Verkehrspolitische Grundsatzpositionen

Die "Verkehrspolitischen Grundsatzpositionen" der IHK Flensburg in der vorliegenden dritten Auflage spiegeln die Erwartungen der Gewerbetreibenden im Westen und Norden Schleswig-Holsteins an den Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur wider. Die Vollversammlung, die sich aus gewählten Unternehmensvertretern zusammensetzt und beschlussfassendes Gremium der IHK Flensburg ist, hat die einzelnen Positionen priorisiert und Ende 2018 verabschiedet.
Alle 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland setzen sich dafür ein, wirtschaftliche Standortbedingungen zu verbessern. Dies entspricht ihrem gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse der durch sie repräsentierten regionalen Wirtschaft ihres Bezirkes zu vertreten. Die Verkehrsinfrastruktur spielt dabei eine zentrale Rolle. Auf den folgenden Seiten sind 37 Aufgaben ausgeführt, die im Flensburger IHK-Bezirk (Flensburg sowie die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg) in den kommenden Jahren anzugehen und abzuarbeiten sind.
Für die IHK ist das vorliegende Papier die offizielle, von den Unternehmen demokratisch erarbeitete Argumentationslinie. Sie dient als Grundlage für den Dialog mit Politik und Verwaltung, den die IHK auch in Zukunft intensiv führen wird – damit unsere Region nicht im wahrsten Sinne des Wortes den Anschluss verliert.

Verkehrsinfrastruktur im Nordwesten: die Herausforderungen

Weiter wachsende Verkehrsmengen führen dazu, dass Mobilitätsverhalten und Antriebsformen neu gedacht werden müssen, um Schadstoff-, Lärm- und CO2-Belastungen so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der hohen Verfügbarkeit regenerativer Energien bietet sich insbesondere für Schleswig-Holstein die große Chance, eine Vorreiterrolle bei der Verkehrswende einzunehmen. Dies betrifft sowohl den Straßen- als auch den Schienen- und den Schiffsverkehr. Eine Festlegung auf eine bestimmte Antriebsart ist dabei nicht angezeigt. Die IHK Flensburg unterstützt ausdrücklich alle Maßnahmen und Projekte, die zu einem emissionsarmen Verkehr beitragen. Dazu gehören beispielsweise bedarfsgerechte, vernetzte und barrierefreie Ladeinfrastrukturen, Anreize, um die Akzeptanz neuer Antriebstechnologien zu erhöhen, intelligente Lösungen in der City-Logistik, aber auch langfristig gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz autonom fahrender Verkehrsmittel. Die öffentliche Hand sollte zudem grundsätzlich emissionsarme Angebote im ÖPNV und SPNV ausschreiben. Auf parallel notwendige Änderungen der energiepolitischen Regulierung gehen die Energiepolitischen Positionen der IHK Flensburg ein.
In den ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins orientiert sich das Angebot im ÖPNV zumeist am Schülerverkehr. Damit die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sichergestellt wird, bedarf es jedoch gesamtheitlicher, zeitlich und räumlich flexibler Mobilitätslösungen. In ländlichen Räumen mit entsprechenden Fahrgastpotenzialen und spezifischen Zielgruppen ist daher der Einsatz flexibler Bedienungsformen als Ergänzung zum klassischen Linienverkehr voranzutreiben. Perspektivisch könnte zudem der Einsatz autonom fahrender Busse die Anbindung an den ÖPNV im ländlichen Raum sicherstellen. Die Finanzierung des Einsatzes flexibler Angebote darf jedoch nicht zu Lasten der Verkehrsunternehmen gehen.
Mit über 2.800 Kilometern gut ausgebauten Radwegen verfügt Schleswig-Holstein über ein attraktives Radwegenetz, das – passend zur Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2025 – zur Ansprache neuer Zielgruppen beiträgt. Vor allem vor diesem Hintergrund tritt die IHK Flensburg für einen bedarfsgerechten Ausbau und den kontinuierlichen Erhalt der Radwanderwege ein, ebenso wie für eine gezielte touristische Vermarktung. Bei Ausbauvorhaben im Zusammenhang mit städtischen Velorouten plädiert die IHK Flensburg in erster Linie für eine umfassende Ertüchtigung bereits vorhandener Radwege. Eine gemeinsame Nutzung von Fahrrad- und Autofahrbahnen außerhalb von Wohngebieten sowie eine bewusste Verdrängung des motorisierten Individualverkehrs wird abgelehnt.
Um die bislang beschlossenen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur schnellstmöglich umsetzen zu können, ist es entscheidend, zusätzlich zur Stärkung der personellen Basis auch Organisationsstrukturen zu optimieren. Ein Beispiel dafür ist die Ausgliederung der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde aus dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Als nächstes ist zu prüfen, wie die Planungskapazitäten beim Landesbetrieb sinnvoll genutzt werden können, die ab dem Jahr 2021 durch die Übertragung der Zuständigkeit für über 500 Kilometer Autobahnen und einige Bundesstraßen-Abschnitte an die Bundesinfrastrukturgesellschaft frei werden.
Betroffene Unternehmen bewerten das im Jahr 2017 zentralisierte Antrags- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte in Schleswig-Holstein grundsätzlich positiv. Kritisiert werden jedoch deutliche Verzögerungen bei der Genehmigung, wenn Behörden in den anderen Bundesländern beteiligt sind. Angesichts der peripheren Lage Schleswig-Holsteins zu vielen Absatzmärkten sind funktionierende Logistikketten sowie exzellente Transportbedingungen unverzichtbar. Deshalb fordert die IHK Flensburg die norddeutschen Bundesländer auf, gemeinsame Mindeststandards für eine reibungslose und leistungsfähige Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten einzuführen.
Die IHK setzt sich dafür ein, die Wirtschaft in Fragen der Verkehrsinfrastruktur auf Ebene der Städte und Gemeinden stärker einzubeziehen. Dazu bieten sich kommunale Verkehrskonzepte an. Sie legen Leitlinien für die Entwicklung und den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur fest und berücksichtigen dabei auch die Belange der Unternehmen vor Ort. Eine solche ganzheitlichere Herangehensweise hat bessere Erfolgschancen mit Blick auf Akzeptanz, Praktikabilität und Nachhaltigkeit. Die Entwicklung kommunaler Verkehrskonzepte sollte transparent gestaltet werden. Um die Sicht der Wirtschaft einzubinden und eine regionale Sichtweise zu gewährleisten, bietet sich die Zusammenarbeit mit der IHK als branchenneutraler Interessenvertretung an.
Durch den gravierenden Sanierungsstau wird sich die Zahl der Baustellen in den kommenden Jahren auf den ohnehin sehr stark befahrenen norddeutschen Straßen drastisch erhöhen. Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur ist für eine funktionierende Wirtschaft im norddeutschen Raum jedoch zwingend erforderlich. Einzelne Baumaßnahmen müssen deswegen bestmöglich aufeinander abgestimmt sein und sinnvoll terminiert werden, um Behinderungen weitestgehend zu vermeiden. Die IHK Flensburg plädiert daher für die Einrichtung einer länderübergreifenden Koordinierungsstelle für das Baustellenmanagement auf norddeutschen Autobahnen und Bundesstraßen.

