Landesplanung
  • Kontakt
  • Veranstaltungen
  • Presse
  • Karriere
  • Newsletter
    • https://www.ihk.de/schleswig-holstein/gebaerdensprache-5279192
    • https://www.ihk.de/schleswig-holstein/ihk-schleswig-holstein-in-leichter-sprache-4969664
    • Login

Sie befinden sich hier

  1. Home
  2. Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein
  3. Raumordnung und Bauleitplanung
  4. Landesplanung
Nr. 1807
Instrumente

Landesplanung

Landesentwicklung
Landesplanung in Schleswig-Holstein

Eine gute Raumordnung, das heißt die Ordnung unterschiedlicher Gegebenheiten im geographischen Raum, besitzt das Ziel Regionen nachhaltig zu entwickeln und berücksichtigt dabei sowohl wirtschaftliche als auch soziale und ökologische Aspekte.

Landesplanung
Besondere Verfahren

Zu diesen Verfahren zählen Zielabweichungsverfahren, Raumordnungsverfahren und raumplanerische Abstimmungsverfahren.

Landesnaturschutzgesetz
Landschaftsplanung

Parallel zu den Instrumenten der Landesplanung (Landesraumordnungsplan und Regionalpläne) sind die Instrumente der Landschaftsplanung zu beachten. Sie haben das Landesnaturschutzgesetz zur Grundlage.

Landesplanung
Innenministerium

Die wichtigsten Aufgaben und Instrumente der Landesplanung sind Raumordnungspläne, -berichte und -verfahren, Stellungnahmen zu Bauleitplänen, Abstimmungen von Fachplanungen und die Unterstützung von interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit.

  • teilen
  • drucken
  • speichern

Kontakt

Thilo Bertelsmann
  • 0431-5194 266
  • E-Mail schreiben
  • Kontakt speichern

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Anschrift:

IHK Schleswig-Holstein
Bergstraße 2
24103 Kiel

  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk.de/schleswig-holstein
  • Newsletter
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Pflichtinformationen nach der DSGVO