Energie- und Stromsteuer
Die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) zählt zu den Verbrauchsteuern. Das Energiesteuerrecht umfasst dabei Regelungen zu Mineralölen, Erdgas, Flüssiggas und Kohle sowie zur Biokraftstoffquote. Auch die Stromsteuer zählt zu den Verbrauchsteuern, die im Rahmen der ökologischen Steuerreform 1999 eingeführt wurde. Da es sich bei Strom um keine körperlich greifbare Ware handelt, gelten hier einige Sonderregelungen.
Der Steuertarif zur Ermittlung des Steuersatzes ist für verschiedene Energieerzeugnisse und Verwendungsarten unterschiedlich ausgestaltet. Die gesetzlichen Regelungen basieren auf der europäischen Energiesteuerrichtlinie, die in Deutschland im Energiesteuergesetz, der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und Dienstvorschriften (Erlasse des Bundesfinanzministeriums, amtliche Vordrucke etc.) umgesetzt wurde.
Bezüglich der Stromsteuer erhalten energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland Steuervergünstigungen. Auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes können bei hohem Stromverbrauch im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs Rückzahlungen aus den von ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern erhalten, sofern sie ein Energiemanagementsystem eingeführt haben. Anhand des kostenlosen Berechnungsmoduls der IHK Lippe können Sie erkennen, welche Ermäßigungsansprüche Sie haben und wie diese geltend gemacht werden können.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zu Fragen der Energiebesteuerung dem Bereich "Aktuelles Energierecht", zu Fragen der Energiemanagementsysteme dem Bereich "Energiemanagement" und zu Fragen der Berechnung von Ermäßigungsansprüchen dem Artikel "Berechnungstools".
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Dr. Klaus Thoms

Marten Handzsuj