Bauleitplanung

Kreis Plön

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechpartner der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune
Planverfahren
Anlass der Planung
Auslegungsfrist
Fiefbergen
B-Plan Nr.7, 1. Änderung + F-Plan 11. Änderung
Konzentrationszone für Windanlage
    3. Mai 2024
Behrensdorf
B-Plan Nr. 17
Wohnbebauung
  10. Mai 2024
Mucheln
B-Plan Nr. 2+ F-Plan 3. Änderung
Solarpark
    9. Mai 2024
Hohwacht
B-Plan Nr. 25 + F-Plan 14. Änder.
Solarpark Schmiedendorf
   25.Mai 2024
Preetz
B-Plan Nr. 4,  6. Änderung
Aufschließung zw. Wankendorfer Str. & Kleinbahn
   27.Mai 2024
Schwartbuck
B-Plan Nr. 5 + F-Plan 8. Änderung
Solarpark
   2. Juni 2024
*Wenn Sie Einblick in die Planungsunterlagen nehmen möchten, schicken uns gerne eine kurze E-Mail, dann lassen wir Ihnen die Unterlagen zu dem Planverfahren gerne schriftlich zukommen.