Standortpolitik

Hafenstandort Flensburg

Der innerstädtisch an beiden Ufern der Förde gelegene Hafen Flensburg wird von einer Tochter der Stadtwerke, der Flensburger Hafen GmbH, betrieben. Er dient vorwiegend dem Umschlag von Massengütern wie Kohle, Splitt und Dünger sowie dem Umschlag von Zellulose und Bigpacks, die als Stückgut gehandelt werden.

Hafenumzug – die Zeit läuft

Anfang letzten Jahres wurde die Verlagerung des Wirtschaftshafens vom Ost- an das Westufer bis 2023 beschlossen. Damit ist der Weg frei für die städtebauliche Entwicklung des Ostufers: Dort entstehen in den nächsten 15 Jahren neue Wohnungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Raum für Wissenschaft und Forschung.
Etwa 70 Millionen Euro soll die Umgestaltung des Ostufers kosten. Vor dem Beschluss hat die IHK Flensburg deutlich gemacht, dass sie nicht grundsätzlich gegen eine Verlagerung des Hafenumschlags ist. Die mit der Entwicklung des Ostufers verbundenen wirtschaftlichen Potenziale sind offensichtlich. Klar ist jedoch auch: Ein Oberzentrum wie Flensburg braucht einen Hafen. Die IHK hat ihre Zustimmung zu dem Projekt deshalb daran geknüpft, dass die Stadt ein klares Konzept für die Zukunft des Hafens vorlegt. Dazu gehören realistische Kapazitäten, eine nahtlose Verlagerung ohne Unterbrechung des Umschlagbetriebs und die Beibehaltung der Liegeflächen am Ostufer.

Schlüssiges Gesamtkonzept erforderlich

In der zweiten Jahreshälfte 2019 hat die Steuerungsgruppe, die den Umzug des Wirtschaftshafens koordiniert, ihre Arbeit aufgenommen. Das Gremium betreibt unter Beteiligung der IHK eine Variantenanalyse. Diese prüft Standortbedingungen für einen zukunftsfähigen Hafenbetrieb am Westufer. Aus Sicht der Wirtschaft muss die Variantenanalyse unmittelbar mit der Entwicklung eines geeigneten Verkehrskonzeptes verbunden werden. Nur so lassen sich städtebauliche und verkehrsplanerische Konflikte vermeiden. Zudem ist unklar, ob und mit welchen Kosten ein derart komplexes Vorhaben bis 2023 umsetzbar ist. Neben den zu erwartenden hohen Baukosten ist noch unklar, ob und inwieweit Landesmittel, mit denen die Stadt Flensburg vor einigen Jahren am Ostufer zwei neue Kräne und die Modernisierung des Harniskais finanziert hat, anteilig zurückgezahlt werden müssen. Grund dafür ist die Zweckbindungsfrist der Fördermittel, die noch bis 2028 läuft. Die zu erwartenden Kosten für die Sanierung des Osthafens und den Umzug des Wirtschaftshafens bedürfen eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes seitens der Stadt. Ohne Unterstützung durch das Land wird es dabei nicht gehen. Ein weiterer Aspekt ist die Frage nach der Höhe des Erbpachtzinses der Stadt. Die Höhe des Zinses hat Auswirkungen auf die Kosten für die Immobilienwirtschaft und damit letztlich auch auf zukünftige Mieter. 2023 steht vor der Tür – um den Beschluss erfolgreich umzusetzen, kommt es in den nächsten Monaten auf klare Entscheidungen, integrierte Planung und ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftshafen an.

Potenzialstudie Hafen Flensburg

Ein tragfähiges Konzept für die Zukunft des Wirtschaftshafens Flensburg muss folgende sechs Punkte berücksichtigen:
  1. Realistische Kapazitäten für Flächen, Tragfähigkeit und Kailängen
  2. Ein nahtloser Zeithorizont ohne die Unterbrechung des Umschlagbetriebs
  3. Ein schlüssiges Finanzierungskonzept einschließlich möglicher Rückzahlungen von Fördergeldern
  4. Die Planung einer funktionierenden und akzeptablen "Hinterlandanbindung" in der Nordstadt zur Westumgehung,
  5. Eine sicherheitstechnische Lösung, die nicht hinter dem ISPS-Standard zurückbleibt
  6. Die Beibehaltung der Liegeflächen am Harniskai/Ostufer.