Flensburger Hafen

Hafenumzug – die Zeit läuft

Im Februar wurde die Verlagerung des Wirtschaftshafens vom Ost- an das Westufer bis 2023 beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Entwicklung des Ostufers: Dort entstehen in den nächsten 15 Jahren neue Wohnungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Raum für Wissenschaft und Forschung.
Etwa 70 Millionen Euro soll die Umgestaltung des Ostufers kosten. Vor dem Beschluss hat die IHK Flensburg deutlich gemacht, dass sie nicht grundsätzlich gegen eine Verlagerung des Hafenumschlags ist. Die mit der Entwicklung des Ostufers verbundenen wirtschaftlichen Potenziale sind offensichtlich. Klar ist jedoch auch: Ein Oberzentrum wie Flensburg braucht einen Hafen. Die IHK hat ihre Zustimmung zu dem Projekt deshalb daran geknüpft, dass die Stadt ein klares Konzept für die Zukunft des Hafens vorlegt. Dazu gehören realistische Kapazitäten, eine nahtlose Verlagerung ohne Unterbrechung des Umschlagbetriebs und die Beibehaltung der Liegeflächen am Ostufer.

Schlüssiges Gesamtkonzept erforderlich

Im vergangenen halben Jahr hat die Steuerungsgruppe, die den Umzug des Wirtschaftshafens koordiniert, ihre Arbeit aufgenommen. Das Gremium betreibt aktuell unter Beteiligung der IHK eine Variantenanalyse. Diese prüft Standortbedingungen für einen zukunftsfähigen Hafenbetrieb am Westufer. Aus Sicht der Wirtschaft muss die Variantenanalyse unmittelbar mit der Entwicklung eines geeigneten Verkehrskonzeptes verbunden werden. Nur so lassen sich städtebauliche und verkehrsplanerische Konflikte vermeiden.
„Eine Lösung, die die Bedürfnisse der Hafennutzer und der Anwohner gleichermaßen berücksichtigt, muss zeitnah gefunden werden“, sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Flensburg, Ulrich Spitzer.
Zudem ist unklar, ob und mit welchen Kosten ein derart komplexes Vorhaben bis 2023 umsetzbar ist. Experten schätzen, dass zehn bis 15 Millionen Euro für den Umzug des Wirtschaftshafens eingeplant werden müssen. Die Stadt kalkuliert derzeit mit drei Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die Landesmittel, mit denen die Stadt Flensburg vor einigen Jahren am Ostufer zwei neue Kräne und die Modernisierung des Harniskais finanziert hat, anteilig zurückgezahlt werden müssen. Grund dafür ist die Zweckbindungsfrist der Fördermittel, die noch bis 2028 läuft. Die zu erwartenden Kosten für die Sanierung des Osthafens und den Umzug des Wirtschaftshafens bedürfen eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes seitens der Stadt. Ein weiterer Aspekt ist die Frage nach der Höhe des Erbpachtzinses der Stadt. Die Höhe des Zinses hat Auswirkungen auf die Kosten für die Immobilienwirtschaft und damit letztlich auch auf zukünftige Mieter. 2023 steht vor der Tür – um den Beschluss erfolgreich umzusetzen, kommt es in den nächsten Monaten auf klare Entscheidungen, integrierte Planung und ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftshafen an.
Hafen-Zukunft
Ein tragfähiges Konzept für die Zukunft des Wirtschaftshafens Flensburg muss folgende sechs Punkte berücksichtigen:
1. Realistische Kapazitäten für Flächen, Tragfähigkeit und Kailängen
2. Ein nahtloser Zeithorizont ohne die Unterbrechung des Umschlagbetriebs
3. Ein schlüssiges Finanzierungskonzept einschließlich möglicher Rückzahlungen von Fördergeldern
4. Die Planung einer funktionierenden und akzeptablen „Hinterlandanbindung“ in der Nordstadt zur Westumgehung
5. Eine sicherheitstechnische Lösung, die nicht hinter dem ISPS-Standard zurückbleibt
6. Die Beibehaltung der Liegeflächen am Harniskai/Ostufer.