Impulspapier der DIHK

Für eine zukunftsfähige Innovationspolitik

Ob Digitalisierung, klimafreundlichere Energieversorgung oder die Bewältigung des demografischen Wandels: Die aktuellen Herausforderungen erfordern innovative Lösungen. Zur Stärkung der Innovationskraft Deutschlands und zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit hat sich die Bundesregierung seit langem das Ziel gesetzt, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) von aktuell 3,13 Prozent auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis zum Jahr 2025 zu erhöhen (Die Wissenschaftsstatistik des Stifterverbandes 2023). Die Zielsetzung ist richtig, da Forschung und Entwicklung Unternehmen helfen, durch neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien wettbewerbsfähig zu bleiben.
Allerdings ist die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gefallen, wie der aktuelle DIHK-Innovationsreport zeigt: Wollten bei der letzten Befragung 2020 noch knapp die Hälfte der Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten ausweiten, planen dies derzeit nur noch rund ein Drittel. Der Innovationssaldo, die Differenz aus geplanter Ausweitung und Verringerung von Aktivitäten, hat mit 23 Punkten einen Tiefstand erreicht. Zugleich wollen Unternehmen verstärkt Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland verfolgen. Gaben bei der Vorumfrage nur ein Viertel der Unternehmen an, Forschungs- und Entwicklungskapazitäten im Ausland aufzubauen, sind es mittlerweile bereits ein Drittel - kein gutes Zeugnis für den Innovationsstandort Deutschland (DIHK-Innovationsreport 2023).
Umso dringender ist es, ein gutes innovatives Umfeld zu schaffen, damit neue Ideen und Produkte "made in Germany" entstehen können. Hierfür schlägt die DIHK folgende Impulse für eine zukunftsfähige Innovationspolitik vor:

1. Bürokratie abbauen

Mehr als zwei Drittel der Betriebe beklagen, dass die Bürokratie sie in ihren Innovationen einschränkt (DIHK-Innovationsreport 2023). Dazu zählen komplexe Zulassungs- und Genehmigungsverfahren ebenso wie kleinteilige Dokumentationspflichten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit den sogenannten "Praxis-Checks" ein Format entwickelt, bei dem im Zusammenspiel von Gesetzgebung, Vollzug und Unternehmen bürokratische Hemmnisse für einzelne Fallkonstellationen und Branchen identifiziert und anschließend Lösungsansätze gefunden werden. Allein der "Praxis-Check" für die Installation von Photovoltaik-Anlagen hat 50 reformbedürftige Regelungen identifiziert. Daher sollten die "Praxis-Checks" für mehr Themen und von allen Ressorts durchgeführt werden, um damit auch die Umsetzbarkeit und Akzeptanz in der Wirtschaft zu erhöhen. Ein Praxis-Check für Förderprogramme könnte Verfahren vereinfachen, verschlanken und so einen Anreiz bieten, verstärkt in Forschung und Innovation zu investieren.

2. Reallaboren flächendeckend einführen

Reallabore und Experimentierklauseln sind eine niedrigschwellige Möglichkeit für Betriebe, Innovationen in Form eines gelockerten Regulierungsrahmens voranzutreiben – und damit neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorzubringen. Sie sind ein wirksames Instrument, um Innovationen zu erleichtern.
Damit das Instrument noch breiter genutzt werden kann, sollte der Zugang transparent und niederschwellig sein, die Möglichkeit bestehen, von hindernden rechtlichen Vorgaben abweichen zu dürfen und eine technologieoffene Innovationsförderung durch Reallabore sichergestellt werden. Im nächsten Schritt sollten bundeseinheitliche Regeln zur Einführung dieser Testräume geschaffen werden. Das angekündigte Reallabore-Gesetz der Bundesregierung sollte daher baldmöglichst auf den Weg gebracht werden. Damit Reallabore auch genutzt werden, ist die vorgesehene Einrichtung eines (virtuellen) One-Stop-Shops als zentrale Anlaufstelle für die Praxis und für den Wissenstransfer hilfreich. Eine solche Geschäftsstelle könnte die praktische Umsetzung von Reallaboren durch Information, Beratung, Vernetzung sowie Wissenssammlung und Wissenstransfer in die Gesetzgebung stärken.

