Handwerk oder Nichthandwerk?

Abgrenzung zum Handwerk

Ist eine gewerbliche Tätigkeit der Industrie, dem Handel, einer Dienstleistung oder dem Handwerk zuzuordnen, gehört ein Unternehmen zur Industrie- und Handelskammer, zur Handwerkskammer oder zu beiden Kammern? Hier finden Sie Informationen zu dieser Thematik.
Bei Existenzgründungen, aber auch bei bereits bestehenden Unternehmen stellt sich mitunter die Frage, ob eine Tätigkeit als zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnlich, Minderhandwerk, "in industrieller Betriebsform ausgeübt", Handel oder Dienstleistung einzuordnen ist. Werden mehrere Tätigkeiten ausgeübt, können sich auch Zuordnungen auf mehr als einen der genannten Bereiche ergeben. Damit verbunden ist die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder zur Handwerkskammer (HWK). Häufig stellt sich dabei auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Tätigkeiten zulässigerweise ausgeübt werden dürfen.

Leitfaden Abgrenzung zwischen IHK und HWK

In der Broschüre werden sowohl viele Aspekte handwerksrechtlicher Grundlagen für die Abgrenzung zwischen Industrie, Handel, Dienstleistung oder Handwerk erläutert als auch in einer Tabelle viele Tätigkeiten konkret dem Handwerk oder Nichthandwerk zugeordnet.
Der Leitfaden Abgrenzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3004 KB) (Stand Juli 2021) umfasst also zwei Teile:
  • Im ersten Teil der Broschüre werden verschiedene Aspekte des Handwerksrecht erläutert wie etwa Mischbetrieb, handwerklicher Nebenbetrieb – auch in unerheblichem Umfang, Hilfsbetrieb sowie die Abgrenzung zwischen handwerksmäßiger und industrieller Betriebsform.
  • Der zweite Teil umfasst eine tabellarische Übersicht mit diversen Tätigkeiten von A bis Z und Hinweisen darauf, ob diese dem Handwerk oder Nichthandwerk (Industrie, Handel, Dienstleistung) zuzuordnen sind.
Der Leitfaden wurde vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) und dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT), den Dachorganisationen der Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Handwerkskammern (HWKs), gemeinsam abgestimmt und herausgegeben. Die IHKs und HWKs dokumentieren damit, dass das nicht immer einfache Thema der Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk vor Ort in Kooperation geklärt wird. Dabei steht der Nutzen für die Betriebe an oberster Stelle.
Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründer und Gewerbetreibende, aber auch Ordnungs- und Gewerbeämter sowie Rechtsanwälte und Notare. Er soll als erste Entscheidungshilfe dienen und kann eine intensive Beratung durch die Fachleute der jeweiligen Kammern nicht ersetzen.
Bei konkreten Fragen zu den in diesem Leitfaden beschriebenen Abgrenzungen bitten wir Sie, sich an Ihre IHK oder HWK zu wenden. 

Handwerksrechtliche Grundlagen

Hier finden Sie Informationen zum Handwerksrecht selbst sowie zu handwerksrechtlich relevanten Themen, die unabhängig von einer bestimmten Tätigkeit Gültigkeit haben oder für mehrere Tätigkeitsbereiche von Bedeutung sind.

Abgrenzung spezifischer Tätigkeiten

Hier finden Sie Informationen zu bestimmten Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereichen und Hinweise darauf, ob diese dem Handwerk oder Nichthandwerk (Industrie, Handel, Dienstleistung) zuzuordnen sind.

Ansprechpartner IHK und HWK Schleswig-Holsteins

Hier finden Sie sämtliche Ansprechpartner in den Industrie- und Handelskammern sowie in den Handwerkskammern in Schleswig-Holstein.

Industrie- und Handelskammer Flensburg

Service-Center
Telefon: 0461 806-806
E-Mail: service@flensburg.ihk.de

Industrie- und Handelskammer zu Kiel

Ulrike Kluth
Telefon: 0431 5194-282
E-Mail: ulrike.kluth@kiel.ihk.de

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck

Philipp Heyke
Telefon: 0451 6006-158
E-Mail: philipp.heyke@luebeck.ihk.de

Handwerkskammer Flensburg

Siehe unter dem folgenden Link:
www.hwk-flensburg.de

Handwerkskammer Lübeck

Siehe unter dem folgenden Link:
www.hwk-luebeck.de