Nr. 704
Steuerrecht

Finanzverwaltung und Steuerverfahren

Steuer- und Handelsrecht

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Im Steuer- und Handelsrecht sind diese geregelt.