3. Forschungsförderung effizienter gestalten

Die Gründe, warum Unternehmen keine öffentliche Förderung trotz risikobehafteter Vorhaben in Anspruch genommen haben, sind bei Bundes-, Länder- und EU-Programmen ähnlich: Zeitaufwendige Antragstellungen, lange Bearbeitungszeiten und langes Warten auf die Förderentscheidung halten Betriebe zu häufig von der Nutzung solcher Programme ab. Projekte werden deshalb immer wieder gar nicht oder nur stark verzögert begonnen.
Die Coronakrise hat gezeigt, dass entsprechende Maßnahmen wie zum Beispiel die Abkehr von Schriftformerfordernissen möglich sind. Das Ziel sollte daher sein, Vorschriften und Richtlinien zurückzufahren, Vorgaben näher an der Praxis auszurichten und Belastungen abzubauen, um Kapazitäten für Innovationen freizusetzen. Als Richtschnur könnte hier das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) dienen, das seit Oktober 2023 eine komplett elektronische Antragstellung ermöglicht. Eine medienbruchfreie Antragstellung sollte für alle Programme ermöglicht werden. Zudem sollten Projekte auf eigenes Risiko nach der Eingangsbestätigung des Förderantrags durch den Projektträger begonnen werden können, anstatt mehrere Monate auf den Förderbescheid zu warten. Fördermittel sollten bei Bedarf in kürzeren Zeitabständen ausgezahlt werden können. Diese Flexibilität bei Projektanträgen sollte zukünftig dauerhaft Bestand haben.
Angesichts des Rückgangs der Innovationsaktivitäten des Mittelstands würde eine stetige finanzielle Ausstattung etablierter und positiv evaluierter Programme wichtige, zusätzliche Innovationsimpulse setzen. Gerade ZIM, INNO-KOM, die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), KMU-Innovativ oder die steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage) sind hilfreiche Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand, um Innovationen zu fördern. Besonders technologie- und themenoffene Förderprogramme ermöglichen eine rasche Anpassung an neue Trends und Entwicklungen und können die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen befördern. Zuletzt waren Unternehmen durch Antragstopps oder andere kurzfristig geänderte Förderbedingungen verunsichert. Die Politik sollte hier Planungssicherheit schaffen.

4. Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Unternehmen stärken

Als erster maßgeblicher Schritt hin zu neuen Produkten oder Dienstleistungen ist neben der Grundlagen- vor allem die anwendungsorientierte Forschung von großer Bedeutung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Entscheidend ist allerdings, dass die Forschungsergebnisse auch einen Weg in den Markt finden. Es zeigt sich - Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sind ausbaufähig. Jedes vierte Unternehmen sieht laut DIHK-Innovationsreport 2023 die regionalen Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit der Wissenschaft als verbesserungswürdig an. Der Transfergedanke sollte im Handlungsspektrum der Hochschulen und auch bei Forschungseinrichtungen verankert sein.
Das beinhaltet neben entsprechenden Ressourcen insbesondere die Bereitschaft, sich noch mehr für Kooperationsprojekte gerade auch mit kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu öffnen und mit diesen in gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zusammenzuarbeiten.
Es wäre ein wichtiges Signal an die Unternehmen, wenn Hochschulen und öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen über verschiedene Kanäle Informationen zum Leistungsangebot für Unternehmen klar und sichtbar kommunizieren. Die IHK-Organisation unterstützt mit ihren 140 Innovationsberaterinnen und -beratern sowie Transfermanagern die Kooperationsbemühungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Gleichwohl sind gerade für den Mittelstand feste, einrichtungsübergreifende Technologietransferansprechpartner in der Wissenschaft entscheidend. Unterstützen können auch Überblicks-/Suchportale zu Forschungs-, Entwicklungs- und Transferkompetenzen. Im Rahmen der Transferinitiative hat das BMWK zusammen mit anderen Innovationsakteurinnen und -akteuren geprüft, was besser gemacht werden kann, damit der Transfer von Ideen in den Markt besser funktioniert. Das geplante BMWK-Folgeprojekt "Rückenwind für Innovation", sollte weitere Best-Practices identifizieren und gemeinsam mit der Wirtschaft Maßnahmen entwickeln, um Transferhemmnisse zu beseitigen.
Zudem kann ein regelmäßiger Personalaustausch zwischen Unternehmen und Hochschulen dabei helfen, Wissen auf beiden Seiten zu erneuern. Dem Kompetenzaufbau dienen können befristete Forschungs- oder Studienaufenthalte von Mitarbeitenden der gewerblichen Wirtschaft in Hochschulen und Forschungseinrichtungen wie auch umgekehrt das Kennenlernen und Begleiten von Entwicklungs- und Innovationsprozessen im Mittelstand durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der öffentlichen Forschung. Dies könnte durch Forschungsauszeiten – auch für den akademischen Mittelbau – ermöglicht werden.

