Umsatzsteuervergütungsverfahren

Nace Code ist zu beachten

Mit der Einführung des elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahrens (eVVV) zum 1. Januar 2010 hat sich der Verfahrensablauf deutlich verändert. Neben der Verlängerung der Frist zur Antragstellung für Erstattungen innerhalb der EU auf den 30. September des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres sind vom Unternehmer auch Neuerungen bei der eigentlichen Antragstellung zu beachten.
So hat der Antragsteller nun darin eine Beschreibung seiner unternehmerischen Tätigkeit vorzunehmen. Diese Klassifizierung richtet sich nach dem NACE-Code (Nomenclature statistique des Activités économiques dans la Communauté Européenne). Die Kodierung der Wirtschaftszweige erfolgt seit 2009 nach der Umstellung der WZ (WirtschaftsZweige) 2003 auf WZ 2008 nach einem vollkommen neuen Nummerierungssystem. Teilweise nutzen Unternehmen noch das alte System oder kennen Ihre Klassifizierung nicht. Informationen dazu, welcher Nace Code für ihr Unternehmen einschlägig ist, finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Gern hilft Ihnen auch ihre IHK vor Ort weiter.