Nr. 10197

Lieferantenerklärungen: Ordnungsgemäß erstellen und Zollvorteile aus EU-Handelsabkommen sichern

Veranstaltungsdetails

Viele Unternehmen benötigen Lieferantenerklärungen als Vordokumente für die Ausstellung förmlicher und nicht-förmlicher Präferenznachweise (z.B. EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung (UE), Erklärung zum Ursprung) im Exportgeschäft. Entsprechende Präferenznachweise ermöglichen dem Importeur in vielen Empfangsländern eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr für Präferenzursprungswaren.

 

Parallel dazu können Unternehmen durch die Vorlage einer Lieferantenerklärung bei den IHK‘s Ursprungszeugnisse erhalten, die im Empfangsland vom Käufer, von dessen Bank oder der dortigen Zollverwaltung verlangt werden.

 

Lieferantenerklärungen sind somit häufig notwendige Ursprungsbescheinigungen in einer Nachweiskette, die den Import im Partnerland erst zollbegünstigt oder ggf. überhaupt ermöglicht und damit dem Lieferanten Wettbewerbsvorteile sichert.

 

In dem Seminar werden die Regelungen für die Notwendigkeit, Erstellung und Prüfung von Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft anhand von Referaten und praktischen Übungen vermittelt.

 

***Das Seminar berücksichtigt selbstverständlich alle aktuellen und anstehenden Änderungen bei Lieferantenerklärungen. Weiterhin erhalten die Teilnehmer einen aktuellen Ausblick auf anstehende Handelsabkommen.***


Seminarinhalt: 

  • Einführung in das aktuelle Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union
  • Sinn und Zweck sowie Einsatzgebiete von Lieferantenerklärungen
  • Systematik der Präferenzursprungsregeln als Voraussetzung für die Erstellung einer Lieferantenerklärung nach dem Durchführungsrechtsakt zum Unionszollkodex, vermittelt anhand von Praxissachverhalten sowie zusätzlich mit Beispielen aus dem Teilnehmerkreis
  • Vollständiges Gewinnen und Herstellen
  • Minimalbehandlungen
  • Ausreichende, sog. ursprungsbegründete Be- und Verarbeitungen (Listenbedingungen)
  • Hinweise auf Toleranzen und Kumulierungsmöglichkeiten in einfachen Fällen, Berücksichtigung der Zone des Regionalen Übereinkommens (früher: Pan-Euro-Med Zone bzw. SAP-Zone/Balkanländer)
  • Formelle Anforderungen (Vordruck oder Eigenerklärung, Versandformen E-Mail/Fax/Postversand/Internetselbstabruf, Unterschrift ja oder nein, Aufbewahrungsformen und -fristen), Vereinfachungen
  • Praxis für EU-Importbetriebe, die Waren mit einem Präferenznachweis einführen
  • Erkennen von fehlerhaften Erklärungen (Praxismuster)
  • Überprüfungsmöglichkeiten durch das Auskunftsblatt INF 4 und Prüfverfahren durch die Zollbehörden
  • Privatrechtliche Absicherung, Konsequenzen bei nichtzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung
  • Hinweise auf aktuelle Entwicklungen


Lernziel
 
Die Teilnehmer/innen lernen die Hintergründe und Praxisanwendungsmöglichkeiten kennen und können im Anschluss an das Seminar eingehende Lieferantenerklärungen auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit überprüfen und ausgehende Lieferantenerklärungen rechtsicher ausfertigen.

Wichtig: Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Die Getesteten benötigen eine Bescheinigung für einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 48 Std. alt). Die Nachweise werden bei Einlass kontrolliert.


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Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Abteilungsleiter/innen und Sachbearbeiter/innen außenhandelsorientierter Unternehmen, die mit der Erstellung von Lieferantenerklärungen befasst sind bzw. sich in Zukunft damit befassen werden sowie Sachbearbeiter/innen, die Lieferantenerklärungen von Zulieferfirmen anfordern, kontrollieren und ggf. in die unternehmenseigenen DV-Systeme einpflegen.