Bauleitplanung

Kreis Rendsburg-Eckernförde

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechpartner der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune
Planverfahren
Anlass der Planung
Auslegungsfrist
Güby
B-Plan Nr. 9
Wohnbaugrundstücke
    3. Mai 2024
Güby
F-Plan 9. Änd.
landwirtschaftl. Fläche in Wohnbaugrundstück ändern
    3. Mai 2024
Sehestedt
B-Plan Nr. 9
Fläche für den Gemeinbedarf
     8. Mai 2024
Dänischenhagen
B-Plan Nr. 25+ F-Plan 15. Änder.
Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes Lehmkaten
     8. Mai 2024
Holtsee
B-Plan Nr. 9 + Nr. 15
F-Plan 15. Änderung
Erweiterung Norddeutsche Pflanzenzucht
  10. Juni 2024