21. Oktober 2026 - Online

Webinar zur Geldwäsche-Verordnung

Durch das EU-Geldwäschepaket besteht Handlungsbedarf für Unternehmen. Es gibt neue europäische Vorgaben für das Transparenzregister, und ab dem 10. Juli 2027 gilt insbesondere die neue Geldwäsche-Verordnung. Wir laden Sie für den 21. Oktober 2026 von 9.30 bis 11 Uhr zu einem kostenfreien Webinar ein, das einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen geben wird.
Ab dem 10. Juli 2027 gilt mit der Geldwäsche-Verordnung erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gegenstand der neuen Verordnung sind insbesondere zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Auch aus den weiteren Regelungen der Geldwäsche-Verordnung sowie aus der Geldwäsche-Richtlinie ergeben sich neue oder gegenüber bisher geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an Unternehmen aus Industrie und Handel.
Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.
Sowohl IHK-Kolleginnen und -Kollegen als auch Unternehmen sind herzlich zur Teilnahme an diesem kostenfreien DIHK-Webinar eingeladen. IHKs können dieses Webinar dementsprechend gerne als gemeinsames Angebot der IHK-Organisation für IHK-Mitglieder bewerben.
Das Webinar findet am 21. Oktober 2026 von 9.30 bis circa 11 Uhr virtuell statt. Die Anmeldung zum Webinar ist ab sofort möglich. Die Teilnehmerzahl ist technisch begrenzt, die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Teilnahmelink wird kurz vor der Veranstaltung an die angemeldeten Personen versendet.