5. Innovationsinfrastrukturen bereitstellen

Räumliche Nähe bleibt für Kooperationen auch weiterhin wichtig. Ein Hochschulcampus, der genug Fläche, zum Beispiel auch für ein Innovationszentrum oder einen Technologiepark hat, bietet damit Voraussetzungen für gemeinsame Projekte und Technologietransfer. Dies zieht weitere Unternehmen an, die in vielen Forschungsfeldern und Innovationsbereichen weiterhin die (Forschungs-)Infrastrukturen der Hochschulen benötigen. Die Weiterentwicklung bestehender Zentren, insbesondere mit Blick auf Hightech-Gründungen, sollte stärker unterstützt werden, ebenso die Gründung neuer Zentren. Auch Makerspaces, Fablabs oder offene Werkstätten sind wichtig, da viele Unternehmen oder Gründungsinteressierte nicht über eine eigene Infrastruktur für Innovationen verfügen.

6. Privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausnehmen

Neben den staatlichen Forschungseinrichtungen bilden ebenso die industriegetragenen Forschungsvereinigungen sowie privatwirtschaftlich organisierten Forschungsgemeinschaften eine tragende Säule für den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Der forschende Mittelstand in Deutschland blickt mit Sorge auf die wachsenden Hürden, die die zunehmend strikte Auslegung des sogenannten Besserstellungsverbotes bei der Rekrutierung und Weiterbeschäftigung von Spitzenforscherinnen und -forschern aufbaut. Während institutionell geförderte Einrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen sind, dürfen private Forschungseinrichtungen ihre Mitarbeitenden nicht besser bezahlen als vergleichbare Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst, wenn sie überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Damit aber werden die privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen und die mit ihnen verbundenen Betriebe aus dem Mittelstand im Wettbewerb um die besten Köpfe deutlich geschwächt. Die privatwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen sollten durch eine gesetzliche Angleichung, bspw. im Bundeshaushaltsgesetz, gestärkt werden.

7. Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) wirtschaftsnah aufstellen

Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll als eigenständige Förderagentur dazu beitragen, Forschungsergebnisse durch einen effektiven Ideen-, Wissens- und Technologietransfer in die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Anwendung zu bringen. Die finanziellen und personellen Kapazitäten kleinerer Unternehmen sind aber häufig nicht für längerfristige, abstimmungsintensive Forschungsprojekte mit der Wissenschaft ausgelegt. Neben fehlenden Ressourcen spielt auch die Sorge um Geschäftsgeheimnisse und Geistiges Eigentum eine zentrale Rolle in den Abwägungen von KMU. Daher ist es wichtig, dass die DATI wirtschaftsnah und mittelstandsfreundlich arbeitet, um auch kleinere Unternehmen einzubeziehen. Dabei sollte sie nicht nur (regionale) Innovationsnetzwerke unter Beteiligung der Wirtschaft initiieren und den Transfer durch niederschwellige und unbürokratische Fördermöglichkeiten unterstützen, sondern auch Unterlagen zur Erleichterung des Transfers zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel Musterverträge für die Klärung von Fragen zum geistigen Eigentum zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Die pilotierten Innovationssprints und – Communities können als Blaupause für weitere praxistaugliche Projekte dienen. Für den Erfolg der DATI ist die regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung deren Governance und deren Leistungsspektrum, wie zum Beispiel (Förder-)programme notwendig. Dabei sollten die Bedarfe der gewerblichen Wirtschaft als unmittelbar betroffener Transferakteur berücksichtigt werden.

