Recht und Steuern

Schiedsgerichtshof

Die Industrie- und Handelskammern zu Kiel, Flensburg und Lübeck sind gesetzliches Mitglied der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten den Schiedsgerichtshof (SGH) und eine Schiedsgerichtsordnung (SGH‑Schiedsregeln) in deutscher und englischer Sprache an (abrufbar unter www.schiedsgerichtshof.de).
Die Verfahren werden nach den SGH‑Schiedsregeln durchgeführt. Die Administrierung erfolgt durch den Schiedsgerichtshof bei der DIHK. Die Handelskammer Hamburg ist hierbei ein erfahrener Partner in der Durchführung von Schiedsverfahren.
Das Schiedsverfahren ist einem Gerichtsverfahren gleichwertig, aber nicht öffentlich. Bei Gegenstandswerten bis zu 250.000 Euro entscheidet in der Regel ein Einzelschiedsrichter, bei höheren Gegenstandswerten ein Gremium aus drei Schiedsrichtern. Die Parteien können die Anzahl der Schiedsrichter selbst wählen sowie das auf den Streitfall anwendbare materielle Recht frei vereinbaren.
Ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement und Videoverhandlungen machen Entscheidungen innerhalb von zwölf Monaten möglich. Zusätzlich können die Parteien zur Beschleunigung ein Fast-Track-Schiedsverfahren vereinbaren, das Entscheidungen innerhalb von sechs Monaten vorsieht. Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen besteht Transparenz bei den Kosten.
Für das Verfahren steht eine sichere Verfahrensmanagementplattform zur Einleitung des Schiedsverfahrens sowie zur Einreichung von Schriftsätzen zur Verfügung. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform in das Verfahren einzuführen.
Das Schiedsverfahren hat nur eine Instanz. Der Schiedsspruch ist wie ein staatliches Gerichtsurteil bindend und kann nahezu weltweit nach dem "New Yorker Übereinkommen" vollstreckt werden.

Über den Schiedsgerichtshof

Konflikte gehören zum Geschäftsalltag – sei es auf nationaler oder internationaler Ebene. Schiedsverfahren bieten eine attraktive Alternative zu traditionellen Gerichtsverfahren, auch für kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen profitieren von schnellen, flexiblen und klar strukturierten Verfahren mit Experten als Schiedsrichtern.
"Wir haben für Sie den Schiedsgerichtshof (SGH) bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer aufgebaut, der einen sicheren und modernen Rahmen für Ihr Schiedsverfahren auf Deutsch oder Englisch bietet. Unser Service steht allen Unternehmen zur Verfügung. Dabei profitieren Sie von dem Netzwerk der 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland sowie der Auslandshandelskammern an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit."
- Dr. Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin der DIHK

Kommen Sie zu uns

Schritt für Schritt begleiten wir Sie durch Ihr Verfahren. Hierbei treffen jahrzehntelange Erfahrung der IHKs auf dem Gebiet der alternativen Streitbeilegung auf innovative, digitale Verfahrensprozesse. Dies reduziert den administrativen Aufwand und verkürzt die Verfahrensdauer. Damit Sie im Falle eines Konflikts gut vorbereitet sind, sprechen Sie mit
Ihrem Vertragspartner über die Einbindung der SGH-Schiedsklausel in Ihre Verträge oder treffen Sie eine gesonderte Schiedsvereinbarung.

Die Vorzüge der Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde von der Kaufmannschaft als Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren entwickelt und ist weltweit anerkannt. Sie ermöglicht den Parteien, ihre Konflikte durch selbstgewählte, fachkundige Schiedsrichter in nur einer Instanz rechtsverbindlich entscheiden zu lassen.

Unternehmensnahe Verfahren

Schiedsverfahren bieten im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein Höchstmaß an Flexibilität, da sie individuell an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden können. Von der Wahl des anwendbaren Rechts, der Auswahl der Schiedsrichter über den Verhandlungsort bis hin zum Ablauf des Verfahrens – die Rahmenbedingungen lassen sich individuell gestalten. Dies ermöglicht eine effiziente, zeitsparende und praxisnahe Streitbeilegung, die sich an den spezifischen Anforderungen der Beteiligten orientiert.

