KURZ INFORMIERT: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da - worauf Arbeitgeber jetzt achten müssen!
Veranstaltungsdetails
Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten, über das Missstände im Unternehmen gemeldet werden können.
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht zu Umsetzung bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis Mitte Dezember 2023.
Ordnungswidrigkeiten werden 6 Monate nach Inkrafttreten verfolgt und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR für die Geschäftsführung versehen.
Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und der praktischen Anwendung in unserem Webinar!
Das Webinar findet in Zoom statt und Sie können per Kamera und Mikrofon teilnehmen. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen und eine Person pro Unternehmen begrenzt.