8. Den Sprung wagen…

Sprunginnovationen – also neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, die den Markt maßgeblich verändern oder sich durch radikale, technologische Neuerungen auszeichnen – sind oft mit einem hohen Risiko für die Unternehmen verbunden. Deshalb hat die DIHK die Einrichtung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen (SprinD) durch die Bundesregierung unterstützt, die 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die bisherigen Förderbedingungen, wie zum Beispiel die Gründung staatseigener Tochter-GmbHs durch die Agentur, waren für etablierte Unternehmen aber häufig uninteressant. Mit dem SprinD-Freiheitsgesetz vom Dezember 2023 wurden vielfältige Verbesserungen geschaffen, damit die SprinD ihre Potenziale weiter entfalten kann. So ist unter anderem auch eine Beteiligung an bestehenden Unternehmen möglich sowie eine flexiblere Wirtschaftsführung. Die SprinD sollte zukünftig stärker auf bestehende Unternehmen zugehen und disruptives Potenzial fördern. Um ihre Reichweite zu erhöhen und die Bekanntheit ihres Angebots zu steigern, sollte die SprinD zudem ihr Angebot in der Fläche bekannt machen. Hier sehen wir auch Ansatzpunkte für die IHK-Organisation, zum Beispiel als Mittler zwischen der Agentur und ihren regionalen Netzwerken beim Transfer von Ergebnissen/Technologien.

9. … mit Innovationen aller Art

Neben technologischen Innovationen setzt die Bundesregierung vermehrt einen Schwerpunkt auf soziale Innovationen und hat hierfür im September 2023 eine nationale Strategie verabschiedet. Soziale Innovationen umfassen neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige und nachhaltige Lösungen zu finden (Hightech-Strategie 2025).
Zu solchen Innovationen zählten in der Vergangenheit beispielsweise die Angebote der Mehrgenerationenhäuser, Mikrokredite für Kleinstunternehmerinnen und Unternehmer, Carsharing oder Kleidertauschbörsen (BMBF – Soziale Innovationen). Soziale Innovationen betreffen die gewerbliche Wirtschaft unmittelbar, da sie einerseits oftmals auf einer technischen Innovation beruhen (wie beispielsweise Apps, mit denen erst Dienstleistungen ermöglich werden) und andererseits das Potenzial haben, zu neuen Produkten und Dienstleistungen zu führen. Bei der Entwicklung von sozialen Innovationen können Unternehmen hilfreiche Impulsgeber oder Entwickler sein. Eine Förderung sozialer Innovationen darf allerdings nicht zu Lasten von technologischen Innovationen gehen, sondern eine Ergänzung bisheriger Aktivitäten zur Unterstützung Innovationen aller Art darstellen. Angebote wie die im Oktober 2023 geschaffene Plattform für Soziale Innovationen sind hilfreiche Anlaufstellen zu Förder-, Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie zu verschiedenen Instrumenten der Wirkungsmessung. Die Einrichtung von Kompetenzzentren sowie die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) können das Angebot komplementieren. Insgesamt ist es wichtig, zeitnah zu evaluieren, wie sich die bisherigen Maßnahmen zur Förderung von sozialen Innovationen niedergeschlagen haben.

10. "Mission Possible" – in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation hat die Bundesregierung Anfang 2023 erstmals ministeriumsübergreifende "Missions"-Teams zur Steuerung der Forschungspolitik etabliert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Bundesministerien arbeiten gemeinsam an Lösungen für vorgegebene Missionen, wie zum Beispiel "Gesundheit für alle verbessern". Die IHK-Organisation unterstützt die ressortübergreifende Koordinierung zur Bewältigung drängender Herausforderungen. Grundsätzlich gilt dennoch, dass innovative Lösungen in technologieoffenen Such- und Entdeckungsverfahren und weniger durch politische Vorgaben entstehen. Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation definiert die Bundesregierung die Ziele, Meilensteine und Prioritäten ihrer Forschungs- und Innovationspolitik für die kommenden Jahre. Die Politik muss auch weiterhin offen für neue Missionen sein, die aus der Wirtschaft und Wissenschaft herangetragen werden beziehungsweise Missionen bei Bedarf auch frühzeitig beenden oder anpassen.