Standortpolitik

Vom Flughafen zum Airpark

Die Idee einen Airpark, ein Gewerbegebiet mit Landebahn, am Flughafen Kiel-Holtenau zu entwickeln, gibt es schon seit mehr als sieben Jahren. Die Schaffung von Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 1022 "Boelckestraße Süd", der sich zurzeit in Bearbeitung befindet, wird dieses Projekt einen großen Schritt hin zur Realisierung führen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde bereits Anfang 2017 beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst ein Gebiet von ungefähr zehn Hektar. Neben einer Fläche, die für den Gemeinbedarf eingeplant ist – für die künftige Nordwache der Feuerwehr, sind vor allem Flächen für die gewerbliche Nutzung (ungefähr sieben Hektar) sowie Verkehrs- und Grünflächen vorgesehen. Durch den hohen Gewerbeflächenbedarf der Landeshauptstadt Kiel hat die Entwicklung des Airparks eine hohe Priorität, um die wirtschaftlichen Potentiale der Fläche mit der besonderen verkehrlichen Anbindung zeitnah nutzbar zu machen.
Der Airpark wird grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Boelckestraße Nord gesehen, welches durch den Bebauungsplan Nr. 910 Baurecht bekommen hat und in diesem Jahr baulich erschlossen werden soll. Die beiden Flächen nördlich und südlich der Boelckestraße sollen abgestimmt entwickelt und vermarktet werden. So können die gute Anbindung über die Bundesstraße 503 an das Autobahnnetz und die direkte Nähe zur Landebahn des Flughafens optimal genutzt werden.
Am Flughafen sind bereits heute verschiedene flugaffine Unternehmen angesiedelt. Die Entwicklung des Airparks unterstützt zum einen die Ausweitung der heute bestehenden Geschäftsfelder und zum anderen die Ansiedlung neuer technologischer und innovativer Geschäftsbereiche. Für die erfolgreiche Umsetzung der Pläne ist die Planungssicherheit des Flughafens von großer Bedeutung, um den Unternehmen vor Ort weiterhin alle verkehrlichen Infrastrukturen bereitstellen zu können.