Unsere Forderungen:

  • Fortführung der Verkehrswende
    Die Energiewende im Verkehr muss durch geeignete Anreizsysteme, eine lückenlose Lade- und Tankinfrastruktur und entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen technologieoffen forciert werden. Gleichzeitig darf die Mobilitätswende nicht ideologisch geleitet sein und einseitig einzelne Verkehrsträger benachteiligen.
  • Verstärkter Einsatz flexibler Bedienungsformen im ÖPNV als Ergänzung zum klassischen Linienverkehr
    Zur Sicherung der Daseinsvorsorge muss der ÖPNV im ländlichen Raum zukünftig verstärkt durch Bürgerbusse, Anruf-Sammeltaxen und vergleichbare Lösungen erweitert werden.
  • Ertüchtigung und bedarfsgerechter Ausbau der Radwege in Schleswig-Holstein
    Neben einer Verdichtung des Netzes im ländlichen Raum unter touristischen Aspekten gilt es insbesondere in den zentralen Orten, bestehende Radwege entlang der Hauptverkehrsstraßen angemessen auszubauen.
  • Weitere Optimierung der Organisationsstrukturen in Ämtern und Institutionen, die sich mit der Umsetzung von Straßenverkehrsprojekten beschäftigen
    Die mit der Ausgliederung der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde aus dem LBV begonnene Organisationsreform der Verkehrsbehörden muss fortgesetzt werden. Ziel sollte dabei auch sein, die Kapazitäten so einzusetzen, dass stets eine ausreichende Zahl an Verkehrsprojekten umsetzungsreif ist, um den Verfall fiskalischer Mittel zu vermeiden.
  • Festlegung von Mindeststandards zur leistungsfähigen Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten
    Hierzu zählt neben einheitlichen Gebühren und einer Verkürzung der Antragsbearbeitung auf maximal fünf Werktage auch die Genehmigung der kürzesten Transportwege, sofern diese entsprechend freigegeben sind.
  • Erarbeitung kommunaler, ganzheitlicher Verkehrskonzepte, die wirtschaftliche Interessen mitberücksichtigen
    Sie liefern fundierte Entscheidungsgrundlagen, sorgen für Planungssicherheit und ermöglichen ausgewogene Lösungen sowie hohe Akzeptanz.
  • Einrichtung einer länderübergreifenden Koordinierungsstelle für das Baustellenmanagement auf norddeutschen Autobahnen und Bundesstraßen
    Als Vorbild einer solchen Koordinierungsstelle könnte die bestehende A 7-Baustellenkoordination Hamburg/Schleswig-Holstein dienen.

