Kreis Rendsburg-Eckernförde
In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechperson der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
| Kommune | Planverfahren | Anlass der Planung | Auslegungsfrist |
|---|---|---|---|
| Fleckeby | B-Plan Nr. 12 | Wohngebiet | 11. Februar 2026 |
| Brekendorf | F-Plan 10. Änd. | Freiflächen- Photovoltaik Anlage | 18. Februar 2026 |
| Brekendorf | B-Plan Nr. 14 | Freiflächen- Photovoltaik Anlage | 18. Februar 2026 |
| Osdorf | F-Plan 19. Änd. | Freiflächen- Photovoltaik Anlage | 2. März 2026 |
| Osdorf | B-Plan Nr.18 | Freiflächen- Photovoltaik Anlage | 2. März 2026 |
| Neudorf- Bornstein | F-Plan 8. Änd. | Windpark | 2. März 2026 |
| Molfsee | B-Plan Nr.. 5 a, 2. Änd. | Errichtung Wohngebäude | 3. März 2026 |