Vertraulichkeit

Das Verfahren ist von Schiedsrichtern, Parteien und weiteren Beteiligten streng vertraulich zu behandeln. Verhandlungen werden in einem nicht öffentlichen Rahmen geführt. Dadurch werden Ihre Betriebsgeheimnisse und sensible Geschäftsbeziehungen geschützt. Viele Unternehmen sehen dies als wesentlichen Vorteil.

Expertise

Schiedsrichter können von den Parteien nach spezifischen Rechtskenntnissen und Branchenerfahrung ausgewählt werden. Sie sind zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, um faire Entscheidungen sicherzustellen.

National und international vollstreckbar

Besonders für die exportorientierte Wirtschaft ist von Vorteil, dass Schiedssprüche nicht nur in Deutschland, sondern in über 170 weiteren Ländern durchsetzbar sind.
"Das SGH-Schiedsverfahren ist die schnelle, kostengünstige und vertrauliche Alternative zu traditionellen Gerichtsverfahren. Durch die vollständige Digitalisierung, die Flexibilität bei der Gestaltung des Verfahrens und die internationale Durchsetzbarkeit der Schiedssprüche stellt es eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen dar, um Streitigkeiten effizient zu lösen."
- Prof. Dr. Stephan Wernicke, Vorsitzender des SGH
"Mit dem SGH bieten wir sowohl national als auch international effiziente Streitbeilegung – eingebettet im starken Netzwerk der IHK-Organisation."
- Dr. Christian Groß, Geschäftsführer des SGH

Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens

In Schiedsverfahren profitieren Sie von Vertraulichkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Vollstreckbarkeit. Mit der Verwendung der SGH-Schiedsklausel kommen die SGH-Schiedsregeln zur Anwendung, die eine Verfahrensführung auf Deutsch oder Englisch ermöglichen. Ebenso sorgen sie für einen strukturierten Ablauf und ein klar definiertes, praxisnahes Verfahren. Das Team des SGH unterstützt bei der Auswahl von Schiedsrichtern, die über Expertise und Branchenerfahrung für Ihren spezifischen Streitfall verfügen.

Digitalisierung

Die Antragstellung und Administration des Schiedsverfahrens erfolgt online. Unsere Verfahrensmanagementplattform (VMP) ermöglicht eine ortsunabhängige Teilnahme der Parteien am Verfahren. Dies ist insbesondere für internationale Streitfälle eine Erleichterung. Verfahrensrelevante Dokumente sind jederzeit und von überall einsehbar.

Schnelligkeit

Unser straffes Fristen- und Verfahrensmanagement macht Entscheidungen innerhalb von 12 Monaten möglich, bei Fast-Track-Verfahren sogar innerhalb von sechs Monaten.

Videoverhandlungen

Zur Beschleunigung des Verfahrens können die Parteien Videoverhandlungen durchführen und den Aufwand für Reisen und logistische Hürden reduzieren.

Kostenkontrolle

Die Honorare der Schiedsrichter und das Bearbeitungsentgelt des SGH sind verbindlich festgesetzt. Kostenerstattungsansprüche der anderen Partei sind begrenzt.
Es können keine Kosten durch eine zweite Instanz entstehen. Auf der Website des SGH finden Sie unseren Kostenrechner zur Kalkulation der voraussichtlichen Verfahrenskosten.

Qualitätssicherung

Justiziare der IHKs und AHKs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen beim Schiedsspruch anregen.

Mediation

Zu jeder Zeit können die Parteien einen außergerichtlichen Einigungsversuch mittels Mediation unternehmen. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung.

