Nr. 140150940
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Grundlagen Exportkontrolle

inkl. neuer Dual-Use-Verordnung

Veranstaltungsdetails

Die Bedeutung der Exportkontrolle nimmt stetig zu und damit auch die Notwendigkeit, sich mit der steigenden Zahl von Verboten, Beschränkungen und Genehmigungen auseinander zu setzen. Sowohl Waren als auch Dienstleistungen, Software, Technologien und Know-how können ausfuhrseitig Beschränkungen und Verboten unterliegen. Ein Verstoß gegen geltendes Exportkontrollrecht kann dabei erhebliche Konsequenzen hervorrufen. Bereits vor Vertragsabschluss sollten Rechtsgeschäfte hinsichtlich exportkontrollrechtlicher Aspekte überprüft werden.


Oft spielen folgende Fragen eine Rolle: Wann und wie stelle ich einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung? Wie erkenne ich, ob meine Ware ein so genanntes "dual-use"-Gut ist? Welche Vorschriften sind zu berücksichtigen? Was muss geprüft werden? Wie ist zu dokumentieren? Wie kann ich bestehende Verfahrenserleichterungen nutzen? Wer ist verantwortlich und was ist bei der innerbetrieblichen Organisation der Exportkontrolle zu beachten? Entsprechende Fragestellungen werden u.a. mit folgenden Seminarinhalten beantwortet:

  • Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle
  • Aktuelle Entwicklung der Exportkontrolle: Insbesondere neue Dual-Use-Verordnung
  • Überblick über die Güterlisten
  • Genehmigungspflichten und Genehmigungsverfahren
  • Handels- und Vermittlungsgeschäfte
  • Befreiung von der Genehmigungspflicht / Verfahrenserleichterungen
  • Genehmigungspflicht außerhalb der Listengüter
  • Technische Unterstützung
  • Embargos und Sanktionsvorschriften
  • Grundzüge des Antragsverfahrens
  • End-Use Zertifikate und Kundenprüfung
  • Der Ausfuhrverantwortliche
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
  • Hinweise zur innerbetrieblichen Organisation der Exportkontrolle
Im Rahmen der Veranstaltung wird ein praxisorientierter Überblick über die aktuelle Rechtslage gegeben und wesentliche Grundlagen der Exportkontrollnormen vermittelt. Die Referentin steht für die Beantwortung allgemeiner und firmenspezifischer Fragen gern zur Verfügung.


Das Seminar eignet sich auch zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse und zum Nachweis regelmäßiger Fort- und Weiterbildung gegenüber den zuständigen Behörden.

Wichtig: Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Die Getesteten benötigen eine Bescheinigung für einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 48 Std. alt). Die Nachweise werden bei Einlass kontrolliert.

 

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Wichtig: Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Die Getesteten benötigen eine Bescheinigung für einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 48 Std. alt). Die Nachweise werden bei Einlass kontrolliert.

Wichtig: Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Die Getesteten benötigen eine Bescheinigung für einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 48 Std. alt). Die Nachweise werden bei Einlass kontrolliert.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Mit der Exportkontrolle befasste Mitarbeiter. Das Seminar ist auch für Einsteiger geeignet, Vorkenntnisse sind hilfreich.