COVID-19-Tests in Unternehmen - Was geht rechtlich, was nicht?
Veranstaltungsdetails
Aufgrund der erneut geänderten Arbeitsschutzverordnung, die am 23. April 2021 in Kraft trat, müssen Arbeitgeber nun allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest anbieten (§ 5 Abs. 1). Unternehmen stellt dies vor große Herausforderungen.
Es gibt mehrere Termine zur Auswahl. Nachdem Sie sich bei der DIHK-Bildungs GmbH registiert haben, können im nächsten Schritt Ihren Termin auswählen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Alle weiteren Informationen und den Microsoft Teams-Link erhalten Sie direkt von der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die aktuellen Termine sind:
Es gibt mehrere Termine zur Auswahl. Nachdem Sie sich bei der DIHK-Bildungs GmbH registiert haben, können im nächsten Schritt Ihren Termin auswählen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Alle weiteren Informationen und den Microsoft Teams-Link erhalten Sie direkt von der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die aktuellen Termine sind:
22. Juli von 12.30 bis 13.30 Uhr
Folgende Fragestellungen werden im Webinar genauer beleuchtet
Folgende Fragestellungen werden im Webinar genauer beleuchtet
- Müssen Unternehmen in ihrer Stellung als Arbeitgeber ihren Beschäftigten (kostenlose) Corona-Tests anbieten?
- Dürfen Unternehmen Corona-Tests anordnen? Wie ist im Falle von Testverweigerungen zu verfahren?
- Können Unternehmen die Vorlage eines durchgeführten Selbsttests verlangen und vorgelagert danach fragen?
- Dürfen Unternehmen den Zutritt zum Werksgelände ohne Corona-Test verweigern?
- Dürfen Unternehmen Impfungen anordnen?
- Ist der Verzicht auf eine Maske okay, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird?
- Wie kann ein Unternehmen reagieren, wenn Beschäftigte einer im konkreten Einzelfall rechtmäßigen
Weisung zum Corona-Tests nicht Folge leisten? - Wer trägt die Kosten für Corona-Tests?
Das Webinar findet über Microsoft Teams statt und wird nicht aufgezeichnet. Die IHK Schleswig-Holstein speichert und verarbeitet die zur Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten und gibt diese zur ordnungsgemäßen Durchführung der Online-Weiterbildung an Dritte weiter.
Die IHK Schleswig-Holstein veranstaltet in Kooperation mit der DIHK-Bildungs-GmbH dieses Webinar. Veranstalterin ist die DIHK-Bildungs-GmbH.
Die IHK Schleswig-Holstein veranstaltet in Kooperation mit der DIHK-Bildungs-GmbH dieses Webinar. Veranstalterin ist die DIHK-Bildungs-GmbH.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
- Zur Zeit gibt es keine aktuellen Termine
Alle Veranstaltungen anzeigen
Veranstalter
Holbeinstraße 13 - 15
53175 Bonn
53175 Bonn
Bergstraße 2
24103 Kiel
24103 Kiel