Regionale Betreuung

Sofern eine IHK oder AHK vom SGH anerkannt wurde, können die Parteien vereinbaren, dass das Verfahrensmanagement auf diese übergeht. Die entsprechende Musterklausel finden Sie auf der Website des SGH.
"Der SGH kann auf eine Vielzahl von Schiedsrichtern und das Wissen der IHK-Organisation zurückgreifen."
- Christian Graf, Stv. Vorsitzender des SGH

Konfliktnavigator

Wenn Sie unsicher sind, ob das Schiedsverfahren für Ihre Bedürfnisse das passende Konfliktlösungsverfahren ist, nutzen Sie unseren Konfliktnavigator. Durch gezielte Fragen werden Sie zu einem geeigneten Lösungsweg geführt – inklusive Musterklauseln.

Kostenrechner

Nutzen Sie den Kostenrechner auf der Website des SGH zur Kalkulation der voraussichtlichen Verfahrenskosten.

IHK-Sachverständigenverzeichnis

Als Sachverständige und Berater des Schiedsgerichts sollen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt werden. Diese können auch als Beisitzer eines kollegialen Schiedsgerichts in Betracht kommen.
Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis bietet Ihnen eine Übersicht über qualifizierte und unabhängige Sachverständige, die für verschiedene Fachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Digitale Verfahrensführung

Der Austausch von Schriftsätzen und die Administration der Verfahren erfolgen digital über die Verfahrensmanagementplattform des SGH (VMP). So haben Sie jederzeit und allerorts Zugriff auf verfahrensrelevante Dokumente und Informationen. Zur Einleitung eines SGH-Schiedsverfahrens steht Ihnen das digitale Schiedsantragsformular zur Verfügung, welches Sie über die VMP und SGH-Website erreichen.
Jedes Verfahren verfügt über eine eigene Verfahrensseite innerhalb der VMP. Verschiedene Module ermöglichen
ein transparentes sowie schnelles und effizientes Verfahrensmanagement.
"Bei der Umsetzung der VMP haben wir größten Wert auf Datenschutz und Datensicherheit gelegt."
- Jennifer Evers, Leitung SGH-Verfahrensmanagement und IT-Projektmanagement

