Kreis Plön

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in der Bauleitplanung angehört und vertritt dort das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Zielsetzung ist, eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie zu sichern und zum anderen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche zu vermeiden.
Betroffene Unternehmen können bei der Auslegung in den Gemeinden vor Ort Einsicht in die Pläne nehmen, sich dazu äußern und sich bei Bedarf an nebenstehende Ansprechpartner der IHK zu Kiel wenden. Nur durch das fristgerechte Einbringen der Bedenken können im Konfliktfall die Interessen Erfolg versprechend geltend machen.
Kommune Planverfahren Anlass der Planung Auslegungsfrist
Schwentinental F-Plan 1. Änd. Erweiterung Kita + betreute Grundschule 5. Dezember 2025
Schwentinental B-Plan Nr. 77 Erweiterung Kita + betreute Grundschule 5. Dezember 2025
Rendswühren F-Plan 48. Änd. Photovoltaik Freiflächenanlagen 5. Dezember 2025
Rendswühren B-Plan Nr. 30 Photovoltaik Freiflächenanlagen 5. Dezember 2025
Schönkirchen F-Plan 17. Änd. Erweiterung Wohngebiet 15. Dezember 2025
Schönkirchen B-Plan Nr. 55 Erweiterung Wohngebiet 15. Dezember 2025
Grebin F-Plan 4. Änd. Photovoltaik-Freiflächenanlage 12. Dezember 2025
Schönberg B-Plan Nr. 78 Errichtung von Mehrfamilienhausbebauung 5. Januar 2026
Schönberg F-Plan 21. Änd. Errichtung von Wohnraum 16.Januar 2026
Schönberg B-Plan Nr. 76 Errichtung von Wohnraum 16.Januar 2026
*Wenn Sie Einblick in die Planungsunterlagen nehmen möchten, schicken uns gerne eine kurze E-Mail, dann lassen wir Ihnen die Unterlagen zu dem Planverfahren gerne schriftlich zukommen.