Schiedsgerichtshof
Die Industrie- und Handelskammern zu Kiel, Flensburg und Lübeck sind gesetzliches Mitglied der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) in deutscher und englischer Sprache an (abrufbar unter www.schiedsgerichtshof.de). Die Handelskammer Hamburg bietet an, die Verfahren nach dieser Schiedsgerichtsordnung für die Unternehmen der IHK Schleswig-Holstein durchzuführen.
Das Schiedsverfahren ist einem Gerichtsverfahren gleichwertig, aber nicht öffentlich. Die Handelskammer Hamburg administriert die Schiedsverfahren und setzt unter Mitwirkung der Parteien hierfür unabhängige und unparteiliche Schiedsrichter1 ein. Bei Gegenstandswerten bis zu 250.000 € entscheidet in der Regel ein Einzelschiedsrichter, bei höheren Gegenstandswerten ein Gremium aus drei Schiedsrichtern. Die Parteien können die Schiedsrichter selbst auswählen, den Schiedsort sowie das auf den Streitfall anwendbare materielle Recht frei vereinbaren.
Ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement und Videoverhandlungen machen Entscheidungen innerhalb von 12 Monaten möglich. Zusätzlich können die Parteien zur Beschleunigung ein Fast-Track-Schiedsverfahren vereinbaren, das Entscheidungen innerhalb von sechs Monaten vorsieht. Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen besteht Transparenz bei den Kosten.
Für das Verfahren steht eine sichere Verfahrensmanagementplattform zur Einleitung des Schiedsverfahrens sowie zur Einreichung von Schriftsätzen zur Verfügung. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform in das Verfahren einzuführen.
Das Schiedsverfahren hat nur eine Instanz. Der Schiedsspruch ist wie ein staatliches Gerichtsurteil bindend und kann nahezu weltweit nach dem „New Yorker Übereinkommen“ vollstreckt werden.
1. Schiedsgerichtsklausel:
Die Industrie- und Handelskammern empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen zur Beilegung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine der folgenden Musterklauseln in die Verträge aufzunehmen oder im Streitfall zu vereinbaren:
Schiedsgerichtsklausel:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden. Die Administrierung des Schiedsverfahrens erfolgt durch die Handelskammer Hamburg. Der Schiedsort ist Hamburg.“
Optionale Ergänzungen:
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„Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … [bitte 1 oder 3 angeben].“
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„Die Regelungen des „Fast-Track-Schiedsverfahrens“ gemäß § 20 der Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind anwendbar.“
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„Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht des Landes … [bitte gewünschte Rechtsordnung angeben].“
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„Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit: --- € [bitte den von den Parteien als angemessen erachteten Betrag einsetzen].“
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„Verfahrenssprache vor dem Schiedsgericht ist … [bitte Deutsch oder Englisch angeben].“
Arbitration Clause:
“All disputes arising out of or in connection with the present contract or in regard to its validity shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the Arbitration Court at the German Chamber of Commerce and Industry while excluding ordinary legal proceedings. The administration of the arbitration proceedings shall be carried out by the Hamburg Chamber of Commerce. The place of arbitration is Hamburg.”
Optional Supplements:
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“The number of arbitrators is ... [please state 1 or 3].”
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“The rules of the “fast-track arbitration proceeding” pursuant to Article 20 of the Rules of Arbitration of the Arbitration Court at the German Chamber of Commerce and Industry shall apply.”
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" The substantive law applicable in the matter is the law of the country … [please specify desired legal system].”
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„Contractual penalty for breach of confidentiality: --- € [ please insert amount deemed appropriate by the parties].”
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“The language of the arbitration shall be … [please select German or English as language of proceedings].”
Die IHK X empfiehlt daher als Alternative zur Schiedsgerichtsklausel folgende
Stand: 7/2025