Straße

Die Bundesautobahnen A 7 und A 20 haben für den IHK-Bezirk eine zentrale Funktion. Sie verbinden zum einen die Wirtschaftsräume der Region mit wichtigen Quell- sowie Absatzmärkten und stellen die Verbindung mit der Verkehrsdrehscheibe Hamburg sicher. Zum anderen sind leistungsfähige Fernstraßen mit einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen für Schleswig-Holstein von existenzieller Bedeutung, da das Land die natürliche Brücke zwischen Skandinavien und Mitteleuropa darstellt. Aufgrund der Nutzerzahlen ist die Bundesstraße B 5 zwar nicht für einen Ausbau zur Autobahn vorgesehen; ihre Ertüchtigung mit einem durchgehenden dreistreifigen, kreuzungsfreien Verlauf ist aber dringend notwendig für die bessere Anbindung der Westküste mit ihren touristischen Zentren und als weiträumige Ausweichstrecke zur Bundesautobahn A 7 zwischen Dänemark und Hamburg. Die Bundesstraße B 77 wiederum spielt im Raum Schleswig/Rendsburg eine wichtige Rolle im Pendlerverkehr und als kleinräumige Ausweichstrecke zur Bundesautobahn A 7.
Die Ost-West-Verbindungen in Schleswig-Holstein ergänzen die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Hauptentwicklungsachsen, erschließen den ländlichen Raum und bilden wichtige Zufahrten für die Tourismusdestination Nordsee. Das gilt sowohl für die Bundesstraße B 199 im nördlichen Nordfriesland für die Inseln und Halligen als auch für die B 202 im südlichen Nordfriesland für St. Peter-Ording und für die B 203 in Dithmarschen für Büsum.
Neben einzelnen vordringlichen Projekten haben regelmäßige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur elementare Bedeutung. Die Wirtschaft erkennt an, dass die derzeitige Landesregierung im Koalitionsvertrag 2017 jährlich 90 Millionen Euro für den Erhalt und die Erneuerung von Landesstraßen vorgesehen hat. Sie appelliert an die Politik des Landes, diese Mittel auch über die aktuelle Legislaturperiode hinaus zur Sicherung eines Mindeststandards des Straßennetzes zu verstetigen. Dies verhindert zudem eine schwankende Auslastung der Tiefbaubranche mitsamt der negativen Folgen für das Arbeitskräftepotenzial und das Kostenniveau.

Unsere Forderungen:

  • Fortführung der A 20
    Die Nord-West-Umfahrung Hamburgs einschließlich des Baus einer festen Elbquerung bei Glückstadt muss als elementare Grundlage für die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Prosperität Schleswig-Holsteins so rasch wie möglich realisiert werden. Sie darf gegenüber der festen Fehmarnbeltquerung nicht nachrangig behandelt werden.
  • Perspektivischer Ausbau der A 7/E 45
    Angesichts weiter wachsender Verkehrsmengen ist langfristig ein Ausbau der Bundesautobahn A 7/Europastraße E 45 nördlich des Bordesholmer Dreiecks auf deutscher und dänischer Seite erforderlich. Sofern die Verkehrsbelastung vor dem Ausbau stärker ansteigt als erwartet, sind die Seitenstreifen für die Mitbenutzung freizugeben.
  • Kreuzungsfreier Ausbau der B 5 im gesamten IHK-Bezirk
    Für die verbesserte Anbindung der Westküste ist kurz- und mittelfristig ein mehrstreifiger, kreuzungsfreier Ausbau der Bundesstraße B 5 im gesamten IHK-Bezirk sowie zwischen Brunsbüttel und Wilster zwingend notwendig. Vorrangig sind hierbei die Ortsumgehung Hattstedt–Bredstedt sowie die Fortführung des dreistreifigen Ausbaus zwischen Wilster und Brunsbüttel.
  • Ausbau der B 199
    Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit ist ein bedarfsgerechter Ausbau der Bundesstraße B 199 zwingend erforderlich. Insbesondere die im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführte Ortsumgehung Handewitt muss zügig realisiert werden, um die Verkehrsbehinderungen in Handewitt zu minimieren. Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Westküstentourismus und in Verbindung mit einem umfassenden Ausbau der B 5 ist zudem der Bau einer Ortsumgehung Leck notwendig.
  • Verstetigung der Investitionen in den Erhalt des Straßennetzes
    Trotz zuletzt intensivierter Baumaßnahmen befinden sich Teile des schleswig-holsteinischen Straßennetzes noch in einem schlechten Erhaltungszustand. Dieser Investitionsstau muss in den kommenden Jahren vollständig abgebaut werden. Ist dieses Ziel erreicht, muss die Straßeninfrastruktur durch regelmäßige Investitionen als unverzichtbare Basis wirtschaftlichen Lebens in gutem Zustand erhalten und vor Verfall geschützt werden.
  • Einführung eines landesweiten Parkraummanagements für LKW an Autobahnen
    Die Stellplatzkapazitäten für LKW entlang der Autobahnen sind nicht ausreichend. Die Fahrer sehen sich einerseits damit konfrontiert, keine geeignete Parkmöglichkeit zu finden, um die vorgeschriebenen Lenkzeiten einhalten zu können. Andererseits entstehen an den Einfahrten zu Tank- und Raststätten häufig massive Gefahren durch falsch abgestellte LKW. Kurzfristig ist daher ein landesweit gezielt gesteuertes Parkraummanagement einzuführen. Um die Situation langfristig zu entschärfen, ist ein Ausbau der Stellplatzkapazitäten nötig.
  • Ausbau der B 202/B 203
    Die Bundesstraßen B 202 und B 203 als Verbindungen zwischen der Bundesautobahn A 7 und der Westküste müssen durch einen bedarfsgerechten Ausbau, vor allem von Ortsumgehungen, zu leistungsfähigen Verbindungsachsen erweitert werden, um die ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins an die Hauptwirtschaftsräume anzuschließen sowie die Erreichbarkeit der Tourismusdestinationen an der Nordseeküste zu verbessern.
  • Neubau der Eiderbrücke im Verlauf der B 77
    Die Eiderbrücke im Verlauf der Bundesstraße B 77, die im Jahr 2019 ersetzt werden soll, ist für die Erreichbarkeit des Kreises Schleswig-Flensburg ein neuralgischer Punkt. Vor allem Pendler sind auf eine leistungsfähige Alternative zur Rader Hochbrücke angewiesen. Umso wichtiger ist es daher, dass der Neubau der Brücke schnellstmöglich abgeschlossen wird und die Beeinträchtigungen während der Bauphase so gering wie möglich sind.

