Umsatzsteuer und Zollrrecht

Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Behandlung - Territoriale Besonderheiten

In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es umsatzsteuerrechtliche und zollrechtliche territoriale Besonderheiten, die es bei Warenlieferungen in diese Gebiete zu beachten gilt.
Nach § 1 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) umfasst das sogenannte Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Uninon (EU) das Inland der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland, dem Gebiet von Büsingen und der Freihäfen Bremerhaven, Cuxhaven, Emden, Hamburg und Kiel (Freizonen des Kontrolltyps 1) sowie die EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern) mit einigen territorialen Besonderheiten, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind (vergleiche R 13a Abs. 1 Umsatzsteuerrichtlinie (UStR)). Nach R 13a Abs. 2 UStR umfasst das sogenannte Drittlandsgebiet die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, unter anderem Andorra, Gibraltar und der Vatikan. Bei Warenlieferungen in diese Gebiete sind sowohl die umsatzsteuerlichen als auch die zollrechtlichen Zuordnungen und gegebenenfalls spezielle Nachweispflichten zu beachten.
Wird beispielsweise eine Ware nach Martinique (umsatzsteuerlich Drittlandgebiet) geliefert, ist diese Warenlieferung nach § 6 UStG eine Ausfuhrlieferung und nach § 4 Nr. 1 UStG steuerbefreit. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Unternehmer die Beförderung oder Versendung der lieferung durch Belege (Ausfuhrnachweis) nachweist:
EU-
Mitgliedstaat

Territorien
Umsatzsteuer- und
Verbrauchsteuer-
rechtliche
Behandlung
Zollrechtliche Behandlung
Andorra Drittlandsgebiet Zollunion mit EU für gewerbliche Ware
Dänemark Faröer Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Dänemark Grönland Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Deutschland Insel Helgoland,
Gebiet von Büsingen
Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Finnland Åland-Inseln Drittlandsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Frankreich überseeische französische Departements Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion Drittlandsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Frankreich Fürstentum Monaco Gemeinschaftsgebiet
(wie Umsätze mit Herkunft Frankreich zu behandeln)
Gemeinschaftsgebiet
Griechenland Berg Athos Drittlandsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Großbritannien Gibraltar Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Großbritannien Insel Man Gemeinschaftsgebiet (wie Umsätze mit Herkunft GB zu behandeln) Gemeinschaftsgebiet
Großbritannien Kanalinseln Jersey und Guernsey Drittlandsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Italien Livigno, Campione d'Italia, der zum ital. Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Italien San Marino Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer: Gemeinschaftsgebiet
Zollunion
Italien Vatikan Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Niederlande Aruba und Niederländische Antillen Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Portugal Madeira und Azoren Gemeinschaftsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Spanien Balearen Gemeinschaftsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Spanien Ceuta, Melilla Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Spanien Kanarische Inseln Drittlandsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Zypern Akrotiri, Dhekalia Gemeinschaftsgebiet Gemeinschaftsgebiet
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
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Stand: Mai 2009