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Der Kraftfahrzeugtechniker ist zulassungspflichtiges Vollhandwerk nach der Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Das Merkblatt informiert über Ausnahmen.
Das Merkblatt "Handwerkliche Fragen bei öffentlichen Aufträgen" gibt Informationen für Unternehmen, welche öffentliche Aufträge annehmen möchten.
Das Merkblatt "Hausmeisterdienste" beschreibt, welche Tätigkeiten als Hausmeister handwerksähnlich, zulassungsfrei oder zulassungspflichtig sind.
Neben einer Definition erläutert das Merkblatt den Unterschied zwischen zulässiger gewerblicher Tätigkeit und Schwarzarbeit.
Das Merkblatt "Sicherheitstechnik" gibt Auskunft darüber, welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sicherheitstechnik stehen und ohne oder mit einer Handwerksrolleneintragung ausgeübt werden dürfen.