Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Die Konsultation der EU-Kommission richtet sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 749 Beschäftigten. Die Umfrage in deutscher Sprache besteht aus zwölf Fragen und kann noch bis zum 25. September 2025 beantwortet werden.
Bereits im September 2023 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt, welcher neben der Festlegung von Höchstgrenzen für Zahlungsfristen unter anderem eine Verschärfung der Regelung zu Verzugszinsen vorsieht. Der Gläubiger soll auf sein Recht, Verzugszinsen verlangen zu können, nicht mehr verzichten dürfen. Auch sieht der Verordnungsvorschlag die Benennung nationaler Durchsetzungsbehörden mit tiefgreifenden Eingriffs- und Untersuchungskompetenzen vor.
Die DIHK hat sich wiederholt in die Diskussion zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr eingebracht. Ihre grundlegende Position ist unverändert:
- Die Festlegung eines zwingenden Zahlungsziels von 30 Tagen stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar.
- Durch starre Zahlungsfristen können Finanzierungslücken vergrößert und zusätzliche Zinsbelastungen geschaffen werden.
- Der Aufbau neuer behördlicher Strukturen verbunden mit verwaltungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse in den Wirtschaftsverkehr führt zur Einführung zusätzlicher bürokratischer Hürden ohne Nutzen für das Funktionieren des Binnenmarktes.
Im Rat haben mehrere Mitgliedstaaten die EU-Kommission aufgefordert, ihren Verordnungsvorschlag zurückzuziehen und durch eine Neufassung der geltenden Zahlungsverzugsrichtlinie zu ersetzen. Durch die Haltung der Mitgliedstaaten im Rat kann das Gesetzgebungsverfahren derzeit nicht weiter vorangehen, auch wenn das Europäische Parlament bereits 2024 seinen Standpunkt zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission angenommen hat. Im Programm der dänischen Präsidentschaft des Rates der EU für die Zeit von Juli bis Dezember 2025 wird der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission mittlerweile, und im Gegensatz zu den Programmen der vorangegangenen rotierenden Ratspräsidentschaften, nicht mehr erwähnt. Dennoch hat sich die EU-Kommission noch nicht für eine Rücknahme ihres Verordnungsvorschlages ausgesprochen.
Im Sommer 2025 hat die EU-Kommission nun eine Konsultation zum Thema Zahlungsverzug gestartet, die sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 749 Beschäftigten richtet. Nach Angaben der EU-Kommission sei es Ziel der Umfrage, Informationen zu den Ansichten der Interessenträger über politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs sowie zu den Auswirkungen des Zahlungsverzugs auf die Interessenträger zu sammeln. Die gesammelten Informationen sollen so dem Verständnis dienen, wie das Problem des Zahlungsverzugs angegangen werden könne.
Der mittlerweile auch in deutscher Sprache verfügbare Umfragebogen, bestehend aus zwölf Fragen, kann noch bis zum 25. September 2025 ausgefüllt werden und ist über folgenden Link erreichbar: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SME-Panel-late-payment-2025-GROW-A2.