Schiene

Vor dem Hintergrund weiter steigender Verkehrsmengen und aus umwelt- und klimapolitischen Gründen nimmt die Bedeutung des Bahnverkehrs zu. Insbesondere an der Westküste haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass vor allem Investitionen in robustere Strecken und zukunftsfähige Technik notwendig sind. Besonders wegen der hohen touristischen Bedeutung der Inseln, der Halligen sowie der Tourismusorte auf dem Festland muss die gesamte Marschbahn bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Dazu gehört neben einem durchgehenden zweigleisigen Ausbau auch der Einsatz leistungsfähiger und flexibler Fahrzeugkonzepte mit innovativen Antrieben. Die IHK begrüßt daher die Planungen des Bundes für den "Deutschlandtakt" und die Aufnahme des zweigleisigen Ausbaus in den "Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der Insel Sylt regt die IHK Flensburg zudem an, alternative Standorte für das Autoverladeterminal zu prüfen.
Im Interesse einer erfolgreichen Weiterentwicklung des Industrie- und Hafenstandorts Brunsbüttel sowie insbesondere des ChemCoast Parks als größtes zusammenhängendes Industriegebiet Schleswig-Holsteins muss der Streckenabschnitt Brunsbüttel–Wilster umfassend modernisiert und ertüchtigt werden. Kurzfristig notwendig sind die Sanierung des Güterbahnhofs Brunsbüttel sowie die Verlegung der Bahntrasse aus dem Total-Betriebsgelände heraus. Aufgrund der zu erwartenden Zunahme des Güterverkehrsaufkommens ist mittelfristig zwingend ein zweigleisiger Ausbau und eine Elektrifizierung zu realisieren, um den Anforderungen einer modernen Hafen-Hinterland-Anbindung gerecht zu werden. Mittlerweile wird diese Maßnahme ebenfalls im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich eingestuft, nun gilt es im nächsten Schritt, die Finanzierung dafür zu sichern.
Die Trennung von Güter-, Fern- und Regionalverkehr zwischen Elmshorn und Pinneberg ist unabdingbar und zeitnah erforderlich, um ein Nadelöhr im Schienennetz zu beseitigen. Ein dreigleisiger Ausbau muss ungeachtet der geplanten Fehmarnbelt-Querung daher zügig realisiert werden. Eine Finanzmittelkonkurrenz zwischen beiden Projekten ist dabei zu vermeiden. Das kürzlich zugesagte zusätzliche Gleis im Bahnhof Elmshorn ist lediglich eine erste Maßnahme zur Erhöhung der Streckenkapazität.
Daneben muss die Strecke Kiel–Flensburg zeitnah so ausgebaut und taktfähig gemacht werden, dass eine Erhöhung der Zugfrequenz und damit eine weitere Attraktivitätssteigerung vor allem für Berufspendler möglich ist. Die sanierungsbedürftige Brücke Lindaunis, die sowohl für die Bahnstrecke Kiel–Flensburg als auch für die Landesstraße L 283 den Schleiübergang darstellt, muss kurzfristig ersetzt werden, um eine zuverlässige Verfügbarkeit beider Verkehrswege zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Störanfälligkeit der bestehenden Brücke ist das Ersatzbauwerk bis 2021 in Betrieb zu nehmen. In der Übergangsphase ist die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Um den deutsch-dänischen Knotenpunkt Flensburg im Schienenverkehr für Pendler, Geschäftsreisende und Touristen noch attraktiver zu gestalten, ist eine leistungsfähigere Verbindung auf der Strecken Hamburg–Flensburg–Kopenhagen/Nordjütland notwendig. Zu diesem Zweck ist mittelfristig eine weitere Senkung der Fahrtzeit zwischen Hamburg und Flensburg auf 90 Minuten anzustreben. Die IHK Flensburg begrüßt auch hierzu die Planungen des Bundes für Fernzüge im Rahmen des Deutschlandtaktes, regt aber zudem an, die Weiterführung dieser Züge über Flensburg hinaus nach Kopenhagen bzw. Nordjütland intensiv zu prüfen. Um den SPNV für potenzielle Nutzer aus Flensburg und dem Umland des Oberzentrums attraktiver zu machen, muss zudem am Bahnhof eine multimodale Mobilitätsstation eingerichtet werden. Dazu gehören unter anderem Pendlerparkplätze, Carsharing, Mietradsysteme, Fahrradabstellanlagen und Stromtankstellen. Um die Orientierung zwischen Bahnhof, Bushaltestellen und Innenstadt zu erleichtern, ist zudem ein Wegeleitsystem am Bahnhofsvorplatz zu installieren.
