Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

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Unternehmen, die sich um die Vergabe öffentlicher Aufträge bewerben, müssen auftragsunabhängig nachweisen, dass sie geeignet, also leistungsfähig und zuverlässig sind. Hierzu ist eine Reihe von Erklärungen und Dokumenten erforderlich, die jeweils zu beschaffen, zusammenzustellen und einzusenden sind. Dies bedeutet Zeit und Wege – also Kosten und Ressourcenbindung, unabhängig davon, wie lukrativ der Auftrag ist.
Ihre Alternative: Die Präqualifizierung mit der Eintragung in das amtliche Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern für Unternehmen und freiberuflich Tätige aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich sowie für Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer- und Dienstleistungen bewerben.
Durch die Eintragung können die Unternehmen nachweisen, dass sie für einen öffentlichen Auftrag geeignet sind und keine vergaberechtlichen Ausschlussgründe vorliegen. Die vorab geprüften und eingetragenen Unternehmen gelten als geeignet – dies wird als Eignungsvermutung bezeichnet. Denn nur tatsächlich zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen dürfen von dieser Rechtsfolge der Eintragung profitieren.
Die Präqualifizierung wird weiterhin von den bewährten Präqualifizierungsstellen – Auftragsberatungsstellen bzw. Industrie- und Handelskammern – durchgeführt. Die Führung des amtlichen Verzeichnisses wurde den Industrie- und Handelskammern als hoheitliche Aufgabe übertragen. Die IHK zu Lübeck führt das amtliche Verzeichnis für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Schleswig-Holstein haben.
Hintergrund: Öffentliche Institutionen in der EU geben jährlich über 1.000 Milliarden Euro für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aus. Dies reicht von Verbrauchsgütern in kleinen Mengen wie Büromaterial und Kommunikationsmitteln bis hin zu großen Investitionsgütern sowie der Inanspruchnahme von Dienstleistungen – von der Reinigung bis zur Bauleitplanung. Öffentliche Auftraggeber kaufen Produkte und Dienstleistungen nach den Regeln des Vergaberechts ein – unterhalb oder oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Die Vorteile

Reduzierung Aufwand

Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis entlastet die Unternehmen vom aufwändigen Zusammenstellen der gewünschten Nachweise, das meist auch noch unter erheblichem Zeitdruck erfolgen muss. Die Eintragung gilt für ein Jahr.

Zeit- und Kostenersparnis

Präqualifizierte Unternehmen im amtlichen Verzeichnis der IHKs müssen ihre Eignung nicht mehr bei jeder Ausschreibung durch Einzelnachweise dokumentieren. Bei jeder Angebotsabgabe wird nur noch das Zertifikat in Kopie vorgelegt oder der zum Zertifikat zugehörige Zugangscode für den Zugriff auf die im amtlichen Verzeichnis enthaltenen Nachweise an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt.

Höhere Rechtssicherheit

Eine Eintragung schafft sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit, denn es gilt hier eine gesetzliche Eignungsvermutung zugunsten des eingetragenen Unternehmens.

Begrenztes Risiko

Das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise ausgeschlossen zu werden, wird reduziert. Die Eintragung umfasst jedoch nur unternehmensbezogene Nachweise; auftragsbezogene müssen im Zweifel dem Angebot beigefügt werden.

Synchronität zur EEE

Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), die von öffentlichen Auftraggebern als Nachweischeckliste verwendet werden kann. Ein Hinweis in der vom öffentlichen Auftraggeber verwendeten EEE auf das amtliche Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.

Das Verfahren

Die Antragstellung zur Aufnahme in das amtliche Verzeichnis ist ausschließlich über das Web-Portal des AVPQ möglich.
Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Unternehmen ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach bundesweit einheitlichen Standards nachgewiesen haben.

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren

In der ersten Stufe "Präqualifizierung" legen die Unternehmer definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung bei der unabhängigen Präqualifizierungsstelle vor. Für unsere IHK ist dies die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein (ABST SH) Deren Mitarbeiter betreuen Sie auch während der einjährigen Eintragungslaufzeit und informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats über eine mögliche Verlängerung.
Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die zweite Stufe "Eintragung in das amtliche Verzeichnis“, die nach einer abschließenden Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer vorgenommen wird. Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis ist ein Jahr gültig.
Anstelle der Übersendung vieler Dokumente und Erklärungen bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag reicht durch die Eintragung ins amtliche Verzeichnis die Vorlage des Zertifikats.

Die Kosten

Die Präqualifizierung über die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein kostet zurzeit 180 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr.
Für die Aufnahme in das amtliche Verzeichnis fällt eine Gebühr von 60 Euro an.

Sind Präqualifizierung und Aufnahme in das amtliche Verzeichnispflicht Pflicht?

Nein – es handelt sich um ein freiwilliges Handeln des Unternehmens. Allerdings bietet die Eintragung ins amtliche Verzeichnis Zeit- und Kostenvorteile sowie Nachweissicherheit.
Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis ist ein Jahr lang gültig. Anstelle der Übersendung vieler Dokumente und Erklärungen reicht die Weitergabe des Zertifikats. Bei E-Vergabeverfahren ist für den öffentlichen Auftraggeber erkennbar, wenn ein Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen ist. Für die Präqualifizierung werden alle Eigenerklärungen und Dokumente gefordert, die üblicherweise auftragsunabhängig den Vergabestellen vorgelegt werden müssten.
Eine Übersicht der erforderlichen Nachweise und Eigenerklärungen finden Sie unter amtliches-verzeichnis.ihk.de.

Ansprechperson bei der ABST SH

Die ABST SH (Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.) ist für alle Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein der Ansprechpartner für die vorlaufende Präqualifizierung und die Antragstellung zur Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen und Freiberufler mit dem Hauptsitz und/oder einer rechtlich selbstständigen Niederlassung. Die ABST SH unterstützt Sie auch bei allen Fragestellungen sowohl zur Eintragung in das amtliche Verzeichnis als auch bei Fragen zum öffentlichen Auftragswesen.
In Schleswig-Holstein führt die IHK zu Lübeck das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen. Bei erfolgreicher vorlaufender Präqualifizierung wird der Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis automatisch von der ABST SH an die IHK zu Lübeck weitergeleitet; die IHK stellt dem Unternehmen bei Eintragung das AVPQ-Zertifikat aus und schaltet die Unternehmensdaten unter amtliches-verzeichnis.ihk.de frei.
Jutta Grote
ABST SH
Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: 0431 98 651-43
grote@abst-sh.de