Ablauf des SGH-Schiedsverfahrens

Angestrebte Verfahrensdauer: maximal zwölf Monate, Fast-Track-Verfahren: maximal sechs Monate
Damit ein Schiedsverfahren vom SGH durchgeführt werden kann, müssen die Parteien eine Schiedsvereinbarung auch über die Zuständigkeit des SGH treffen. Diese kann bereits in einem Vertrag enthalten sein oder später gesondert vereinbart werden. Der SGH hält hierfür Musterklauseln bereit, die alle Streitigkeiten aus dem Vertrag dem SGH unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuweisen. *
Mit Einreichung des digitalen Schiedsantrages über die Verfahrensmanagementplattform des SGH durch den Kläger wird das Verfahren eingeleitet. Der Antrag wird dann vom SGH geprüft, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten.
Sobald die vom SGH angeforderten Bearbeitungskosten sowie Sicherheitsleistungen von der Klägerseite bezahlt wurden, wird die Klagebegründung der Beklagtenseite auf der VMP freigeschaltet. Schriftsätze und andere verfahrensrelevante Dokumente werden zwischen den Parteien, dem Schiedsgericht und SGH über die digitale Verfahrensmanagementplattform des SGH (VMP) ausgetauscht.
Beim SGH werden – soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben - Verfahren mit einem Gegenstandswert bis 250.000 Euro von einem Einzelschiedsrichter entschieden, bei höheren Gegenstandswerten von einem Gremium bestehend aus drei Schiedsrichtern (kollegiales Schiedsgericht). **
Zuerst führt das Schiedsgericht mit den Parteien via Telefon- oder Videokonferenz ein Strukturgespräch durch und erstellt einen Verfahrensplan mit Zeitrahmen. Das Schiedsgericht kann auch einen Sachverständigen hinzuziehen. Ziel ist es, einen klaren und effizienten Prozess sicherzustellen, der für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar ist.
Wenn die Parteien einen Mediationsversuch unternehmen wollen, kann das Schiedsverfahren ausgesetzt werden. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien dabei, in vertraulichen Gesprächen ihre Interessen zu klären und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Ziel der Mediation ist es, den Streit einvernehmlich zu lösen. Dadurch können Zeit und Kosten gespart und die Geschäftsbeziehungen geschont werden.
Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hat das Schiedsgericht darauf hingewirkt, dass sich die Parteien über alle erheblichen Tatsachen vollständig erklären und sachdienliche Anträge stellen. Nach dem Austausch von Schriftsätzen findet in der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht das Rechtsgespräch, meist als Videokonferenz, statt. Soweit erforderlich, wird durch das Schiedsgericht Beweis erhoben.
Nachdem die Parteien ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Positionen darzulegen, oder einen gemeinsamen Vergleich zu schließen, entscheidet das Schiedsgericht den Rechtsstreit durch Schiedsspruch. Mit der Übermittlung des Schiedsspruchs an die Parteien ist das Verfahren beendet. Der Schiedsspruch ist für alle Parteien bindend und regelt auch die Verteilung der Verfahrenskosten.
* Wer zuerst einen Mediationsversuch unternehmen möchte, bevor das Schiedsverfahren durchgeführt wird, wählt die kombinierte Mediations- und Schiedsgerichtsklausel des SGH. Ergänzend können Ort, Anzahl der Schiedsrichter, Verfahrenssprache und weitere Details individuell festgelegt werden.
** Der SGH verfügt über ein Netzwerk an qualifizierten Schiedsrichtern. Diese sind in der Regel Juristen, wenn gewünscht mit zusätzlich spezifischen Erfahrungen und Kenntnissen aus Ihrer Branche.
Als Beisitzer des Schiedsgerichts können auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden. Die Parteien wählen gemeinsam den oder die Schiedsrichter aus, der SGH bestellt dann den Einzelschiedsrichter oder das kollegiale Schiedsgericht förmlich.
Können sich die Parteien nicht einigen, erfolgt die Auswahl der Schiedsrichter durch den SGH. Mit der Konstituierung
des Schiedsgerichts übernimmt dieses die Verfahrensleitung. Die für Ihr Verfahren zuständigen Verfahrensmanager stehen weiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die SGH-Musterklauseln

Die Industrie- und Handelskammern empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen zur Beilegung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine der folgenden Musterklauseln in die Verträge aufzunehmen oder im Streitfall zu vereinbaren:
Schiedsgerichtsklausel:
"Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.
Optionale Ergänzungen:
  • "Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … [bitte 1 oder 3 angeben]."
  • "Die Regelungen des "Fast-Track-Schiedsverfahrens" gemäß § 20 der Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind anwendbar."
  • "Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht des Landes … [bitte gewünschte Rechtsordnung angeben]."
  • "Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit: --- Euro [bitte den von den Parteien als angemessen erachteten Betrag einsetzen]."
  • "Verfahrenssprache vor dem Schiedsgericht ist … [bitte Deutsch oder Englisch angeben]."
Arbitration Clause:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract or in regard to its validity shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the Arbitration Court at the German Chamber of Commerce and Industry while excluding ordinary legal proceedings.
Optional Supplements:
  • "The number of arbitrators is ... [please state 1 or 3].”
  • "The rules of the "fast-track arbitration proceeding” pursuant to Article 20 of the Rules of Arbitration of the Arbitration Court at the German Chamber of Commerce and Industry shall apply.”
  • " The substantive law applicable in the matter is the law of the country … [please specify desired legal system].”
  • "Contractual penalty for breach of confidentiality: --- Euro [ please insert amount deemed appropriate by the parties].”
  • "The language of the arbitration shall be … [please select German or English as language of proceedings].”
Die IHK X empfiehlt daher als Alternative zur Schiedsgerichtsklausel folgende