Kreis Rendsburg-Eckernförde
In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechperson der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
| Kommune | Planverfahren | Anlass der Planung | Auslegungsfrist |
|---|---|---|---|
| Kappeln | B-Plan Nr. 83 | gewerbliche Arbeitsplätze schaffen | 30. Dezember 2025 |
| Kappeln | F-Plan 46. Änd. | gewerbliche Arbeitsplätze schaffen | 30. Dezember 2025 |
| Brekendorf | F-Plan 9. Änd. | Freiflächen-Photovoltaikanlagen | 9. Januar 2026 |
| Brekendorf | B-Plan Nr.13 | Freiflächen-Photovoltaikanlagen | 9. Januar 2026 |
| Rodenbek | Neuaufstellung | 23. Januar 2026 | |
| Osdorf | F-Plan 20. Änd. | Räumliche Entwicklung | 12. Januar 2026 |
| Osdorf | B-Plan Nr. 19 | Räumliche Entwicklung | 12. Januar 2026 |