Wir setzen ein Zeichen: Die IHKs in Schleswig-Holstein bekennen sich mit Logo-Kürzung um 27 Prozent zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft. Lesen Sie mehr dazu!

Nr. 10308

Warenursprung und Präferenzen

Zollvorteile aus EU-Handelsabkommen bei der Aus- und Einfuhr mit Präferenznachweis

Veranstaltungsdetails

Aufgrund einer Fülle von Freihandelsabkommen der Europäischen Union bzw. Gemeinschaft mit diversen Drittländern können Waren oft zollbegünstigt oder sogar zollfrei in die EU bzw. in die betroffenen Drittlandsmärkte eingeführt werden. Die dahinter stehenden "Zollpräferenzen" sind damit ein wichtiges Fördermittel des Außenhandels.


Die dazu erforderlichen Präferenznachweise (zum Beispiel Warenverkehrs-bescheinigung EUR. 1 oder A.TR., Ursprungserklärung auf der Rechnung) sind bei der ATLAS- Einfuhrabfertigungen zunächst durch den Beteiligten selbst zu prüfen, um dann zur Prüfung durch die Zollbehörden vorrätig gehalten zu werden.

 

Beim Export von Waren dürfen Präferenznachweise erst erstellt werden, wenn die Ursprungsregeln nachvollziehbar erfüllt sind. Diese größtenteils komplizierten Regeln sind vor der Ausstellung dieser Nachweise zu prüfen und revisionssicher zu dokumentieren.

 

Ziel dieses Webinars ist es, die Teilnehmenden mit den Grundsätzen und der praktischen Handhabung der Präferenzursprungsregeln vertraut zu machen, damit die Außenhandelsgeschäfte mit Präferenzländern reibungslos abgewickelt werden können, im Falle von Zollbetriebsprüfungen oder Nachprüfungen aufgrund internationaler Ersuchen kein Schaden entsteht und ggf. das vom Hauptzollamt bewilligte Verfahren des "ermächtigten Ausführers" (EA) bzw. die Vorschriften des "registrierten Exporteurs" (REX) ordnungsgemäß angewendet werden.

 

Inhalte

  • Einführung in das Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union/Gemeinschaft
  • Nichtpräferenzieller und präferenzieller Warenursprung, "Made in Germany"
  • Vorstellung aller Freihandelsabkommen der Europäischen Union/Gemeinschaft, aktuelle Entwicklungen
  • Systematik der Ursprungsregeln, dargestellt anhand der Anlage I zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (ursprungsbegründendes Be- oder Verarbeiten, Minimalbehandlungen, Toleranzen, Kumulierungsmöglichkeiten in einfachen Fällen)
  • Nachweise der Präferenzursprungseigenschaft einer Ware:
              - Lieferantenerklärungen, Auskunftsblatt INF 4
              - Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1, EUR-MED bzw. A.TR., Ursprungserklärung auf der Rechnung, Vereinfachungen für ermächtigte Ausführer (EA) und registrierte Exporteure (REX)

 

  • Konsequenzen bei unzutreffender Ausstellung von präferenziellen Ursprungsnachweisen
  • Diskussion

 

Möchten Sie in Zukunft über diese oder ähnliche Veranstaltungen informiert werden? Dann abonnieren Sie unsere Serviceangebote unter: www.ihk-sh.de/meineihkinfo.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Mitarbeiter aus den Unternehmensbereichen Export, Import, Einkauf, Versand, Zoll, die mit der Nutzung von Präferenzen (Zollvergünstigungen) oder mit der Erstellung von Ursprungspapieren betraut sind oder zukünftig betraut sein werden, auch im Rahmen der Bewilligung des ermächtigten Ausführers (EA) oder des Verfahrens des registrierten Exporteurs (REX).