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Nur wat mutt, dat mutt

Quelle neuer Geschäftsideen sind unsere Unternehmen, die Freiraum und Vertrauen brauchen, um ihr innovatives Potenzial auf die Straße zu bringen. Weniger Bürokratie und beschleunigte Genehmigungsverfahren sind – neben gezielter Innovationsförderung – ein Erfolgsfaktor für ihre Wettbewerbstätigkeit.

“Gutes Recht“

Der Abbau von Bürokratie steht in den Umfragen der IHK Schleswig-Holstein bei den Betrieben regelmäßig ganz oben auf der Liste der Maßnahmen für eine wirtschaftsfreundliche Politik. Bürokratieabbau ist ein Erfolgsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Besonders betroffen von bürokratischen Belastungen sind kleine und mittelständische Betriebe, weil in diesen oftmals keine personellen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind, die bürokratischen Anforderungen zu bewältigen. Es ist die Fülle von Regelungen und ihre Unübersichtlichkeit, die in Unternehmen die Spielräume für ihr eigentliches Geschäft einengen und hohe Belastungen und Kosten verursachen.
Ansatzpunkte aus Sicht der Wirtschaft

Gemeinsam für “Gutes Recht” sorgen

  • Gesetzliche Regelungen sollen ein politisches Ziel erreichen, dabei aber nur so stark in die Praxis der Unternehmen eingreifen, wie es zur Erreichung dieses Ziel erforderlich ist. Dazu ist es notwendig, die betriebliche Praxis bereits in die Lösungssuche mit einzubeziehen. Als IHK-Organisation können wir diesen Dialog organisieren.
  • Bei der gemeinsamen Lösungssuche sollten digitale Möglichkeiten mitgedacht werden. Viele Verfahren basieren noch auf der Vorstellung der „Papierakte“, dabei ist es heute bereits möglich, die Daten laufen zu lassen und nicht Bürger und Unternehmen. Digitale Innovationen sollten schon im Gesetzgebungsverfahren mitgedacht werden, um die Belastung der gewerblichen Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Auch hier können die Unternehmen selbst einen wertvollen Beitrag leisten, wenn sie rechtzeitig in diesen Prozess eingebunden werden.
  • Praxischeck durchführen: Auch bei gründlicher Vorbereitung sind unerwünschte Auswirkungen neuer Regelungen nicht auszuschließen. Es sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, Gesetze in einem Praxischeck zu „testen“, bevor sie für alle Unternehmen verpflichtend werden.
  • Unternehmen übernehmen als Teil der Gesellschaft auch wichtige gesellschaftliche Funktionen. Diskussionen zum Beispiel über das Lieferkettengesetz oder das Unternehmenssanktionsrecht hingegen zeichnen mitunter ein problematisches Bild von Unternehmen, das nicht der Realität in Schleswig-Holstein entspricht. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, den wertvollen Beitrag der Wirtschaft in den Fokus zu nehmen und sich bei Neuregelungen auch davon leiten zu lassen.
  • Evaluierung/Sunset Clause: Neue Gesetze sollten regelmäßig evaluiert werden. Durch eine Verfallklausel (Sunset Clause) wird sichergestellt, dass besonders stark eingreifende Gesetze regelmäßig neu betrachtet werden müssen, bevor die Belastung „verlängert“ wird. Dies würde auch der Entwicklung digitaler Lösungen und dem Fortschreiten des E-Government gerecht.
  • „One-in-one-out-Prinzip“ etablieren: Die IHK Schleswig-Holstein empfiehlt, die seit 2015 für die Bundesregierung geltende Bürokratiebremse (One-in-one-out-Regel) auch auf Landesebene einzuführen. Diese sieht vor, zusätzlichen Aufwand der Wirtschaft durch Entlastung an anderer Stelle zu kompensieren.

Besondere Handlungsfelder

  • Förderpolitik systematisieren und vereinfachen
  • Gewerbliche Tätigkeit in Wohngebieten ermöglichen und nicht von vornherein ausschließen

Unternehmertum fördern

  • Aufnahme des Schulfaches Wirtschaft in die Stundenpläne der Sekundarstufen I und II.
  • Weitere Verbesserung des Gründungsklimas im Land.
  • Erleichterung der Übernahme von Unternehmen durch Abbau von hemmenden bürokratischen und steuerlichen Regelungen.
  • Öffentliches Engagement auch aus der Landesregierung, um das zuweilen unangemessen und unzutreffend schlechte Bild, das vom Berufsbild des Unternehmers gezeichnet wird, so zu korrigieren, dass es der Realität entspricht.
  • Diversität in der Wirtschaft fördern: mit der erforderlichen flächendeckenden Infrastruktur für Familie und Beruf, aber auch durch die notwendige Flexibilisierung der weiteren Rahmenbedingungen. Flexible Arbeitszeiten und -orte sind hier ein wichtiges Vehikel, aber auch Wachstums- und Führungsthemen brauchen Räume und Vorbilder. Mentorenprogramme, Netzwerke und gezielte Förderung (beispielsweise durch Aufsetzen eines Fonds für weibliche Gründer) sollten langfristig etabliert werden.

Innovationsförderung

  • Die IHK Schleswig-Holstein fordert von der Landesregierung, dass sie sich generell für einen leichteren Zugang zu Fördermitteln einsetzt, die der Finanzierung von Innovationsaktivitäten dienen.