Stellungnahme der IHK Schleswig-Holstein

Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein

Ergänzende Stellungnahme der IHK Schleswig-Holstein zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (Drucksache 19/3061). Schriftliche Anhörung des Umwelt- und Agrarausschusses.
Wir hatten Ihnen bereits unsere Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein zugeleitet. Im Zuge der Kommunikation mit unserem Mitgliedsunternehmen sind wir auf einen wichtigen Punkt aufmerksam gemacht worden, den wir dem Umwelt- und Agrarausschuss zur Kenntnis geben möchten.
Durch die Einführung einer Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung für beheizte Wohn- und Nichtwohngebäude im Gebäudebestand und die Installationsvorgabe für Photovoltaikanlagen auf größeren neu errichteten Parkplätzen und für Photovoltaikanlagen bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden sehen wir die Gefahr, dass sowohl gewerbliche als private Investoren von Förderungen ausgeschlossen werden. 
Wir raten daher dringend zu prüfen, ob durch die geplanten Pflichten ein Ausschluss von Fördertatbeständen droht. Dies gilt insbesondere für Einzelmaßnahmen, die über die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) gefördert werden.
Veröffentlicht am 31. August 2021