umgang mit dem Umschlüsselungsverzeichnis und mit dem EZT-Online, Ermittlung der korrekten Genehmigungscodierungen (3LNA/81, Y901, Y906 etc.), Abwicklung in ATLAS
- Kenntnisbegriff, kritische Endverwendungen, catch-all-Klauseln, „Red Flags“
- Exkurs: Elektronische Medien (Downloads, Uploads, Serverbereitstellung, Cloud Computing), Ersatzteillieferungen, Warenzusammenstellungen, Handels- und Vermittlungsgeschäfte, Dienstleistungen, Technologietransfer
- Einzelgenehmigungen, Allgemeine Genehmigungen, Nullbescheide, Auskunft zur Güterliste
Hinweis: Für ausreichend Verpflegung wird während der gesamten Veranstaltung gesorgt sein. Bei ganztägigen Seminaren werden wir eine Frühstückspause mit belegten Brötchen, eine Mittagspause inklusive einer warmen Mahlzeit und eine Kaffeepause durchführen, bei halbtägigen Veranstaltungen eine Frühstückspause mit belegten Brötchen.
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