Handelsregister-Eintragungen

Vorsicht: unseriöse Angebote bei Handelsregister-Eintragungen

Eine Vielzahl unseriöser Verlage ist am Markt aktiv, die nach einer bekannt gemachten Handelsregistereintragung den Unternehmen rechnungsmäßig aufgemachte "Angebote" für die Registrierung oder den Abruf von Firmendaten unterbreiten und dabei zum Teil erhebliche Kosten einfordern. Wir gestatten uns hierzu einige Hinweise, die Sie vor einem ärgerlichen, da kostenträchtigen Irrtum bewahren sollen.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit werden Sie unmittelbar nach Bekanntmachung Ihrer Firma im Bundesanzeiger von verschiedenen Verlagen so genannte Eintragungsofferten bekommen. Darin wird Ihnen gegen Entgelte zwischen 230 Euro und 640 Euro brutto angeboten, Ihr Unternehmen in Adress- und andere Verzeichnisse eintragen zu lassen, die mit dem Handelsregister nichts zu tun haben. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie nicht wie echte Angebote aufgemacht sind, sondern wie Rechnungen für die Bekanntmachung Ihrer Firma im Bundesanzeiger aussehen; sie wirken wie offizielle Gebührenbescheide und nutzen deshalb gern ein quasi offizielles Vokabular mit Begriffen wie "Benachrichtigung über Ihre Handelsregistereintragung"; "Benachrichtigung aus dem Bundesanzeiger - herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz"; "Benachrichtigungs-Eintragungskosten" und ähnliches.
Einzelne neu gegründete und in das Handelsregister eingetragene GmbHs haben innerhalb weniger Tage auf diese Weise Eintragungsofferten mit Rechnungscharakter in einer Gesamtsumme von mehr als 4.000 Euro erhalten. Solche Angebote können Sie durch Zahlung annehmen, wenn Sie eine Eintragung in solchen Adressverzeichnissen für sinnvoll halten oder auch ablehnen. Dann werfen Sie diese Reklame einfach in den Papierkorb.
Zur Zahlung verpflichtet sind Sie nur - abgesehen von den Notar- und Gerichtskosten - wegen der Veröffentlichungskosten beim Bundesanzeiger-Verlag selbst und den weiteren ein oder zwei Veröffentlichungsorganen, die das Amtsgericht förmlich dazu bestimmt hat. Welche das sind, können Sie bei Ihrem Notar, beim Handelsregister des Amtsgerichts oder auch bei uns nachfragen.