Nr. 10223

Zolltechnische Importabwicklung / ATLAS-Einfuhr für Fortgeschrittene (Workshop)

Veranstaltungsdetails

Hinweis: Dieses Seminar dient der Vertiefung und Erweiterung vorhandener Grundkenntnisse der zollrechtlichen Einfuhrabwicklung. Die Teilnehmer/innen benötigen zwingend Grundkenntnisse der Einfuhr und sollten über gewisse praktische Erfahrung verfügen!

 

Bei der Importabwicklung aus Drittländern stellen sich dem Importeur zahlreiche Fragen.

 

In welches Zollverfahren soll die Ware zweckmäßig überführt werden? Kann ich den Zeitraum der vorübergehenden Verwahrung von 90 Tagen sinnvoll nutzen? Brauche ich ein Verwahrungslager? Wie sieht es mit der etwaigen Sicherheitsleistung aus? Lasse ich mich vertreten oder erledige ich die Formalitäten selbst? Soll ein Dienstleister (Deklarant, Spediteur) für mich arbeiten, wer trägt die Letztverantwortung und wähle ich ein direktes oder indirektes Vertretungsverhältnis? Wo soll die Abfertigung stattfinden und kann die Ware im Streckengeschäft von der Drittlandsgrenze direkt an den Kunden ausgeliefert werden. Wird die Ware zunächst in ein Zentrallager befördert und von dort weitergeleitet und welche Verfahren bieten sich jetzt an? Welche Auswirkungen bestehen seit dem 1. Mai 2016 geltenden Unionszollkodex und seiner Durchführungsrechtsakte? Wähle ich im Zeitalter der EDV ein Einzelantragsverfahren oder eher doch ein vereinfachten Verfahren mit zusammenfassender monatlicher Anmeldung? Beschaffe ich mir ein Aufschubkonto?

 

Was mache ich, wenn noch keine Handelsrechnung existiert und wie behandel ich kostenlose Lieferungen? Was ist die sogenannte Zollwerttreppe und was gehört zum Zollwert und was kann ich absetzen? Welche Konsequenzen bestehen bei der Zahlung von Lizenzgebühren? Welche Heilungsmöglichkeiten sieht das Zollrecht vor und wie bekomme ich gezahlten Zoll zurück? Welche Fristen sind zu beachten? Wann wähle ich ein Erstattungsverfahren und wann das Rechtsbehelfsverfahren? Was verbirgt sich hinter der Erstattung aus Billigkeitsgründen? Was mache ich, wenn ein Versandpapier T 1 nicht erledigt wird? Wie können falsche Codierungen in Zollanmeldungen nochmal korrigiert werden und was hat die Rechtsprechung hierzu entwickelt? Welche Präferenzregelungen sind in der Vergangenheit hinzugekommen und welche Freihandelszonen stehen kurz vor dem Beginn? Hat das Präferenzrecht eine Auswirkung auf meine Lieferanten? Welche aktuellen TARIC-Codierungen sind zu beachten? Welche Parallelen bestehen zwischen AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) und Bekannter Versender im Rahmen der Luftsicherheit? Welche Vorteile bringt mir der AEO heute und welche Neuerungen stehen vor der Türe?

 

Welche Dokumente muss ich eigentlich für die Zollabfertigung zur Verfügung haben? Und welche Daten brauche ich überhaupt für eine erfolgreiche Anmeldung? Welche Regelungen enthält das Zollschuldrecht und welche Veränderungen sind im Unionszollkodex seit 1. Mai 2016 zu beachten?

 

Zahlreiche Fragen und noch viele weitere Unwägbarkeiten sind bei der Importabfertigung zu bedenken. Die Einfuhr ist nach wie vor ein Massenverfahren und birgt viele Fehlermöglichkeiten; deshalb verfügt die Europäische Union insbesondere über das Instrument der nachträglichen Prüfung (in Deutschland Außenprüfung). Grundsätzlich werden immer die letzten 3 Jahre nachträglich vom Zoll nochmals betrachtet.

 

Bringen Sie sich mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand und bestimmen Sie die optimalen Möglichkeiten der Einfuhrabwicklung.

 

Die Themen im Einzelnen:

Zolltarif

  • Harmonisiertes System
  • Kombinierte Nomenklatur
  • TARIC
  • Vorgehensweise bei der Findung der zutreffenden Codenummer
  • Verbindliche Zolltarifauskunft
  • Aktuelle Zollaussetzungen, Kontingente ...

AEO als Masterbewilligung

  • Vorteile des AEO
  • Fragenkatalog zur Selbstbewertung
  • AEO und bekannter Versender
  • Diskussion und offene Frage

Verwaltungsrecht nach UZK

  • Fristen
  • Aussetzungen, Widerrufe

Zollwert

  • Zuschlagsfaktoren
  • Abgespaltene Kaufpreisbestandteile
  • Abzugsfaktoren
  • Kommissionsgeschäfte
  • Zollwertmethodik
  • Schadhafte Waren
  • Nachträgliche Preiskorrekturen
  • Vereinbarungen mit dem Zoll

Zollschuldrecht nach UZK

  • Entstehungstatbestände
  • Erlöschenstatbestände

Up-Date Einfuhr

  • Zollanmeldung im Normalverfahren
  • Unterlagen zur Zollabfertigung
  • Vereinfachtes Anmeldeverfahren -SDE- (Art. 166 UZK)
  • Anschreibeverfahren -EIR- (Art. 182 UZK)
  • Zentrale Zollabfertigung -CCL- ab 2020 (Art. 179 UZK)
  • Zugelassener Empfänger
  • Andere Bewilligungen nach dem UZK

News und Infos

Vertretungsverhältnisse

  • Direkte / indirekte Vertretung

Unionszollkodex seit dem 1. Mai 2016

  • Neuerungen
  • Arbeitsprogramm der EU
  • Verwahrungslager
  • Sicherheitsleistung

Zollverfahren

  • Aktive Veredelung
  • Zolllager
  • Verwendung
  • Versandverfahren

Präferenzen

  • Vorlage und Anerkennung
  • Weitere Entwicklungen

Außertarifliche Zollbefreiungen

Vorbereitung auf die Außenprüfung

Erstattungs/Erlassverfahren

  • Art. 116 ff UZK

Diskussion und offene Fragen

Seminarziel: Update Ihres Wissens auf den aktuellsten Stand.

Teilnehmerkreis: Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit der täglichen Importabwicklung betraut sind und über entsprechende fundierte praktische Befähigungen verfügen, Leiter von Zollabteilungen, Controller, Einkäufer, die für die Kostenkontrolle beim Import verantwortlich zeichnen sowie Spediteure, Deklaranten und andere (Zoll)Dienstleister.

 

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Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die mit der täglichen Importabwicklung betraut sind und über entsprechende fundierte praktische Befähigungen verfügen, Leiter von Zollabteilungen, Controller, Einkäufer, die für die Kostenkontrolle beim Import verantwortlich zeichnen sowie Spediteure, Deklaranten und andere (Zoll)Dienstleister.