Die Reisezeit zwischen Dithmarschen und der Landeshauptstadt Kiel auf dem Schienenweg ist zu lang. Zu prüfen ist, wie das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel hier attraktiver gestaltet werden kann. Die IHK Flensburg fordert neben einer Verdichtung des SPNV-Taktes auf der Strecke RB 63 Büsum–Heide–Neumünster zu den Hauptverkehrszeiten auch die Einrichtung einer Schnellbusverbindung von Heide in die Landeshauptstadt mit Halt in Rendsburg zu prüfen.
Die zahlreichen Zugausfälle und Verspätungen auf der Marschbahnstrecke in den Jahren 2016 bis 2018 durch technische Defekte und mangels Ersatzfahrzeugen verdeutlichen, dass die Entwicklung eines Ersatzkonzeptes für Strecken und Material zwingend notwendig ist, um den Zugverkehr aufrechterhalten zu können und wirtschaftliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Angesichts stetig wachsender Verkehrsmengen im Straßengütertransport entlang der Jütlandroute erscheint eine gemeinsame Vermarktung der Güterverkehrszentren der Region, insbesondere des neuen KV-Terminals in Neumünster und des an seiner Belastungsgrenze operierenden Terminals in Padborg sinnvoll, um weitere Nutzer anzusprechen.

Unsere Forderungen:

  • Ertüchtigung der Marschbahn
    Die Planungen für einen kompletten zweigleisigen Marschbahn-Ausbau in Nordfriesland müssen
    schnellstmöglich konkretisiert werden.
  • Umfassende Ertüchtigung der Erschließung Brunsbüttels auf dem Schienenweg
    Neben kurzfristigen Maßnahmen sind mittelfristig der zweigleisige Ausbau sowie eine Elektrifizierung
    notwendig.
  • Erweiterung der Kapazität zwischen Elmshorn und Pinneberg
    Unabhängig von der Realisierung der festen Fehmarnbelt-Querung muss der Streckenabschnitt
    dreigleisig ausgebaut werden.
  • Ertüchtigung der Bahnstrecke Kiel–Flensburg
    Das Ersatzbauwerk der Schleibrücke Lindaunis ist bis 2021 in Betrieb zu nehmen, wobei in der
    Übergangsphase die Funktionsfähigkeit der gesamten Strecke sichergestellt werden muss.
  • Verbesserung der Erreichbarkeit des nördlichen Landesteils und Dänemarks auf dem Schienenweg
    Die Fahrzeit zwischen Hamburg und Flensburg sollte auf 90 Minuten verkürzt werden.
  • Umfassende Erschließung des Bahnhofsumfeldes in Flensburg
    Der Bahnhof des Oberzentrums Flensburg muss ausreichend Pendlerparkplätze sowohl für PKW
    als auch für Fahrräder erhalten und mit Stationen für Carsharing sowie Mieträder und E-Ladestationen
    ausgestattet werden.
  • Entwicklung eines landesweit gültigen Ersatzkonzeptes im SPNV
    Um größere Zugausfälle bei technischen Defekten und während Baumaßnahmen am Schienennetz
    zu vermeiden, ist ein Konzept für Ersatzfahrzeuge und Ausweichstrecken dringend erforderlich.
  • Verbesserung der Nahverkehrsverbindungen zwischen Dithmarschen und Neumünster/Kiel
    Neben einer Verdichtung des Taktes der Regionalbahn ist auch die Einrichtung einer Fernbuslinie
    von Heide via Rendsburg nach Kiel zu prüfen.
  • Kooperation der Güterverkehrszentren der Region
    Um die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene zu forcieren, sollten die Güterverkehrszentren
    der Region intensiv miteinander kooperieren.

