Gründungszuschuss Bundesagentur für Arbeit
Fachkundige Stellungnahme der IHK zu Kiel
Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch den Gründungszuschuss. Welche Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung von der IHK Kiel benötigt werden, finden Sie hier.
Achtung: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit über diese Fördermaßnahme. Der jeweilige Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens.
Welche Unterlagen Sie für die Beurteilung vorlegen müssen
Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formular “Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung” (BA GZ 04 ausfüllbar)
- aussagekräftiger Businessplan mit
- ausführlicher Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Marketing- und Standortplanung
- Marktanalyse
- Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz-, Kosten,- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau) für drei Jahre
- Liquiditätsplan für zwei Jahre auf monatlicher Basis
- Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld I
Welche fachkundige Stelle Sie wählen können
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