Kieler Flughafen

Resolution der Vollversammlung der IHK zu Kiel für den Erhalt des Kieler Flughafens

Kiel liegt peripher zu den großen Märkten Deutschlands und Europas. Das erschwert seine Erreichbarkeit für Menschen und Güter. Es ist daher auf eine gute und möglichst vielfältige Verkehrsinfrastruktur unbedingt angewiesen, wenn es seine wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit erhalten will. Der Flughafen Kiel-Holtenau ist unabdingbarer Teil dieser Verkehrsinfrastruktur, denn er garantiert die Erreichbarkeit der Stadt und der Region für zeitkritische Verkehre. Die Wirtschaft Kiels und der Region nutzt ihn, um Mitarbeiter mit eiligen Aufträgen schnell zu ihren Einsatzorten zu bringen, oder um unkompliziert im direkten Kontakt mit Kunden, Eigentümern oder Investoren zu bleiben. Sie betrachtet den Flughafen daher als wichtigen, unbedingt erhaltenswerten Standortfaktor. Darüber hinaus bietet der Flughafen als Gewerbegebiet mit Landebahn - Investitionssicherheit voraus gesetzt - die Möglichkeit, flugaffine Unternehmen anzusiedeln. Damit eröffnet er der Stadt die Perspektive, neben ihrer maritimen Ausrichtung mehr Gewicht in einer weiteren wissensintensiven und technologieorientierten Branche zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund unterstreicht die IHK zu Kiel die Notwendigkeit, den Flughafen Kiel-Holtenau in seiner heutigen Form als Gewerbegebiet mit Landebahn unbedingt zu erhalten. Den von den Flughafengegnern in die Diskussion gebrachten alternativen Planungen, wie der Nutzung der Fläche vor allem für Wohnen wie auch für Gewerbe, erteilt sie eine klare Absage. Der unbestrittenen Flächenknappheit der Landeshauptstadt kann auch mit anderen Mitteln effektiv begegnet werden: Mit einer Nachverdichtung im Bestand, einer beschleunigten Planung und Erschließung des MFG 5-Geländes (Holtenau Ost) und vermehrten interkommunalen Kooperationen lassen sich Flächen erschließen, ohne auf die verkehrlichen Vorteile und städtischen Entwicklungschancen, die der Flughafen bietet, verzichten zu müssen.
Die IHK zu Kiel fordert daher die im Rat der Landeshauptstadt vertretenen Parteien auf, sich eindeutig zum Erhalt des Flughafens Kiel-Holtenau zu bekennen und in der Phase des Bürgerbegehrens wie auch – im Falle seines Erfolgs – insbesondere  vor dem Bürgerentscheid deutlich und unmissverständlich für ihn einzutreten.
Kiel, den 21. September 2017