Wasser

Die Wirtschaft im IHK-Bezirk sieht drei Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff: die angemessene Entwicklung der wichtigen Wasserstraßen und die Sicherung der regionalen Hafenstandorte sowie der wesentlichen Fährverbindungen.
Priorität hat der zügige Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals. Neben der schnellstmöglichen Fertigstellung der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel ohne Qualitätseinbußen und dem unverzüglichen Sanierungsbeginn der beiden bestehenden großen Schleusen gehören dazu der Ausbau des östlichen Kanalabschnitts zwischen Königsförde und Kiel-Holtenau ebenso wie die durchgehende Vertiefung des gesamten Nord-Ostsee-Kanals auf zwölf Meter. Bis zur Fertigstellung der gesamten Ausbaumaßnahmen gilt zudem, die bestehende Bausubstanz so zu erhalten, dass der Kanal in seiner Funktionsfähigkeit nicht eingeschränkt wird.
Darüber hinaus müssen eine Reihe von Bundeswasserstraßen und einige Anlagen in unmittelbarer Verbindung dazu wegen ihrer Bedeutung für den Tourismus dauerhaft durch den Bund gesichert bleiben. Dies betrifft die Gieselau-Schleuse als Verbindung des Nord-Ostsee-Kanals mit der Eider und die Schlei als eines der wichtigsten Segelreviere in Schleswig-Holstein. In diesem Zusammenhang ist auch die Forderung zu sehen, eine Sonderzone für die Flensburger Innenförde zu schaffen, in der die deutschen Binnenschiffsstandards auf dänischer und deutscher Seite gelten, um das vorhandene Potenzial für Personenschifffahrt auf der Binnenförde zu erschließen.
Der Gewerbe- und Industriehafen Flensburg stellt eine zentrale, nach Auflösung nicht wiederherstellbare Infrastruktur der regionalen Wirtschaft dar. Die IHK Flensburg begrüßt daher das eindeutige Bekenntnis von Stadtverwaltung und Stadtwerken zur unbefristeten Funktion des Hafens als Umschlagplatz. Bei allen zukünftigen Veränderungen müssen realistische Umschlagsmengen, entsprechende Flächen und Kailängen, unvermeidbare Emissionswerte, angemessene Verkehrsanbindungen und ein tragfähiges Sicherheitskonzept einkalkuliert werden. Die Entwicklung der Flensburger Hafen GmbH zu einer eigenständig agierenden Hafenbetriebs-, Marketing- und Entwicklungsgesellschaft kann dazu beitragen, die gutachterlich belegten Umschlagspotenziale zu erschließen.
In dem vom Land betriebenen Husumer Hafen werden vorwiegend landwirtschaftliche Produkte und Futtermittel umgeschlagen. Zudem fungiert er als Servicehafen für Offshore-Windenergieanlagen in der Nordsee. Um die Funktionsfähigkeit langfristig zu sichern, fordert die IHK Flensburg zusätzlich zur Vertiefung des Hafenbeckens auch die Sicherung potenzieller Erweiterungsflächen im unmittelbaren Umfeld des Hafens, um hafennahen Betrieben künftige Ansiedlungen und Erweiterungen zu ermöglichen. Die IHK Flensburg unterstützt außerdem die Vertiefung von Hafensohle und Fahrrinne des Husumer Außenhafens um mindestens 0,5 auf 3,5 Meter, um einen maximalen Abladetiefgang von 4,7 Metern sicherzustellen. Diese Maßnahme ist schnellstmöglich umzusetzen. Darüber hinaus ist eine gezielte Vermarktung zur Weiterentwicklung des Husumer Hafens anzustreben.
Büsum ist der einzige tideunabhängige Hafen an der Westküste Schleswig-Holsteins. In dem landeseigenen Hafen werden vorrangig Dünge- und Futtermittel umgeschlagen. Zudem spielt er als Fischerei- und Ausflugshafen eine wichtige Rolle für die regionale Wirtschaft. Diese Funktionen müssen nach Ansicht der IHK Flensburg zukünftig ohne gegenseitige Einschränkungen bestehen bleiben. Zur Weiterentwicklung ist neben einem bedarfsgerechten Ausbau auch ein stetiges Ausbaggern notwendig, um eine Verschlickung zu verhindern. Der dauerhaft betriebsfähige Erhalt der Gleisanbindung an den Hafen Büsum ist ebenfalls erforderlich.
Mit der strategisch günstigen Lage an Unterelbe und Nord-Ostsee-Kanal bietet die Hafengruppe Brunsbüttel einen direkten Zugang zu Nord- und Ostsee. Die Einrichtung eines nationalen LNG-Terminals würde die Lücke im LNG-Sektor in Deutschland schließen und zur gezielten Weiterentwicklung des Industrie- und Hafenstandortes Brunsbüttel beitragen. Mit der Einrichtung eines Terminals bestünde für LNG-Schiffe auf dem Nord-Ostsee-Kanal und auf der Elbe die Möglichkeit, LNG in Brunsbüttel zu bunkern. Ebenso könnten LNG-Barges für die Binnenschifffahrt für den Transport auf Flüssen oder küstennahen Gewässern von Brunsbüttel aus eingesetzt werden. Als einzige Verbindung zu den Inseln ist das Fahrwasser Dagebüll–Föhr–Amrum als Bundeswasserstraße zu erhalten, damit die Kosten des notwendigen Ausbaggerns vom Bund getragen werden und so dauerhaft eine tideunabhängige Erreichbarkeit gewährleistet werden kann.
Die Fährroute zwischen Brunsbüttel und Cuxhaven verbindet Dithmarschen über die Unterelbe mit dem Elbe-Weser-Dreieck. Die Fährverbindung hat für den Tourismus eine bedeutende Funktion, insbesondere jedoch für den Güterverkehr, da ein Transport auf der Straße rund um das Nadelöhr Hamburg vermieden wird. Angesichts des immer weiter steigenden Umschlags am Industrie- und Hafenstandort Brunsbüttel ist zukünftig mit einem höheren Bedarf einer Direktverbindung zum Elbe-Weser-Raum zu rechnen. Im Interesse einer nachhaltigen Weiterentwicklung Brunsbüttels unterstützt die IHK Flensburg daher die zeitnahe Wiederherstellung sowie den dauerhaften Erhalt der Fährverbindung von und nach Cuxhaven. Um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, darf eine öffentliche Förderung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Unsere Forderungen:

  • Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals
    Der Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel, die Sanierung der dortigen "Großen Schleuse", die Erweiterung der Oststrecke des Kanals sowie die Vertiefung der Sohle auf zwölf Meter sind von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals.
  • Dauerhafte Sicherung der Bundeswasserstraßen sowie dazugehöriger Anlagen durch den Bund
    Aufgrund ihrer Bedeutung für den Tourismus müssen der Gieselau-Kanal samt Schleuse wie auch die Schlei als Bundeswasserstraßen mit entsprechenden Standards gesichert werden.
  • Sicherung des Hafenstandortes Flensburg
    Der Wirtschaftshafen Flensburg muss als wichtiger Teil der maritimen Infrastruktur im Norden Schleswig-Holsteins dauerhaft erhalten und angemessen entwickelt werden.
  • Weiterentwicklung des Hafenstandortes Husum
    Neben der Durchführung dringend notwendiger Baggerarbeiten und der Vertiefung von Hafensohle und Fahrrinne im Außenhafen fordert die IHK Flensburg die Sicherung potenzieller Erweiterungsflächen im direkten Hafenumfeld.
  • Stärkung des Hafenstandortes Büsum
    Es gilt, den Hafenstandort Büsum bedarfsgerecht zu entwickeln und durch stetiges Ausbaggern eine Verschlickung zu verhindern.
  • Sicherung der Anbindung der Inseln Föhr und Amrum
    Im Hinblick auf die hohe touristische Bedeutung Föhrs und Amrums muss die tideunabhängige Erreichbarkeit beider Inseln dauerhaft gewährleistet werden.
  • Wiederherstellung einer Fährverbindung zwischen Brunsbüttel und Cuxhaven
    Als wichtige Möglichkeit der Logistik an Unterelbe und Westküste, den Knotenpunkt Hamburg zu umgehen, ist die Fährverbindung zwischen Brunsbüttel und Cuxhaven – notfalls mit öffentlicher Förderung – zeitnah wiederherzustellen.
  • Weiterentwicklung des Brunsbütteler Industrie- und Hafenstandortes durch die Einrichtung eines nationalen LNG-Terminals
    Die Einrichtung eines nationalen LNG-Terminals würde eine Lücke schließen und zur gezielten Weiterentwicklung des Industrie- und Hafenstandortes Brunsbüttel beitragen.
  • Prüfung der Einrichtung einer Sonderzone für die Innenförde
    Um eine Angleichung der Standards auf dem Niveau der deutschen Binnenschifffahrt zu ermöglichen, sollte in der Flensburger Innenförde eine Sonderzone eingerichtet werden, die es Ausflugsschiffen erlaubt, auch das dänische Ufer anzusteuern.

