Notwendige Mobilität

Personenfernverkehre (SPFV)

Eine angemessene Teilhabe an und intensive Einbindung in die überregionalen Personenfernverkehre (SPFV) auf der Schiene ist für das Land Schleswig-Holstein nach wie vor von herausragender Bedeutung.
Der SPFV gewährleistet für große Teile von Wirtschaft und Bevölkerung die notwendige Mobilität bei Reisen über größere Strecken. Das Interesse der Wirtschaft ist speziell auf die Varianten Geschäfts- und Urlaubsreisen gerichtet. Dies erklärt auch die hohe Aufmerksamkeit, mit der IHKs die Bedienung "ihrer" Region verfolgen und im Kontakt mit der Deutschen Bahn versuchen, Verbesserungen zu erreichen. Viele Personenfernverkehrsverbindungen sind leider immer wieder in Frage gestellt, weil sich die Deutsche Bahn nach wie vor im Umstrukturierungsprozess befindet und wiederholt neue Überlegungen hinsichtlich der Bedienung einzelner Regionen anstellt.
Beurteilungskriterien für die IHK Schleswig-Holstein sind grundsätzlich:
  • eine angemessene Bedienungshäufigkeit und -regelmäßigkeit
  • die Zielführung der Züge (Ballungsraum Rhein/Ruhr, Frankfurt/Stuttgart/Basel, Hannover/Würzburg/München sowie Berlin/Dresden) mit Durchbindung durch Hamburg
  • die Zeitlagen
  • Komfort und Ausstattung (ICE, IC)
Da alle Fernzüge in der Regel den Weg über Hamburg nehmen müssen, richten die drei schleswig-holsteinischen IHKs ihr Augenmerk auch auf die Durchbindungen und die Umsteigemöglichkeiten in Hamburg. Hier geht es insbesondere darum, zu lange Umsteigezeiten zu vermeiden, was angesichts der vier weiterführenden Hauptrelationen und regelmäßiger Sicherheitsabstände nicht immer ganz einfach ist.
Auch die verbesserungswürdige Pünktlichkeit insbesondere vieler regionaler Nahverkehrszüge führt dazu, dass die Reisende aus der Region Fernverkehrszüge in Hamburg nicht mehr erreichen - insbesondere für Geschäftsreisende ein schwerwiegendes Hemmnis, die Bahn als Verkehrsmittel zu nutzen.