Kreis Rendsburg-Eckernförde

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechperson der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune Planverfahren Anlass der Planung Auslegungsfrist
Fleckeby B-Plan Nr. 12 Wohngebiet 11. Februar 2026
Brekendorf F-Plan 10. Änd. Freiflächen- Photovoltaik Anlage 18. Februar 2026
Brekendorf B-Plan Nr. 14 Freiflächen- Photovoltaik Anlage 18. Februar 2026
Osdorf F-Plan 19. Änd. Freiflächen- Photovoltaik Anlage 2. März 2026
Osdorf B-Plan Nr.18 Freiflächen- Photovoltaik Anlage 2. März 2026
Neudorf- Bornstein F-Plan 8. Änd. Windpark 2. März 2026
Molfsee B-Plan Nr.. 5 a, 2. Änd. Errichtung Wohngebäude 3. März 2026