Luft

Der IHK-Bezirk Flensburg verfügt derzeit über keinen Flughafen, der vom Bundesverkehrsministerium als internationaler Flughafen eingestuft wird. Gleichzeitig gehören der Norden und Westen Schleswig-Holsteins zu den Zonen in Deutschland, die am weitesten entfernt von entsprechenden Luftverkehrsknoten liegen. Dadurch erhalten die vorhandenen Flugplätze im IHK-Bezirk eine besondere Bedeutung.
Mit den bestehenden Direktverbindungen verfügt der Flughafen Westerland über ein gutes Netz an Kurz- und Mittelstrecken. Dank der gewählten Destinationen ist der Sylter Flughafen bereits jetzt sowohl an deutsche als auch Schweizer Drehkreuze angeschlossen. Damit nimmt er mehr als nur eine Entlastungsfunktion für den Flughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel ein. Die Attraktivität des Flughafens in Westerland muss – nicht zuletzt wegen der großen touristischen Bedeutung Sylts für ganz Schleswig-Holstein – dauerhaft gewährleistet bleiben. Dazu gehört vor allem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, indem der Sylter Flughafen von hoheitlichen Kosten insbesondere durch Flugsicherung und Zoll freigehalten wird, wie es für die 16 vom Bundesverkehrsministerium als international eingestuften deutschen Flughäfen gilt.
Der Flughafen Sønderborg hat durch komfortable Zubringerdienste an das nordeuropäische Drehkreuz Kopenhagen an Bedeutung für die Grenzregion gewonnen. Auch der zweitgrößte dänische Flughafen Billund wird zunehmend von schleswig-holsteinischen Passagieren genutzt. Dabei spielt eine Rolle, dass die Fahrzeit vom Norden Schleswig-Holsteins zum Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel durch steigende Verkehrsmengen und umfassende Baumaßnahmen auf der Autobahn A 7 oft unzuverlässig kalkulierbar ist. Es gilt daher, die beiden Flughäfen in Sønderborg und Billund weiter für Schleswig-Holstein attraktiv zu machen.
Die kleineren Verkehrslandeplätze in Flensburg-Schäferhaus und Heide-Büsum haben insbesondere regionale Bedeutung. Dabei stellt Schäferhaus nicht zuletzt für die Unternehmen rund um das Oberzentrum Flensburg, deren Management national und international aufgestellt ist, im Hinblick auf eine schnelle Erreichbarkeit einen wichtigen und auch zukünftig unverzichtbaren Standortfaktor dar. Büsum hingegen ist für die Versorgung Helgolands und der Offshore-Industrie ein wesentlicher Baustein. An beiden Standorten geht es daher zukünftig um eine dauerhafte Sicherung durch entsprechendes Engagement der jeweiligen Träger.

Unsere Forderungen:

  • Weiterentwicklung des Sylter Flughafens
    Aufgrund des besonderen verkehrspolitischen und wirtschaftlichen Interesses fordert die IHK Flensburg, den Flughafen Sylt von Kosten für hoheitliche Leistungen, wie zum Beispiel Zoll und Flugsicherung, freizuhalten.
  • Stärkung der dänischen Flughäfen Sønderborg und Billund als Knoten auch für schleswig-holsteinische Reisende
    Die IHK Flensburg unterstützt einen weiteren Ausbau des Liniennetzes am Flughafen Sønderborg. Daneben muss Schleswig-Holsteins Anbindung an den schon heute sehr gut ausgebauten und vernetzten Flughafen Billund gestärkt werden, beispielsweise durch die Einrichtung einer Schnellbuslinie.
  • Erhalt des Verkehrslandeplatzes Heide-Büsum
    Der Verkehrslandeplatz Heide-Büsum muss in seiner Leistungsfähigkeit so gesichert werden, dass er die Linienverkehre von und nach Helgoland bedienen sowie Transportflüge in Zusammenhang mit der Offshore-Industrie in der Nordsee abwickeln kann.
  • Sicherung des Flugplatzes Flensburg-Schäferhaus
    Der Flugplatz ist in seiner Existenz dauerhaft zu sichern und bedarfsorientiert zu modernisieren, so dass eine zuverlässige und sichere Abwicklung sämtlicher Geschäftsflüge garantiert und daneben Wertschöpfung durch Privatflüge sowie den Luftsport generiert wird.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat die in diesem Grundsatzpapier zusammengefassten verkehrspolitischen Positionen im Rahmen eines Workshops auf ihrer Sitzung am 6. Dezember 2018 erarbeitet.
Veröffentlicht im Jahre 2019