Bauleitplanung

Neumünster

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in allen Planungsebenen beteiligt (Landesentwicklungs-, Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und vertritt dort die Interessen der regionalen Wirtschaft.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen werden vor allem zwei Ziele verfolgt. Zum einen muss eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie gesichert werden und zum anderen sollen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche vermieden werden.
Für Informationen über aktuelle Bauleitplanverfahren in der Stadt Neumünster kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner.
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