KI-Schulungspflicht

AI-Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab Februar 2025 tritt Artikel 4 des neuen AI-Acts in Kraft. Doch was bedeutet das für Schleswig-Holsteins Unternehmen? Kurz gesagt: Es geht um sogenannte "AI-Literacy" – also die Fähigkeit, Künstliche Intelligenz (KI) zu verstehen und sicher anzuwenden.

Was fordert Artikel 4?

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend über KI informiert sind. So will es der Gesetzgeber. Das bedeutet, dass Schulungen und Weiterbildungen angeboten werden müssen, um das technische Wissen und die praktische Anwendung von KI zu fördern. Konkret fordert die EU-Verordnung, dass ab dem 2. Februar 2025 alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten, über entsprechende “KI-Kompetenz” verfügen müssen. Dies umfasst technische, rechtliche und ethische Aspekte. Diese Kompetenzen sollen in strukturierten Schulungen oder Weiterbildungsprogrammen vermittelt werden.
Die Umsetzung der KI-Verordnung soll durch nationale Aufsichtsbehörden erfolgen, die bis August 2025 etabliert werden müssen – im Falle Deutschlands wird dies die Bundesnetzagentur (BNetzA) sein. Bis dahin liegt die Sicherstellung der KI-Kompetenz in der Eigenverantwortung der Unternehmen. Aber: Bis das Durchführungsgesetz auf nationaler Ebene beschlossen ist und die BNetzA als Aufsichtsbehörde ihre Arbeit aufnehmen aufnimmt, wird es in einem ersten Schritt hier primär um Sorgfaltspflichten gehen.

Warum ist das wichtig?

KI ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie hilft uns, Prozesse zu optimieren, Entscheidungen zu treffen und innovative Produkte zu entwickeln. Doch ohne das nötige Wissen kann der Einsatz von KI auch Risiken bergen. Artikel 4 soll sicherstellen, dass alle Beteiligten – von Entwicklern bis zu Endnutzern – die nötigen Kenntnisse haben, um KI verantwortungsvoll und effektiv zu nutzen.

Wie sollten Unternehmen bei der Vermittlung von KI-Kompetenzen jetzt vorgehen?

Der Branchenverband bitkom empfiehlt folgende Herangehensweise:

Analyse des Kompetenzbedarfs

Ermitteln Sie die spezifischen Anforderungen für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen:
  • Analyse und Bewertung der eingesetzten KI-Systeme und deren Risiken
  • Die Identifikation von Mitarbeitenden, die direkt mit den Systemen arbeiten
  • Eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Wissens und der erforderlichen individuellen Kompetenzen im Team

Entwicklung und Identifizierung zielgerichteter Trainings- oder Schulungskonzepte

Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse sollten Schulungsmaßnahmen entwickelt oder passende Schulungsangebote am Markt identifiziert werden. Dies können z. B. sein.
  • Grundlagen-Workshops: Einführung in KI, Funktionsweise, Chancen und Risiken
  • Fachspezifische Trainings: Vertiefende Inhalte für spezifische Anwendungsfälle, z. B. in sicherheitskritischen Bereichen oder branchenspezifischen Kontexten
  • Regelmäßige Auffrischungskurse

Empfehlung: Einführung klarer Leitlinien

  • Neben Schulungen sollten Unternehmen interne Richtlinien oder Guidelines für den Umgang mit KI-Systemen erstellen. Diese definieren beispielsweise Standards, Vorgehensweisen und Verhaltensregeln, den Umgang mit Daten für die Nutzung von KI-Systemen.

Empfehlung: Einrichtung einer zentralen Ansprechstelle

  • Die Ernennung eines KI-Beauftragten oder eines internen Kompetenzteams kann helfen, die Umsetzung der Schulungsmaßnahmen zu koordinieren und offene Fragen im Umgang mit KI zu klären. Diese Stelle sollte auch für die Überwachung der Einhaltung von KI-Standards zuständig sein.
Dabei sei erwähnt, dass es sich bei Artikel 4 der KI-Verordnung nicht um eine externe Schulungsverpflichtung handelt. Sie können die KI-Kompetenz auch auf andere Weise sicherstellen.

Wie kann ich die Vermittlung von KI-Kompetenzen nachweisen?

In der aktuellen Verordnung finden sich keine Anforderungen an eine Dokumentation oder Nachweispflicht der KI-Kompetenzvermittlung. Unternehmen sollten dennoch jegliche Evaluationen, Schulungsmaßnahmen, Inhalte und Umsetzung dokumentierten, um mögliche Risiken und Haftung im Schadensfall zu minimieren.
Ein Verstoß gegen die Sicherstellung der KI-Kompetenz ist aktuell nicht bußgeldbehaftet. Die zentrale Rolle als nationale Aufsichtsbehörde bei der Umsetzung ist aktuell noch nicht besetzt, diese wird aber voraussichtlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen.
Auf EU-Ebene wird derzeit noch an Leitlinien für die Unternehmen gearbeitet. An denen können sich die Betriebe dann orientieren. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen dann laut Bundesnetzagentur in verständlicher Art und Weise zur Verfügung gestellt werden.

Unsere Angebote

Zeitnah werden wir als IHK SH ein Webinar für Sie zu diesem Thema anbieten. Weitere Informationen folgen.
In der Zwischenzeit: Am Donnerstag, 13. März, geben wir Ihnen einen Überblick über die Kursangebote der Weiterbildungsakademie Schleswig-Holstein (WAK-SH) zur Künstlichen Intelligenz. Hier können Sie sich anmelden.